Rechtsprechung
OLG München, 12.01.2018 - 10 U 3100/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 286; StVO § 1 Abs. 2, § 7 Abs. 5; StVG 17 Abs. 1, Abs. 2
Verkehrsunfall - Kein Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach Spurwechsel und keine Zurechnung der Betriebsgefahr an nichthaltenden (Sicherungs-) Eigentümer - verkehrslexikon.de
Der Sicherungseigentümer, der nicht Halter des Fahrzeugs ist, muss sich die allgemeine Betriebsgefahr seines Fahrzeugs auch dann nicht zurechnen lassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- rewis.io
Verkehrsunfall - Kein Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach Spurwechsel und keine Zurechnung der Betriebsgefahr an nichthaltenden (Sicherungs-) Eigentümer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Verfahrensgang
- LG München I, 24.08.2017 - 19 O 22560/16
- OLG München, 12.01.2018 - 10 U 3100/17
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
Demnach wird einem Auffahrunfall die Typizität regelmäßig zu versagen sein, wenn zwar feststeht, dass vor dem Auffahren ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist und sowohl die Möglichkeit besteht, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs unter Verstoß gegen § 7 V StVO den Fahrstreifenwechsel durchgeführt hat, als auch die Möglichkeit, dass der Auffahrunfall auf eine verspätete Reaktion des auffahrenden Fahrers zurückzuführen ist (BGH, VersR 2012, 248, 249; vgl. Senat, Urteil vom 12. Januar 2018 - 10 U 3100/17). - OLG Frankfurt, 09.06.2020 - 22 U 70/18
Zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall nach …
Nach einem Fahrspurwechsel, der den Anscheinsbeweis grundsätzlich erschüttert, kann eine Typizität erst wieder angenommen werden, wenn beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen einstellen konnten (KG 14.5.07 - 12 U 194/06 - NZV 08, 198; LG Essen 3.12.09 - 4 O 4/08 - OLG Düsseldorf 19.1.10 - 1 U 89/09 - VersR 10, 1236; OLG München 4.9.09 - 10 U 3291/09 - BGH 13.12.11 - VI ZR 177/10 - so auch OLG Oldenburg 21.3.12 - 3 U 69/11 - LG Dortmund 14.4.15 - 21 O 319/13 - OLG München 12.1.18 - 10 U 3100/17 -).