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   OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29548
OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13 (https://dejure.org/2013,29548)
OLG München, Entscheidung vom 04.10.2013 - 10 U 2020/13 (https://dejure.org/2013,29548)
OLG München, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 10 U 2020/13 (https://dejure.org/2013,29548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Radfahrer, Zusammenstoß Fußgänger, Fußgängerzone, Haftungsverteilung

  • verkehrslexikon.de

    Unfall zwischen von hinten kommendem Fahrradfahrer und Fußgänger in faktischer Fußgängerzone

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Mitverschuldens eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

  • rabüro.de

    Fußgänger in faktischer Fußgängerzone muss nicht mit verbotswidrig fahrenden Radfahrern rechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusammenstoß Radfahrer/Fußgänger in Fußgängerzone: Wer gewinnt?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfall zwischen Fußgänger und Fahrradfahrer auf Gehwegen oder Fußgängerzonen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall eines Fußgängers mit Radfahrer in der Fußgängerzone

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines verbotswidrig in Fußgängerzone fahrenden Radfahrers kann zu Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs führen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines verbotswidrig in Fußgängerzone fahrenden Radfahrers kann zu Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs führen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kollision zwischen Radfahrer und Fußgänger in Fußgängerzone - Wer haftet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenstoß eines Fahrradfahrers mit Fußgänger in "faktischer" Fußgängerzone: Kein Schadenersatzanspruch des Fahrradfahrers bei verbotswidrigen Befahren des Gehwegs - Fußgänger musste nicht mit verbotswidrig von hinten kommenden Radfahrer rechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 602
  • NZV 2014, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13
    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Diese Maßstäbe gelten, wie das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 09.03.2004 (NJW-RR 2004, 890) überzeugend ausgeführt hat, erst recht auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind.

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01

    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13
    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Auszug aus OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13
    Darüber hinaus lag konkret nicht nur eine "gefahrenneutrale" Situation vor, bei der die Geschädigte darauf vertrauen durfte, ohne Klingelzeichen mit zu geringem Sicherheitsabstand am erkennbar nichts ahnenden Beklagten vorbeizufahren (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204).

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Ohne Aussicht auf Erfolg beruft sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des OLG München vom 4. Oktober 2013 (10 U 2020/13).
  • OLG Celle, 19.08.2019 - 14 U 141/19

    Fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Verhalten bei unklarer

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 09. März 2004 <8 U 19/04>, Rn. 6f., juris; ebenso: OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 <10 U 2020/13>, Rn. 25f., juris).
  • OLG Hamm, 07.06.2019 - 7 U 92/18

    Unfall zwischen Pedelec und Fußgänger

    Radfahrer haben die Belange der Fußgänger auf solchen Wegen besonders zu berücksichtigen und insbesondere bei unklaren Verkehrslagen gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um ein sofortiges Anhalten zu ermöglichen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss der Radfahrer rechnen (vgl. OLG München, Urteil vom 04.10.2013, 10 U 2020/13, NJW-RR 2014, 602, bei juris Rn. 25; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2012, a.a.O.Lafontaine in: jurisPK, a.a.O.).

    Dies gilt in besonderer Weise unter Berücksichtigung des Umstands, dass er sich der Beklagten von hinten näherte, weil er aus dieser Position heraus das Gesamtgeschehen im Gegensatz zu der Beklagten überblicken konnte (vgl. OLG München, Urteil vom 04.10.2013, a.a.O. Rn. 28).

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