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   OLG München, 12.12.2003 - 10 U 2345/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15780
OLG München, 12.12.2003 - 10 U 2345/03 (https://dejure.org/2003,15780)
OLG München, Entscheidung vom 12.12.2003 - 10 U 2345/03 (https://dejure.org/2003,15780)
OLG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 10 U 2345/03 (https://dejure.org/2003,15780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz eines materiellen und immateriellen Schadens durch einen Unfall; Würdigung eines Ergebnisses der Beweisaufnahme hinsichtlich sich widersprechender Zeugenaussagen; Rekonstruktion eines Unfalls unter Inline-Skatern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis zu Lasten des auffahrenden Skaters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision bei der Blade-Night - Ursache eines Unfalls mit Inline-Skates bleibt ungeklärt

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis zu Lasten des auffahrenden Skater

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz eines Inline-Skaters: Anscheinsbeweis spricht nicht für Verschulden eines anderen Inline-Skaters - Mehrere mögliche Gründe für Sturz eines Skaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; BGB § 823
    Haftung bei einem Unfall zweier Inline-Skater bei einer sog. "Blade-Night"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 751
  • NZV 2005, 195
  • SpuRt 2004, 163
  • SpuRt 2004, 263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 28.09.2015 - 2 O 374/14

    Schadensersatzklage nach Sportunfall während eines Inline-Skating-Kurses

    Eine typische Fallgestaltung, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen würden, ein Inline-Skater hätte schuldhaft gehandelt, wenn er einen anderen Inline-Skater zu Fall bringt gibt es grundsätzlich nicht (OLG München, Urteil vom 12.12.2003 - 10 U 2345/03; Spindler, in: Beck´scher Online Kommentar, a.a.O., § 823 Rn. 398).
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