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   OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15   

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https://dejure.org/2016,38730
OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15 (https://dejure.org/2016,38730)
OLG München, Entscheidung vom 04.11.2016 - 10 U 2346/15 (https://dejure.org/2016,38730)
OLG München, Entscheidung vom 04. November 2016 - 10 U 2346/15 (https://dejure.org/2016,38730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verfristete Schadensersatzansprüche wegen Absturzes eines Ultraleichtflugzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Piloten eines Ultraleichtflugzeugs für Schäden eines Insassen aufgrund des Absturzes des Flugzeugs

  • rechtsportal.de

    LuftVG § 44 ; LuftVG § 49a ; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Piloten eines Ultraleichtflugzeugs für Schäden eines Insassen aufgrund des Absturzes des Flugzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 356/03

    Keine Haftung nach §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz für "Schnupperflüge" potentieller

    Auszug aus OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15
    Wie der BGH mit Urteil vom 15.03.2005, Az.: VI ZR 356/03, NJW-RR 2005, 895, entschieden hat, ist ein Beförderungsvertrag i. S. der §§ 44 ff LuftVG dann gegeben, "wenn das Interesse des Flugzeuginsassen hauptsächlich darin besteht, in der Luft befördert zu werden, sei es um an einen anderen Ort zu gelangen oder wie bei einem Rundflug auch nur in den Luftraum zu kommen, um etwa eine besondere Höhensicht zu erhalten oder bei einer Ballonfahrt, um ein besonderes Fluggefühl zu erfahren." Weiter hat der BGH ausgeführt: "Der wesentliche Zweck der Beförderung muss somit darin liegen, dem Fluggast den Nutzen einer Ortsveränderung sei es auch nur in die Höhe und/oder ihm einen fliegerischen Genuss zu verschaffen, der sich aus dem Gefühl des Fliegens selbst ergibt.

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Beförderungsvertrag gegeben ist, ist die dem Flug zugrundeliegende Interessenlage insbesondere hinsichtlich des mitfliegenden Insassen maßgebend (BGH NJW-RR 2005, 895).

    Wie eingangs erwähnt, ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Beförderungsvertrag gegeben ist, nicht die Interessenlage des Piloten, sondern die dem Flug zugrundeliegende Interessenlage insbesondere des mitfliegenden Insassen maßgebend (BGH NJW-RR 2005, 895) und diesem war von einer fehlenden Versicherung nichts bekannt.

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15
    Ein Kostenerstattungsanspruch aus positiver Vertragsverletzung setzt voraus, dass der vermeintliche Anspruch im Rahmen einer (vor-) vertraglichen Beziehung der Parteien geltend gemacht wurde (BGH NJW 2007, 1458).
  • OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88

    Schadensersatz pflicht des Luftfrachtführer für Schäden eines Fluggast, die

    Auszug aus OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15
    Ein Rechtsbindungswille ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Leistende selbst ein rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der gewährten Leistung hat (vgl. OLG München, VersR 1990, 1247; Giemulla/Schmid, a. a. O., vor § 44 Rdnr. 28).
  • BGH, 14.11.1967 - VI ZR 216/65

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrags betreffend die Fahrt mit einem

    Auszug aus OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15
    Dass nach den Angaben des Zeugen, von deren Richtigkeit der Senat wie dargelegt überzeugt ist, lediglich eine hälftige Aufteilung der Kosten vereinbart war, der Verstorbene somit einen Teil der Kosten selbst zu tragen hatte und keinen Gewinn aus der Beförderung erzielte, nimmt dem Vertrag nicht den Charakter der Entgeltlichkeit, worauf der BGH in der in VersR 1968, 94 veröffentlichten Entscheidung u. a. hingewiesen hat:.
  • OLG München, 21.12.1989 - 24 U 904/86
    Auszug aus OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15
    Für ein Gefälligkeitsverhältnis spricht, wenn die Beförderung nur einen notwendigen, aber unselbstständigen Faktor des Fluges darstellt, vgl. OLG München, Urt. v. 21.12.1989, Az. 24 U 904/86 [Juris].
  • OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 29 U 166/16

    Kündigung des Auftragnehmers wegen verspäteten Abrufs der Bauleistung

    Während beim prozessualen Kostenerstattungsanspruch eine Verzinsung erst frühestens mit dem Eingang des Antrages auf Kostenfestsetzung verlangt werden kann, § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO, kommt eine frühere Verzinsung des grundsätzlich anerkannten materiellen Kostenerstattungsanspruchs (vgl. z. B. OLG München, Urteil vom 04.11.2016, 10 U 2346/15, zitiert nach juris Rdnr. 43; Gödicke, JurBüro 2001, 512 [513] m.w.N.) im Sinne des § 288 BGB in Betracht (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012, 26 U 11/11, zitiert nach juris Rdnr. 139; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012, 8 U 66/11, zitiert nach juris Rdnr. 51.).
  • OLG Hamm, 18.03.2021 - 27 U 34/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Flugzeugabsturz Haftung nach dem LuftVG

    Ein Rechtsbindungswille ist demgegenüber in der Regel anzunehmen, wenn der Leistende selbst ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der gewährten Leistung hat (vgl. OLG München, 10 U 2346/15, Urteil vom 04.11.2016, Rn.27).
  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 27 U 34/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Absturz eines Flugzeuges

    Ein Rechtsbindungswille ist demgegenüber in der Regel anzunehmen, wenn der Leistende selbst ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der gewährten Leistung hat (vgl. OLG München, 10 U 2346/15, Urteil vom 04.11.2016, Rn.27).
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