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   OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12   

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https://dejure.org/2013,13194
OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12 (https://dejure.org/2013,13194)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2013 - 10 U 1931/12 (https://dejure.org/2013,13194)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 10 U 1931/12 (https://dejure.org/2013,13194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit des Mitverschuldenseinwands wegen Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes bei einem Verkehrsunfall

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall mit Verletzungen - Mitverschulden bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1
    Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwands wegen Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes bei einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtangelegter Sicherheitsgurt führt zu Mitverschulden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruchskürzung bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht angeschnalletem Geschädigten kann anspruchsminderndes Mitverschulden angerechnet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldbemessung bei Mitverschulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Unfallschäden keine automatische Mithaftung für Gurtmuffel

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Wer sich nicht anschnallt, haftet mit

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Nicht angeschnallt im Strassenverkehr: Wirkung auf Schmerzensgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes begründet Mitverschulden im Falle eines Verkehrsunfalls - Mitverschulden jedoch nur bei Verhinderung oder Verringerung der Verletzungsfolgen durch angelegten Sicherheitsgurt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3249/10

    Schmerzensgeld: Bemessung bei einer dem Alter des Geschädigten nicht

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    - Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122, 123; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).

    - Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt (grundlegend RG, Urteil vom 17.11.1882 - RGZ, 117, 118 und BGH - GSZ - BGHZ 18, 149 ff. = NJW 1955, 1675 ff.; ferner BGH NJW 2006, 1068, 1069; OLG Hamm zfs 2005, 122, 123; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).

    - Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (OLG Hamm zfs 2005, 122, 123); OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 154/06 ; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    - Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122, 123; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).

    - Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt (grundlegend RG, Urteil vom 17.11.1882 - RGZ, 117, 118 und BGH - GSZ - BGHZ 18, 149 ff. = NJW 1955, 1675 ff.; ferner BGH NJW 2006, 1068, 1069; OLG Hamm zfs 2005, 122, 123; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).

    - Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (OLG Hamm zfs 2005, 122, 123); OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 154/06 ; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).

  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    - Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122, 123; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).
  • OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84

    Schmerzensgeldes; Fehlerhafte Implantation einer Penisprothese; Ärztlicher

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    - Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122, 123; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    - Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; OLG Hamm zfs 2005, 122, 123; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung für die Zulässigkeit der Berufung bei

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    - Besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (OLG Hamm zfs 2005, 122, 123); OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 154/06 ; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 3249/10 ).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 829/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit der Korrektur einer

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    Die Anschlussberufung gegen die Kostenentscheidung ist statthaft (BVerfG, Beschluss vom 18.12.2009 - 1 BvR 829/09 ; BGHZ 17, 392, 396 f. = NJW 1955, 1394, 1395; OLG Hamburg JZ 1951, 336; OLG Nürnberg NJW 1954, 1687, 1688; Pantle/Kreissl, Rdziff. 534 (wenn auch nicht erforderlich); Oberheim, Taktik, Rdziff.
  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    Die Anschlussberufung gegen die Kostenentscheidung ist statthaft (BVerfG, Beschluss vom 18.12.2009 - 1 BvR 829/09 ; BGHZ 17, 392, 396 f. = NJW 1955, 1394, 1395; OLG Hamburg JZ 1951, 336; OLG Nürnberg NJW 1954, 1687, 1688; Pantle/Kreissl, Rdziff. 534 (wenn auch nicht erforderlich); Oberheim, Taktik, Rdziff.
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    Hinsichtlich des Mitverschuldenseinwands wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts gilt folgendes: Den Insassen eines Pkw's, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; BGHZ 74, 25, 33).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12
    Hinsichtlich des Mitverschuldenseinwands wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts gilt folgendes: Den Insassen eines Pkw's, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; BGHZ 74, 25, 33).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    a) Im Falle von Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls besteht nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung des Geschädigten, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; BGHZ 74, 25, 33; Senat, Urteil vom 07. Juni 2013 - 10 U 1931/12 -, [juris]).
  • OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • LG Aschaffenburg, 29.05.2018 - 33 O 437/17

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Vorschusszahlung unter - im Laufe

    Denn solange die Wirkung des § 366 BGB ausgeschlossen bleibt und keine anderweitige z.B. vertragliche Abrede die Zuordnung der Zahlung auf die geltend gemachten Ansprüche regelt, tritt keine Erfüllungswirkung im Sinne des § 362 BGB ein (vgl. Blumberg; NZV 1992, 257; OLG München Urteil vom 07.06.2013, Az.: 10 U 1931/12; OLG München Beschluss vom 05.07.2016, Az.: 10 W 890/16).
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