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   OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90   

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https://dejure.org/1991,2888
OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90 (https://dejure.org/1991,2888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.1991 - 10 U 211/90 (https://dejure.org/1991,2888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 1991 - 10 U 211/90 (https://dejure.org/1991,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 252
    Schadensberechnung bei gewerblicher Nutzung des beschädigten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Mithaftungsanteil des unter Verletzung des Sichtfahrgebots Auffahrenden von 1/3 bei Auffahren auf unbeleuchtet liegengebliebenes und unbeleuchtetes Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Nutzungsausfall Gewerbe-LKW

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Erstattung des Rabattschadens in der eigenen Vollkaskoversicherung bei Teilhaftung entsprechend der Haftungsquote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Schaden; Verkehrsunfall; Zukunftsschaden; Rückstufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 249 ff.; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen auf der Standspur der Autobahn abgestellten Sattelschlepper; Ersatzfähigkeit des Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90
    Der Umstand, daß der Geschädigte bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung bezüglich des ihm verbleibenden Schadensanteils denselben Prämienverlust erlitten hätte, ist vom BGH ausdrücklich für unbeachtlich erklärt worden (BGHZ 44, 382, 387).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Da der Unfall als das den Schaden begründende Ereignis teils von der Beklagten zu 2, teils von der Klägerin zu vertreten ist, ist auch der Rückstufungsschaden hälftig zu teilen (Senatsurteil BGHZ 44, 382, 387 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 67, 68; LG Ulm, VersR 1993, 334; vgl. Klunzinger, NJW 1969, 2113, 2116; Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., D 84; Geigel-Schlegelmilch, Haftpflichtprozess, 24. Aufl., § 13 Rn. 88).
  • OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem

    Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).
  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

    Unter Zugrundelegung des unstreitigen bzw. nach Durchführung des Beweisaufnahme festgestellten Sachverhalts hält das Gericht unter Würdigung aller Umstände eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten der Beklagten für angemessen (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 1.2.2002 - 14 U 88/01, OLGR 2002, 470 ff. [30 %]; s. ferner OLG Celle, Urt. v. 9.11.2000 - 14 U 12/00, VRS 1000, 169 ff. zu einem - hinsichtlich der Verschuldensbeiträge - vergleichbaren Sachverhalt; für eine Haftungsquote von 40 : 60 bei einer Kollision mit "hoher" Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.7.1973 - 10 U 4/73, VersR 1974, 659 f.; ebenso AG Böblingen, Urt. v. 23.5.1997 - 21 C 311/97, Schaden-Praxis 1997, 387; für eine Mithaftung von lediglich 15 % bei unübersichtlicher Stelle AG Bernau, Urt. v. 17.3.1998 - 11 C 538/97, Schaden-Praxis 1998, 275; zu einer Alleinhaftung bei Geschwindigkeits- und Lenkzeitverstoßes LG Bochum, Urt. v. 25.11.1987 - 4 O 684/86, VRS 74, 324 f.; Haftung von 2/3 zu Lasten des Auffahrenden bei Befahren der Standspur mit überhöhter Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.2.1991 - 10 U 211/91, VersR 1992, 67 f.; für eine Schadensteilung bei Zweifeln über das Vorliegen eines Anscheinsbeweises Hamburg, Urt. v. 18.9.1998 - 331 O 159/98, Schaden-Praxis 1998, 454 f.; ferner , Urt. v. 8.12.1987 - VI ZR 82/87, NJW-RR 1988, 406 - juris Rn. 20).
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