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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.11.1994 - 10 U 26/94   

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https://dejure.org/1994,9451
OLG Celle, 10.11.1994 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1994,9451)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.1994 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1994,9451)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 1994 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1994,9451)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1994 - 10 U 26/94
    Bei dem hier in Rede stehenden Erwerb von gebrauchten Kraftfahrzeugen ohne Händlerbeteiligung gelten in der Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, strenge Maßstäbe (vgl. zuletzt etwa BGH,NJW 1994, 2022 = LM H. 9/1994 § 932 BGB Nr. 43; NJW 1991, 1415 = LM H. 2/1992 § 936 BGB Nr. 1).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1994 - 10 U 26/94
    Bei dem hier in Rede stehenden Erwerb von gebrauchten Kraftfahrzeugen ohne Händlerbeteiligung gelten in der Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, strenge Maßstäbe (vgl. zuletzt etwa BGH,NJW 1994, 2022 = LM H. 9/1994 § 932 BGB Nr. 43; NJW 1991, 1415 = LM H. 2/1992 § 936 BGB Nr. 1).
  • BGH, 28.03.1952 - I ZR 111/51

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei gestohlener Kaufsache

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.1994 - 10 U 26/94
    dann verneint worden, wenn sich die Verwendungen auf die mehr oder weniger vollständige Instandsetzung eines Gebrauchtwagens (BGHZ 5, 337 (341) = NJW 1952, 778 = LM § 326 (A) BGB Nr. 1) erstrecken.
  • LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - 3 O 41/16

    Gutgläubiger Erwerb eines Kraftfahrzeugs: Gutgläubigkeit des Erwerbers bei

    Da nämlich ferner der Kaufpreis für das Fahrzeug bei 900, 00 EUR lag, während die Instandsetzungskosten bei 13.338,18 EUR gelegen haben sollen, ist davon auszugehen, dass dieser zuletzt genannte Betrag nicht dazu diente, die Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs wieder herzustellen, sondern dazu, eine "Runderneuerung" des Wagens vorzunehmen, was als nützlich, aber nicht als notwendig anzusehen ist (OLG Celle - 10 U 26/94 -).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.10.1995 - 10 U 26/94   

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https://dejure.org/1995,12477
OLG Frankfurt, 13.10.1995 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1995,12477)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.1995 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1995,12477)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 1995 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1995,12477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vollkaskoversicherung - Haftung des Neuwagenverkäufers bei Verletzung von Aufklärungspflichten bei roten Kennzeichen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVZO § 28 Abs. 1; AKB § 2 Abs. 2
    Pflichten des Händlers bei Ausgabe roter Kennzeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1107
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60

    Händler-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.1995 - 10 U 26/94
    Wird das rote Kennzeichen zu einem anderen Zweck, also zu einer Fahrt benutzt, die nicht der Verbringung an den Prüfort bzw. von dort zurück oder der Anregung der Kauflust durch Vorführung oder dem Verbringen zur amtlichen Zulassungsstelle dient, liegt hierin sowohl ein Mißbrauch des roten Kennzeichens als auch ein Verstoß gegen die Verwendungsklausel des § 2 II AKB, die eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit des Versicherungsnehmers i.S.d. § 6 VVG begründet (vgl. BGH in BGHZ 35, 153 ff, 162 sowie in VersR 1967, 548 f).
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73

    Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.1995 - 10 U 26/94
    Entgegen der vereinzelt gebliebenen Auffassung von Stiefel/Hofmann (Kraftfahrtversicherung, 15. Aufl., § 2 AKB Rn. 173 sowie im 4. Teil der Sonderbedingungen für Kfz-Handel, Rn. 7) ist diese Entscheidung des BGH nicht durch die am 1.1.1971 in Kraft getretene Neufassung der Sonderbedingungen überholt worden, denn diese Neufassung hat, worauf Mittelmeier (VersR 1975, 12 ff) zutreffend hinweist, in der Sachlage keine Änderung herbeigeführt, weshalb der BGH auch nach Inkrafttreten der Neufassung der Sonderbedingungen an seiner bisherigen Rspr. festgehalten hat (vgl. BGH NJW 1975, 447).
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   OLG Düsseldorf, 10.11.1994 - 10 U 26/94   

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https://dejure.org/1994,18516
OLG Düsseldorf, 10.11.1994 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1994,18516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1994 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1994,18516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1994 - 10 U 26/94 (https://dejure.org/1994,18516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aussperrung bei Mietschulden unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 24 U 62/15

    Ansprüche des Mieters einer Gewerbeimmobilie vor Übergabe sämtlicher Schlüssel

    Es gilt selbst dann, wenn der Mieter in Zahlungsverzug ist und der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen könnte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 1994 - 10 U 26/94; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 535 Rn. 524 mwN).
  • LG Berlin, 29.09.2009 - 65 S 425/08

    Wegfall des Mietzahlungsanspruchs ab Austausch des Wohnungsschlosses

    Dazu war sie - entgegen ihrer Auffassung - nicht berechtigt, denn § 562 b BGB ermächtigt den Vermieter nicht, präventiv durch Auswechseln von Schlössern sein Selbsthilferecht aus § 562 b BGB auszuüben (vgl. Blank/Böstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 562 b Rn. 11; OLG Düsseldorf Urteil v. 10.11.1994 - 10 U 26/94, zit. nach Juris).
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