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   OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - I-10 U 20/10   

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OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - I-10 U 20/10 (https://dejure.org/2012,51538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2012 - I-10 U 20/10 (https://dejure.org/2012,51538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I-10 U 20/10 (https://dejure.org/2012,51538)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bonn, 02.03.2005 - 16 O 55/04

    Anspruch eines ehemaligen Vorstandsmitglieds auf Herausgabe der ausgefüllten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/10
    Eines Hinweises der Kammer bedurfte es insoweit nicht, zumal sie durch das Landgericht bereits im Verfahren 16 O 55/04 auf die unzureichende Begründung der die Kündigung vom 4.12.2003 stützenden Tatsachen hingewiesen worden ist.

    Die Antragsschrift vom 2.3.2004 im Verfahren 16 O 55/04 LG Düsseldorf und den gegen sie wegen Nichterfüllung der einstweiligen Verfügung vom 8.3.2004 ergangenen Ordnungsgeldbeschluss hat die Klägerin als Anlage zu ihrem Schriftsatz vom 24.6.2004 selbst in das Verfahren eingeführt, ohne die darin angeführten und von den Beklagten als Mangel reklamierten Beanstandungen in einer dem § 138 Abs. 2 ZPO entsprechenden erheblichen Weise zu bestreiten.

    Insoweit nimmt das Schreiben Bezug auf ein Schreiben der Beklagtenvertreter vom 15.6.2004 (GA 342), das die Aufforderung an die Klägerin enthält, den Anordnungen aus dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 15.4.2004 (16 O 55/04) nachzukommen.

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/10
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein Miet- oder Pachtverhältnis, an dem auf Vermieter- oder - wie hier - auf Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden kann (BGH, NJW 2005, 1714 [BGH 06.04.2005 - XII ZR 225/03]; BGHZ 26, 102).

    Diese schätzt der Senat gemäß § 287 ZPO im Hinblick auf die vertraglich festgeschriebene Funktion des Nebeneingangs als alleinige Anlieferungsmöglichkeit (Präambel zum Mietvertrag, Satz 2) auf 30 Prozent der Bruttomiete, wobei der Senat den Umständen nach allerdings davon ausgeht, dass eine Anlieferung - wenn auch unter erschwerten Bedingungen - jedenfalls faktisch über den Haupteingang des Gebäudes möglich war (vgl. BGH, ZMR 2005, 524).

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 92/57

    Kündigungsrecht des Vermieters nach § 19 KO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/10
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein Miet- oder Pachtverhältnis, an dem auf Vermieter- oder - wie hier - auf Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden kann (BGH, NJW 2005, 1714 [BGH 06.04.2005 - XII ZR 225/03]; BGHZ 26, 102).
  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/10
    Hinsichtlich des überschießenden Betrages stand den Beklagten darüber hinaus gemäß § 320 Abs. 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, dessen bloßes Bestehen einen kündigungsrelevanten Verzug ausschloss (vgl. BGH NJW 1999, 53).
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1992, 2235, 2236) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern auch, dass die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war.
  • OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12

    Verbundenes Geschäft: Rechtsgrundlage für einen Rückforderungsdurchgriff

    Nachdem der Kläger am 04.01.2009 wegen eines Sachmangels an dem PKW den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt hatte, hat er in einem vorangegangenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Stendal (Geschäftsnummer 21 O 150/09) sowie im Berufungsverfahren vor dem Senat (Geschäftsnummer 10 U 20/10) die Verkäuferin des PKW auf Rückzahlung der an dieser geleisteten Anzahlung sowie der Darlehensraten in Anspruch genommen.
  • LG Berlin, 01.11.2011 - 6 O 479/10

    Zum Umfang der zu erteilenden Auskunft bei einer Bonitätsprüfung

    Wie auch in anderen Rechtsgebieten gibt es im Presserecht einfache, durchschnittliche und schwierige Angelegenheiten (KG, Az: 10 U 20/10, Urteil vom 26. August 2010).
  • KG, 14.06.2012 - 10 W 94/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats in der Sache 10 U 20/10.
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