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   OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14   

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https://dejure.org/2015,31525
OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14 (https://dejure.org/2015,31525)
OLG München, Entscheidung vom 30.10.2015 - 10 U 2360/14 (https://dejure.org/2015,31525)
OLG München, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 10 U 2360/14 (https://dejure.org/2015,31525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Haftungsverteilung, Zusammenstoß, schleudernder Pkw, entgegenkommender Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Mangelhafte Beweiserhebung durch Nichteinholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden mit einem entgegenkommenden Fahrzeug

  • rewis.io

    Zurücktreten der Betriebsgefahr bei der Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden mit einem entgegenkommenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusammenstoß schleudernder/entgegenkommender Pkw - wer haftet wie?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden mit einem entgegenkommenden Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden mit einem entgegenkommenden Fahrzeug

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 f. [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG, a. a. O. 2419 Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG, a. a. O. 2420 Tz. 34; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Diese Umstände müssen feststehen, also unstreitig, zugestanden oder nach § ZPO § 286 I 1 ZPO bewiesen sein (BGH NJW 1995, 1029; NZV 2007, 190; NJW 2014, 217).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Dabei muss jedoch berücksichtigt, dass zum einen im Rahmen der Abwägung jeder Halter die Umstände beweisen muss, die zu Ungunsten des anderen Halters berücksichtigt werden sollen (BGH NJW 1996, 1405; NZV 2007, 294; OLG Frankfurt 1995, 400; Senat, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [juris]; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 [juris]; DAR 2007, 465), zum anderen nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die sich erwiesenermaßen auf den Unfall ausgewirkt haben, also sich als Gefahrenmoment in dem Unfall tatsächlich niedergeschlagen haben.
  • OLG München, 02.02.2007 - 10 U 4976/06

    Zur Mithaftung des schuldlos an dem Unfall Beteiligten bei Überschreitung der

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Dabei muss jedoch berücksichtigt, dass zum einen im Rahmen der Abwägung jeder Halter die Umstände beweisen muss, die zu Ungunsten des anderen Halters berücksichtigt werden sollen (BGH NJW 1996, 1405; NZV 2007, 294; OLG Frankfurt 1995, 400; Senat, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [juris]; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 [juris]; DAR 2007, 465), zum anderen nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die sich erwiesenermaßen auf den Unfall ausgewirkt haben, also sich als Gefahrenmoment in dem Unfall tatsächlich niedergeschlagen haben.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Dabei muss jedoch berücksichtigt, dass zum einen im Rahmen der Abwägung jeder Halter die Umstände beweisen muss, die zu Ungunsten des anderen Halters berücksichtigt werden sollen (BGH NJW 1996, 1405; NZV 2007, 294; OLG Frankfurt 1995, 400; Senat, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [juris]; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 [juris]; DAR 2007, 465), zum anderen nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die sich erwiesenermaßen auf den Unfall ausgewirkt haben, also sich als Gefahrenmoment in dem Unfall tatsächlich niedergeschlagen haben.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Diese Umstände müssen feststehen, also unstreitig, zugestanden oder nach § ZPO § 286 I 1 ZPO bewiesen sein (BGH NJW 1995, 1029; NZV 2007, 190; NJW 2014, 217).
  • OLG München, 01.12.2006 - 10 U 4707/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Autobahn an einer Behelfsausfahrt

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Dabei muss jedoch berücksichtigt, dass zum einen im Rahmen der Abwägung jeder Halter die Umstände beweisen muss, die zu Ungunsten des anderen Halters berücksichtigt werden sollen (BGH NJW 1996, 1405; NZV 2007, 294; OLG Frankfurt 1995, 400; Senat, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [juris]; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 [juris]; DAR 2007, 465), zum anderen nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die sich erwiesenermaßen auf den Unfall ausgewirkt haben, also sich als Gefahrenmoment in dem Unfall tatsächlich niedergeschlagen haben.
  • OLG München, 24.11.2006 - 10 U 2555/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Dabei muss jedoch berücksichtigt, dass zum einen im Rahmen der Abwägung jeder Halter die Umstände beweisen muss, die zu Ungunsten des anderen Halters berücksichtigt werden sollen (BGH NJW 1996, 1405; NZV 2007, 294; OLG Frankfurt 1995, 400; Senat, Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [juris]; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 [juris]; DAR 2007, 465), zum anderen nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die sich erwiesenermaßen auf den Unfall ausgewirkt haben, also sich als Gefahrenmoment in dem Unfall tatsächlich niedergeschlagen haben.
  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Diese Umstände müssen feststehen, also unstreitig, zugestanden oder nach § ZPO § 286 I 1 ZPO bewiesen sein (BGH NJW 1995, 1029; NZV 2007, 190; NJW 2014, 217).
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14
    Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 f. [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG, a. a. O. 2419 Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG, a. a. O. 2420 Tz. 34; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

  • LG Fulda, 27.10.2023 - 3 O 56/23
    Dies kommt in Betracht, wenn der den Zusammenstoß allein verursachende Unfallgegner gegen das Gebot rechtmäßiger Fahrbahnbenutzung ... verstoßen hat (vgl. OLG München, Endurteil vom 30.10.2015 - 10 U 2360/14).
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