Rechtsprechung
   OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22519
OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14 (https://dejure.org/2017,22519)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2017 - 10 U 3545/14 (https://dejure.org/2017,22519)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 10 U 3545/14 (https://dejure.org/2017,22519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei einem Verkehrsunfall

  • rewis.io

    Verwertung beigezogener Strafakten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei einem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; ZPO § 268 ; ZPO § 139 Abs. 1
    Anforderungen an die Sachaufklärung bei einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (45)

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Vielmehr müsste die gesamte Beweisaufnahme und das gesamte Verfahren statt der ersten Instanz wiederholt werden (§ 538 II 1 Nr. 4, 2. Alt. ZPO, Senat NJW 1972, 2048 [2049]), was mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbar wäre (Senat VersR 2011, 549 ff.).

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung (wie auch der Anschlussberufungen) erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Das Landgericht hat nach Auffassung des Senats "fehlerfreie und überzeugende" und damit "richtige" (BGH NJW 2016, 793) Tatsachenfeststellungen (s. Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [BeckRS 2015, 13736]) nicht getroffen, deswegen ist der Senat nach § 529 I Nr. 1 ZPO nicht gebunden.

    a) Eine mangelhafte Beweiserhebung und eine darauf beruhende und im Übrigen nicht sachgerechte Beweiswürdigung stellen einen Zurückverweisungsgrund nach § 538 II 1 Nr. 1 ZPO dar (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]).

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich, dass grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]) unterblieben ist.

  • OLG München, 12.05.1972 - 10 U 3529/71
    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Vielmehr müsste die gesamte Beweisaufnahme und das gesamte Verfahren statt der ersten Instanz wiederholt werden (§ 538 II 1 Nr. 4, 2. Alt. ZPO, Senat NJW 1972, 2048 [2049]), was mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbar wäre (Senat VersR 2011, 549 ff.).

    c) Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil einer Verzögerung und Verteuerung des Prozesses muss hingenommen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge erhalten bleiben sollen (Senat NJW 1972, 2048 [2049); eine schnellere Erledigung des Rechtsstreits durch den Senat ist im Übrigen angesichts seiner hohen Geschäftsbelastung vorliegend nicht zu erwarten.

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung (wie auch der Anschlussberufungen) erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a.a.O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a.a.O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

    Zwar wird eine grundsätzliche Bedeutung postuliert und behauptet, die Revisionszulassung diene der Fortbildung des Rechts; jedoch wird eine Aufbereitung (BGH NJW-RR 2014, 505), aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die aufgeworfenen Fragen umstritten seien oder zu Rechtsunsicherheit führen könnten, nicht einmal versucht.

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Insoweit wird das Erstgericht erst noch zu klären haben, was insbesondere die Beklagte nun behaupten will; nach Auffassung des Senats erweist es sich regelmäßig als sinnlos, gleichzeitig sowohl die Tatsache eines Fahrzeugzusammenstoßes als solches zu bestreiten, als auch die Unfreiwilligkeit dieses Geschehens (Senat, Urt. v. 19.05.2017 - 10 U 1209/15 [BeckRS 2017, 112370], Rn 42).

    a) Hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen des Nachweises eines verabredeten oder einverständlichen Unfalls (EU 5 = Bl. 88 d. A.) wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen (zuletzt Urt. v. 19.05.2017 - 10 U 1209/15 [BeckRS 2017, Rz. 17/19).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Im Übrigen ist der Senat angesichts dieser einzelnen Rügen nicht an das Berufungsvorbringen gebunden (BGH NJW 2005, 1583; WM 2015, 1562), vielmehr sind die gesamten erstinstanzlichen Feststellungen von Amts wegen (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797 ohne nähere Begründung) zu überprüfen.

