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   OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12   

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https://dejure.org/2013,23191
OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12 (https://dejure.org/2013,23191)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.02.2013 - 10 U 39/12 (https://dejure.org/2013,23191)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 10 U 39/12 (https://dejure.org/2013,23191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 18 Abs 1 S 1 StVG, § 18 Abs 3 StVG, § 115 Abs 1 Nr 1 VVG
    Verkehrsunfall: Anforderung an einen Einsatzfahrzeugfahrer beim Einfahren in den für den Gegenverkehr mit "grün" freigegebenen Kreuzungsbereich; Geschwindigkeit im Gefahrenbereich; Umstände zur Abwägung der Mitverursachungsbeiträge; Bemessung der Mithaftungsquote aus ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mithaftung eines Einsatzfahrzeugs bei einem Unfall mit grünem Gegenverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines bei rot in den Kreuzungsbereich eingefahrenen Rettungsfahrzeugs mit einem Fahrzeug des Querverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei rot in den Kreuzungsbereich eingefahrenen Rettungsfahrzeugs mit einem Fahrzeug des Querverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der Notarztwagen im Kreuzungsbereich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrer eines Einsatzfahrzeuges darf sich dem für den Gegenverkehr durch Ampelschaltung mit "grün" freigegebenen Kreuzungsbereich nur mit reduzierter Geschwindigkeit nähern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1363
  • NZV 2014, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Naumburg, 26.02.2009 - 1 U 76/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Im Anschluss an ein Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg (Urt. v. 26.02.2009, 1 U 76/08, veröffentlicht u.a.: NJW-RR 2009, 1187, hier zitiert nach juris) sei ein Betrag von 300 ?/Tag zugrunde zu legen.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Mitverursachungsbeiträge gem. § 17 Abs. 1 StVG können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die unstreitig oder in der Beweisaufnahme festgestellt sind und sich auf den Schaden ausgewirkt haben (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 263, hier zitiert nach juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für behördlich

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Dieselbe Kammer des Landgerichts habe in dem Urteil zu dort 4 O 8/11 eine Nutzungsausfallentschädigung für ein Notarztfahrzeug von lediglich 133, 50 ? zuerkannt.
  • OLG Naumburg, 21.07.2011 - 4 U 23/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Rettungswagen in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Die Beklagten führen insoweit richtig aus, dass in der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Konstellationen von einer weit überwiegenden bis alleinigen Haftung des Halters des Einsatzfahrzeugs ausgegangen wird (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 21.07.2011, 4 U 23/11, veröffentlicht u.a. NJW 2012, 1232, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 03.07.2002, 4 U 1001/02, veröffentlicht: VRS 103, 321, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 06.11.1995, 13 U 94/95, veröffentlicht: VersR 1996, 14928, hier zitiert nach juris; KG, Urt. v. 13.12.1998, 12 U 6020/96, veröffentlicht: VRS 76, 265, zitiert nach juris).
  • KG, 13.12.1988 - 12 U 6020/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Die Beklagten führen insoweit richtig aus, dass in der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Konstellationen von einer weit überwiegenden bis alleinigen Haftung des Halters des Einsatzfahrzeugs ausgegangen wird (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 21.07.2011, 4 U 23/11, veröffentlicht u.a. NJW 2012, 1232, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 03.07.2002, 4 U 1001/02, veröffentlicht: VRS 103, 321, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 06.11.1995, 13 U 94/95, veröffentlicht: VersR 1996, 14928, hier zitiert nach juris; KG, Urt. v. 13.12.1998, 12 U 6020/96, veröffentlicht: VRS 76, 265, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 06.11.1995 - 13 U 94/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Die Beklagten führen insoweit richtig aus, dass in der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Konstellationen von einer weit überwiegenden bis alleinigen Haftung des Halters des Einsatzfahrzeugs ausgegangen wird (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 21.07.2011, 4 U 23/11, veröffentlicht u.a. NJW 2012, 1232, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 03.07.2002, 4 U 1001/02, veröffentlicht: VRS 103, 321, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 06.11.1995, 13 U 94/95, veröffentlicht: VersR 1996, 14928, hier zitiert nach juris; KG, Urt. v. 13.12.1998, 12 U 6020/96, veröffentlicht: VRS 76, 265, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 04.05.1983 - 13 U 166/82

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug auf einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Zudem hätte er sich zwar nicht der Kreuzung als solcher, aber doch dem eigentlichen Gefahrenbereich, nämlich der kreuzenden Gegenfahrbahn, nur mit einer Geschwindigkeit nähern dürfen, die ihm noch ein Anhalten ermöglicht hätte (noch strenger: OLG Köln, Urt. v. 04.05.1983, 13 U 166/82, VersR 1985, 372: Schrittgeschwindigkeit).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Dazu bedürfte es einer Erklärung der Beklagten, durch welche für einen Teil des zwischen ihnen bestehenden Schuldverhältnisses eine bestehende Unsicherheit oder ein bestehender Streit ausgeräumt werden sollte (vgl. etwa BGH, Urt. v. 01.12.1994, VII ZR 315/93, veröffentlicht u.a.: NJW 1995, 960, hier zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Die Beklagten führen insoweit richtig aus, dass in der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Konstellationen von einer weit überwiegenden bis alleinigen Haftung des Halters des Einsatzfahrzeugs ausgegangen wird (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 21.07.2011, 4 U 23/11, veröffentlicht u.a. NJW 2012, 1232, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 03.07.2002, 4 U 1001/02, veröffentlicht: VRS 103, 321, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 06.11.1995, 13 U 94/95, veröffentlicht: VersR 1996, 14928, hier zitiert nach juris; KG, Urt. v. 13.12.1998, 12 U 6020/96, veröffentlicht: VRS 76, 265, zitiert nach juris).
  • KG, 12.04.2001 - 12 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zivilen Einsatzfahrzeug der

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
    Geht man mit dem Kammergericht (Urt. v. 12.04.2001, 12 U 14/97, veröffentlicht: VRS 104, 115) davon aus, dass der Fahrer eines Fahrzeugs mit Sondersignal darauf vertrauen darf, dass dies noch in etwa 50 m Entfernung von einer Kreuzung wahrgenommen wird, so hätte sich die Beklagte zu 1) wiederum nur in den letzten 2, 5 sec.
  • OLG Frankfurt, 20.11.2023 - 17 U 121/23

    Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage

    In jedem Fall darf er sich nur mit einer Geschwindigkeit nähern, die ihm ein rechtzeitiges Anhalten ermöglicht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2013 - 10 U 39/12 -, Rn. 15, juris).
  • VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13

    Grobe Fahrlässigkeit bei polizeilicher Einsatzfahrt

    Dies bedeutet auch, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges sich zuvor davon überzeugen muss, dass die Sondersignale von den anderen Verkehrsteilnehmern auch tatsächlich wahrgenommen werden und deren Verhalten als ein "Rücktritt" zugunsten des Einsatzfahrzeugs erkennbar ist (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2013 - 10 U 39/12, juris).
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