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   OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17   

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https://dejure.org/2018,7356
OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17 (https://dejure.org/2018,7356)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2018 - 10 U 2647/17 (https://dejure.org/2018,7356)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2018 - 10 U 2647/17 (https://dejure.org/2018,7356)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Waldparkplatz

  • rewis.io

    Unfall beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Rückstufungsschaden in Kfz-Kasko- und Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Waldparkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 667
  • NZV 2018, 332
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17
    Dieses Ziel kann bei der Beschädigung eines Fahrzeuges auch dadurch erreicht werden, dass der Geschädigte ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwirbt (vgl. BGHZ 158, 388).

    Er darf im Rahmen einer (wirtschaftlichen) Naturalrestitution selbst entscheiden, ob er statt des beschädigten Fahrzeugs ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt und von wem (vgl. BGHZ 158, 388).

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Auszug aus OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17
    Die wohl überwiegende Auffassung stellt darauf ab, dass die Vorschrift primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dient und mithin bei einem Parkplatzunfall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255, 2256; OLG Jena, NZV 2005, 432; OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 223 Rn. 29 ff.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 541 f.; DAR 2013, 520, 521; NJW-RR 2014, 1310).

    Da auf Parkplätzen stets mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu rechnen sei, müssten Kraftfahrer hier so vorsichtig fahren, dass sie jederzeit anhalten könnten (vgl. OLG Köln, VersR 1995, 719; KGR Berlin 2000, 401, 404 und VRS 104, 24, 26; OLG Koblenz, VersR 2001, 349, 350; OLG Hamm, VRS 99, 70, 71; LG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 476, 477 und NJW-RR 2013, 541, 542; Freymann, DAR 2013, 73).

  • OLG Dresden, 08.12.2009 - 7 U 1058/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17
    Nach der Rechtsprechung zu § 9 V StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. etwa OLGR Celle 2007, 585; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, juris Rn. 17 f.).
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