    Aufgrund konkreter Anhaltspunkte erweisen sich die Feststellungen als lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend (BGH NJW 2005, 1583, 1585; r + s 2003, 522), wobei der Senat bei seiner Rechtsauffassung verbleibt, dass einerseits die Beklagte die Entscheidung maßgeblich beeinflussende Anhaltspunkte aufgezeigt hat, die erneute, erweiterte oder ergänzende Feststellungen gebieten könnten, andererseits Mängel aufgrund der - angesichts wenigstens allgemeiner Angriffe gegen die erstinstanzlichen Feststellungen im Berufungsvorbringen - auch von Amts wegen vorzunehmenden Überprüfung (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797) festzustellen sind.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Im Übrigen ist der Senat angesichts dieser einzelnen Rügen nicht an das Berufungsvorbringen gebunden (BGH NJW 2005, 1583; WM 2015, 1562), vielmehr sind die gesamten erstinstanzlichen Feststellungen von Amts wegen (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797 ohne nähere Begründung) zu überprüfen.

    Aufgrund konkreter Anhaltspunkte erweisen sich die Feststellungen als lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend (BGH NJW 2005, 1583, 1585; r + s 2003, 522), wobei der Senat bei seiner Rechtsauffassung verbleibt, dass einerseits die Beklagte die Entscheidung maßgeblich beeinflussende Anhaltspunkte aufgezeigt hat, die erneute, erweiterte oder ergänzende Feststellungen gebieten könnten, andererseits Mängel aufgrund der - angesichts wenigstens allgemeiner Angriffe gegen die erstinstanzlichen Feststellungen im Berufungsvorbringen - auch von Amts wegen vorzunehmenden Überprüfung (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797) festzustellen sind.

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    Im Übrigen ist der Senat angesichts dieser einzelnen Rügen nicht an das Berufungsvorbringen gebunden (BGH NJW 2005, 1583; WM 2015, 1562), vielmehr sind die gesamten erstinstanzlichen Feststellungen von Amts wegen (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797 ohne nähere Begründung) zu überprüfen.

    Aufgrund konkreter Anhaltspunkte erweisen sich die Feststellungen als lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend (BGH NJW 2005, 1583, 1585; r + s 2003, 522), wobei der Senat bei seiner Rechtsauffassung verbleibt, dass einerseits die Beklagte die Entscheidung maßgeblich beeinflussende Anhaltspunkte aufgezeigt hat, die erneute, erweiterte oder ergänzende Feststellungen gebieten könnten, andererseits Mängel aufgrund der - angesichts wenigstens allgemeiner Angriffe gegen die erstinstanzlichen Feststellungen im Berufungsvorbringen - auch von Amts wegen vorzunehmenden Überprüfung (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797) festzustellen sind.

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
    b) Die Beweiserhebung des Erstgerichts ist ebenfalls zu beanstanden, weil eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des behaupteten Unfallgeschehens (BGH NJW-RR 2011, 428; NZV 2000, 504; Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 []: Pflicht zur Erschöpfung der Beweismittel) unterlassen und somit gegen die Verpflichtung verstoßen wurde, den zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 146/06

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall aufgrund Fahrens mit

  • KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen

  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

  • BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08

    Anforderungen an die Darlegung der Berufungsunfähigkeit eines Facharztes für

  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63

    Wesentlicher einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte -

  • BGH, 03.07.1986 - VII ZR 284/85

    Schadenersatz für Wasserschäden an einem Fertighaus, auf Grund einer mangelhaften

  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 54/86

    Sittenwidrigkeit - Urteil - Unrichtig - Ausnutzung

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

  • BGH, 13.10.1967 - IV ZR 53/66

    Rechtsmittel

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht

  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

  • OLG München, 08.03.2013 - 10 U 3241/12

    Darlegungs- und Beweislast bei einem manipulierten Unfall

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 2996/13

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines Beweisantrages

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZB 26/14

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung nach erstinstanzlicher Abweisung

  • BGH, 10.03.2015 - VI ZB 28/14

    Inhaltsanforderungen an eine Berufungsbegründung: Unschlüssige und/oder rechtlich

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

  • BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15

    Anforderungen an die Berufungsbegründung: Rücktritt vom Altvertrag über eine

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 104/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Zahlungsurteil: Inhaltsanforderungen an die

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 88/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Ersturteil: Inhaltsanforderungen an die

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZB 32/15

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht