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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14598
OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2008,14598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2008 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2008,14598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2008 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2008,14598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Aufklärungspflichten des planenden Architekten über Blend- und Wärmeschutz beim Bau einer Glasfassade

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten des Architekten bei der Planung einer Glasfassade unter Verwendung verschiedener Gläser mit Siebdruck; Gefahr ungewollter Farbabweichungen bei Glasfassaden mit Siebdruck; Beachtung der Vorgaben der DIN 4108 Teil 2 hinsichtlich des Wärmeschutzes bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenhaftung - riskante Planung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungsverpflichtung über Blend- und Wärmeschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwitzen hinter Glasfassaden - Architekt muss einen Bauherrn, der Wärmeschutz ablehnt, über die Konsequenzen aufklären

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wärmeschutz: Aufklärungspflicht des Architekten?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Urteile belegen Handlungsbedarf - Risikomanagement bei Fassadenplanung: So begrenzen Sie Ihr Haftungsrisiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fassadenfarbe: Architekt muss über "riskante" Planung aufklären! (IBR 2010, 37)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss ausreichend über Blend- und Wärmeschutz aufklären! (IBR 2009, 659)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 676
  • BauR 2009, 1926
  • BauR 2009, 1927
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Das kann in der Regel nur angenommen werden, wenn der Architekt den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hat (BGH NJW 1996, 2370, 2371; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1482).
  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 252/05

    Zeitliche Grenzen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts betreffend Grundstücke zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-) ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH MDR 2006, 1340, Juris RN 17; 2005, 206, Juris RN 18; 2004, 678 Juris RN 19).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-) ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH MDR 2006, 1340, Juris RN 17; 2005, 206, Juris RN 18; 2004, 678 Juris RN 19).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Vielmehr ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Zulassung des neuen Vorbringens nur dann geboten, wenn die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien auch beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-) ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (BGH MDR 2006, 1340, Juris RN 17; 2005, 206, Juris RN 18; 2004, 678 Juris RN 19).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
    Der Tatrichter ist deshalb nicht verpflichtet, dem Beweisantrag auf Augenscheinnahme einer Örtlichkeit stattzugeben, wenn eine vorgelegte Fotografie die Örtlichkeit in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgebenden Merkmalen hinreichend ausweist und die Partei keine von der Fotografie abweichenden Merkmale behauptet (BGH NJW-RR 1987, 1237).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10

    Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme bei ausdrücklich erklärter

    (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18.08.2008, Az. 10 U 4/06, BauR 2009, 1926 juris RN 26).
  • OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

    Nichts anderes folgt auch aus der Entscheidung des OLG Stuttgart BauR 2009, 1926, wonach der planende Architekt verpflichtet ist, den Bauherrn auf eine bewusst riskante Planung und die hiermit verbundenen Risiken hinzuweisen und Ansprüche des Bauherren gegen den planenden Architekten ausscheiden, wenn Bauherr und Architekt bewusst eine riskante Planung eingehen und damit eine bestimmte, erkannte Gefahr in Kauf nehmen.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11

    Haftung eines Architekten für Mängel des Sonnenschutzes an einem Hochhaus mit

    Falls er selbst die Berechnung nicht vornehmen kann, muss der Architekt die Beauftragung eines Fachplaners anregen (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2009, 1926).
  • LG Karlsruhe, 14.12.2018 - 6 O 135/16

    Architektenvertrag: Konkludent vereinbarter Haftungsausschluss bei fehlendem

    Eine Ausnahme besteht, wenn die Auftraggeberin - hier: die Y GmbH & Co. KG - nach Aufklärung und Belehrung durch den Architekten die Bedeutung und Fehlerhaftigkeit der Planung kannte und sich mit der Planung und Ausführung einverstanden erklärte (vgl. BGH, Urteile vom 17.5.1984 - VII ZR 169/82 -, BGHZ 91, 206, 213 vom 29.9.2011 - VII ZR 87/11 , BauR 2012, 115; vom 10.2.2011 - VII ZR 8/10 -, BauR 2011, 869; vom 12.5.2005 - VII ZR 45/04 -, BauR 2005, 1314; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.8.2008 - 10 U 4/06 -, BauR 2009, 1926; Werner/Pastor, aaO, Rn 1990, 1993).
  • OLG Schleswig, 15.07.2013 - 1 U 107/12

    Allgemeine Beratungspflicht zu Dachbindern?

    Ein Fachplaner muss hinzugezogen werden, wenn sich angesichts der konkreten Ausgestaltung des Bauvorhabens eine an einen Sonderfachmann zu stellende Frage aufdrängt (OLG Stuttgart, Urteil vom 18. August 2008, 10 U 4/06, Rn. 45, ibr-online).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4678
OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2006,4678)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.09.2006 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2006,4678)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. September 2006 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2006,4678)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Landpacht: Übertragung von Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen bei Beendigung des Pachtverhältnisses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 596 BGB; VO 1782/2003 EG
    Zur Frage, ob sich aus § 596 BGB eine gesetzliche Pflicht zur Übertragung einer Bewirtschafterprämie bei Beendigung des Pachtverhältnisses über eine landwirtschaftliche Fläche ergibt

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 596, VO EG 1782/2003 Art 42, VO EG 1782/2003 Art 46, GG Art 20 Abs 3, VO EG1782/2003 Art 46, GG Art 14
    Keine Pflicht des Pächters zur Übertragung von Zahlungsansprüchen auf EU-Agrarförderungan Verpächter bei Pachtende

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage, ob sich aus § 596 BGB eine gesetzliche Pflicht zur Übertragung einer Bewirtschafterprämie bei Beendigung des Pachtverhältnisses über eine landwirtschaftliche Fläche ergibt

