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   OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03   

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https://dejure.org/2003,9643
OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03 (https://dejure.org/2003,9643)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2003 - 10 U 2660/03 (https://dejure.org/2003,9643)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 10 U 2660/03 (https://dejure.org/2003,9643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung eines Vergleichs auf für einen nicht am Vergleich beteiligten Gesamtschuldner; Gesamtschuldnerische Haftung zweier Schädiger bei Bestehen einer noch nicht ausgeheilten Verletzung auf Grund eines Unfalls zum Zeitpunkt eines zweiten Unfalls und entsprechender ...

  • Judicialis

    PflVersG § 3 Nr. 1; ; BGB § 397; ; BGB § 422; ; BGB § 425; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 779; ; BGB § 823; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 840; ; BGB § 847 a.F.; ; DÜG § 1; ; StVG § 7; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers des Erstschädigers für Folgen eines Auffahrunfalls durch einen Zweitschädiger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten; Haushaltsführungsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03
    Der Abfindungsvereinbarung vom 03.05.1999 kann demnach auch keine gewollte beschränkte Gesamtwirkung (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1942) entnommen werden, wonach die Zweitschuldnerin (= Beklagte) insoweit freigestellt werden sollte, als sie für den Fall der Inanspruchnahme seitens der Klägerin einen Ausgleichsanspruch gemäß § 426 Abs. 1 BGB gegen die ... gehabt hätte.
  • BGH, 18.01.1984 - IVa ZR 73/82

    Regress einer Haftpflichtversicherung - Tilgung einer fremden Schuld oder eigenen

    Auszug aus OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03
    Sie stellt keine nur die Sonderrechtsbeziehung zwischen Klägerin und der Erstschuldnerin regelnde eigenständige Schuldumschaffung dar und ist demnach nicht geeignet, die Erfüllungswirkung der Abfindung auf das im Rahmen der Gesamtschuld bestehende besondere Schuldverhältnis zu beschränken (vgl. BGH, VersR 84, 327; BGH, WM 72, 929).
  • BGH, 15.05.1972 - II ZR 168/69

    Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft - Haftung eines

    Auszug aus OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03
    Sie stellt keine nur die Sonderrechtsbeziehung zwischen Klägerin und der Erstschuldnerin regelnde eigenständige Schuldumschaffung dar und ist demnach nicht geeignet, die Erfüllungswirkung der Abfindung auf das im Rahmen der Gesamtschuld bestehende besondere Schuldverhältnis zu beschränken (vgl. BGH, VersR 84, 327; BGH, WM 72, 929).
  • BGH, 19.12.1985 - III ZR 90/84

    Ausgleich einer Teilleistung unter Gesellschaftern einer GmbH als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03
    Gegen eine solche Einzelwirkung des Vergleichs spricht aber, dass sich die Erstschuldnerin ansonsten einer erneuten oder erweiterten Inanspruchnahme über § 426 Abs. 1 BGB durch die Zweitschuldnerin aussetzen würde (vgl. BGH NJW 1986, 1097/1098).
  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG München, 19.12.2003 - 10 U 2660/03
    Die Verursachungsanteile beider Unfälle an den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin lassen sich jedoch nicht voneinander abgrenzen, so dass die jeweiligen Schädiger und ihre Haftpflichtversicherer zur Klägerin in einem Gesamtschuldverhältnis gemäß §§ 830 Abs. 1 Satz 2, 840 BGB stehen (vgl. BGH, VersR 2002, 200).
  • OLG München, 26.04.2013 - 10 U 3879/12

    Umfang des Schadensersatzes für Unfallschäden eines geleasten Fahrzeugs

    (3) Das von der Klagepartei erwähnte Urteil des Senats vom 19.12.2003, Az. 10 U 2660/03 (eine Entscheidung vom 19.12.2003 mit dem Az. 10 U 260/03 existiert nicht) gibt für die Entscheidung des vorliegenden Falles nichts her, da es dort um Schadensersatz nach zwei Verkehrsunfällen mit Körperverletzung und die Wirkung eines Regulierungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer für den gesamtschuldnerisch haftenden anderen Schädiger geht.
  • LG Marburg, 19.09.2014 - 5 O 53/09

    Zum Umfang der abgeltenden Wirkung eines mit einem Gesamtschuldner

    Gerade bei einem auf die abschließende Regelung aller Ansprüche zwischen den Beteiligten angelegten Abgeltungsvergleich wird man eine solche Gesamtwirkung des Vergleiches regelmäßig annehmen können (in diesem Sinne OLG München, NJOZ 2004, 493, sowie Staudinger/ Looschelders , BGB, Neubearbeitung 2012, § 423 BGB, Rn. 28).
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