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   OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88   

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https://dejure.org/1989,2532
OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88 (https://dejure.org/1989,2532)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.1989 - 10 U 3383/88 (https://dejure.org/1989,2532)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 1989 - 10 U 3383/88 (https://dejure.org/1989,2532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrsverletzung; Typischer Geschehensablauf; Vorfahrtberechtigtes Kraftfahrzeug; Vorfahrtstraße; Einbiegender

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 8; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 56 (Ls.)
  • NZV 1989, 438
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden und diesem die Möglichkeit gegeben habe, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 21. April 1989 - 10 U 3383/88, NZV 1989, 438).
  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1982, 960 ; OLG München NZV 1989, 438 ; KG - 12 U 7008/91 - 22.06.1992; KG - 12 U 4408/97 - 07.06.1999; KG - 12 U 1361/99 - 11.09.2000).

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960 ; OLG München, NZV 1989, 438 ; Senat, Urteile 25. September 2003 - 12 U 34/02; vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -).

  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

    Zu Recht geht das OLG München (NZV 89, 438) davon aus, daß dann, wenn der in die Vorfahrtsstraße Einbiegende noch nicht die auf der Vorfahrtsstraßeübliche Geschwindigkeit erreicht habe, der typische Geschehensablauf für eine Vorfahrtsverletzung spreche.

    Auch das OLG München (NZV 89, 438) vertritt die Ansicht, daß die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten, wenn nicht überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen sei, hinter die Vorfahrtsverletzung zurücktrete.

  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem

    Begründet wird dies damit, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden habe (so OLG München NZV 1989, 438, allerdings für eine andere Unfallkonstellation).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten bei

    Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437).
  • LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17

    Wirkung eines Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfalls

    Bei einem Auffahren auf ein aus einer untergeordneten Straße einbiegendes Fahrzeug, das im Zeitpunkt der Kollision die auf der Vorfahrts Straße typische Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, spricht der Anscheinsbeweis demnach nicht gegen den Auffahrenden, sondern gegen den Einfahrenden und eine durch ihn begangene und unfallursächliche Vorfahrtsverletzung (OLG München, Urt. v. 21.04.1989 - 10 U 3383/88; NZV 1989, 438; ebenso AG Dresden, Urt. v. 23.01.2017 -115 C 745/16; NJW-RR 2017, 1108).
  • KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, zuletzt Beschluss vom 14. Mai 2007 - 12 U 194/06 - VRS 113, 418 = NZV 2008, 198 = NJOZ 2008, 780).
  • OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15

    Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts

    Entsprechend des Hinweises in der Ladungsverfügung vom 11.12.2015 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats in NZV 1989, 438 ist der Senat in einer ergänzten Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung der entscheidenden Frage nachgegangen, ob der Drittwiderbeklagte bei der zum Kollisionszeitpunkt bereits mindestens erreichten Geschwindigkeit von 50 km/h bereits das auf der Vorfahrtstraße dort herrschende übliche Geschwindigkeitsniveau erreicht hatte, denn dann handelte es sich nicht mehr um eine Vorfahrtsverletzung, sondern um einen Auffahrunfall, für dessen Folgen die Beklagten wie regelmäßig vollständig einzutreten haben.
  • KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ).
  • LG Berlin, 06.04.2011 - 42 O 157/10

    Verkehrsunfall - Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Straßenbahn - Alleinhaftung

  • KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die

  • KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • OLG Celle, 26.11.1981 - 5 U 79/81

    Autounfall wegen Fahrstreifenwechsels

  • KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07

    Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand

  • LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei Missachtung der Wartepflicht

  • LG Koblenz, 02.05.2017 - 5 O 63/16

    Verkehrsunfall - Erstattung pauschaler An- und Abmeldekosten bei Totalschaden

  • LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis bei Vorfahrtsverletzung; Vorfahrtsrecht

  • LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10

    Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall

  • LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09

    Verkehrsunfall - streitige Vorfahrtsverletzung - Wartepflicht

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