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 596; ; VO EG 1782/2003 Art. 42; ; VO EG 1782/2003 Art. 46; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtspflicht des Pächters zur Übertragung von Betriebsprämienansprüchen auf den Verpächter oder einen Nachfolgepächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses

  • ibr-online

    Pachtrecht - Betriebsprämien-Zahlungsansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgar.de PDF, S. 25 (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 596 BGB; § 5 BetrPrämDurchfG
    Besteht eine Pflicht des Pächters zur Übertragung der ihm zugeteilten Betriebsprämien- Zahlungsansprüche?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05

    Übertragung von Zahlungsansprüchen nach Pachtende gemäß der VO (EG) 1782/2003

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06
    Mittlerweile hat sich jedoch die Gegenansicht weitgehend durchgesetzt, wonach die Zahlungsansprüche nicht an die bewirtschafteten Flächen, sondern an die Person des Betriebsinhabers gebunden sein sollen (OLG Rostock AUR 2006, 173; OLG Naumburg OLGR 2006, 368 ff. und RdL 2006, 220 ff.; OLG Celle RdL 2006, 221; AG Neubrandenburg AUR 2005, 367; AG Passau AUR 2006, 26; Krüger/Schmitte, AUR 2005, 84, 86; Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - i.F.: BMELV, AUR 2006, 89.94.).

    Das ist aber nicht Ziel der VO 1782/2003 (so auch OLG Rostock AUR 2006, 173, 174).

    Beide Anteile sind danach untrennbar in einem einheitlichen Zahlungsanspruch verbunden (OLG Naumburg OLGR 2006, 368; OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OLG Celle RdL 2006, 221, 222).

    Das soll gewährleisten, dass der einzelne Betriebsinhaber durch die Umstellung der Förderung auf die einheitliche Betriebsprämie keine Schlechterstellung gegenüber den im Zeitraum 2000 bis 2002 bezogenen Direktzahlungen erleidet (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174).

    Deshalb spricht die betriebsindividuelle Ausgestaltung des Zahlungsanspruchs nach § 5 BetrPrämDurchfG für eine endgültige (personenbezogene) Zuordnung zum Betriebsinhaber (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OLG Celle RdL 2006, 221, 222; BMELV AUR 2006, 89, 92 f.).

    Eine solche Bestimmung wäre überflüssig, würde der Anspruch ohnehin der Fläche anhaften (OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OlG Celle RdL 2006, 221, 222).

  • OLG Naumburg, 30.08.2005 - 2 U 46/05

    Herausgabe von Prämienrechten der EU-Agrarförderung nach Beendigung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06
    Mittlerweile hat sich jedoch die Gegenansicht weitgehend durchgesetzt, wonach die Zahlungsansprüche nicht an die bewirtschafteten Flächen, sondern an die Person des Betriebsinhabers gebunden sein sollen (OLG Rostock AUR 2006, 173; OLG Naumburg OLGR 2006, 368 ff. und RdL 2006, 220 ff.; OLG Celle RdL 2006, 221; AG Neubrandenburg AUR 2005, 367; AG Passau AUR 2006, 26; Krüger/Schmitte, AUR 2005, 84, 86; Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - i.F.: BMELV, AUR 2006, 89.94.).

    Eine Übertragung der Zahlungsansprüche ist nach Art. 46 Abs. 1 VO nämlich nur unter Betriebsinhabern möglich (OLG Naumburg OLGR 2006, 368).

    Beide Anteile sind danach untrennbar in einem einheitlichen Zahlungsanspruch verbunden (OLG Naumburg OLGR 2006, 368; OLG Rostock AUR 2006, 173, 174; OLG Celle RdL 2006, 221, 222).

    Insgesamt ist deshalb künftig damit zu rechnen, dass die Summe der im Umlauf befindlichen Zahlungsansprüche je ha die Summe der tatsächlich vorhandenen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche übersteigen wird (so auch OLG Naumburg OLGR 2006, 368).

  • AG Neubrandenburg, 19.07.2005 - LW 2/05

    Anspruch auf Übertragung zugeteilter Zahlungsansprüche bei der Beendigung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06
    Mittlerweile hat sich jedoch die Gegenansicht weitgehend durchgesetzt, wonach die Zahlungsansprüche nicht an die bewirtschafteten Flächen, sondern an die Person des Betriebsinhabers gebunden sein sollen (OLG Rostock AUR 2006, 173; OLG Naumburg OLGR 2006, 368 ff. und RdL 2006, 220 ff.; OLG Celle RdL 2006, 221; AG Neubrandenburg AUR 2005, 367; AG Passau AUR 2006, 26; Krüger/Schmitte, AUR 2005, 84, 86; Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - i.F.: BMELV, AUR 2006, 89.94.).

    Der Anspruch muss vielmehr aktiviert werden (AG Neubrandenburg AUR 2005, 367, 368).

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06
    Eine noch engere Verbindung besteht nach Ansicht des BGH (NJW 1991, 3279) zwischen den Milchreferenzmengen und den gepachteten Flächen.
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06
    Denn der EuGH hat mit Urteil vom 13. Juli 1989 (Rs. 5/88) in Bezug auf die Milchmengenreferenzregelung vor dem Hintergrund, dass die Referenzmenge dort nach Ablauf des Pachtverhältnisses dem Verpächter zukommen sollte, dargelegt, dass das Fehlen von Pächterschutzvorschriften mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutz nicht vereinbar ist.
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 10 U 9/05

    Keine außerordentliche Kündigung eines Pachtvertrages über landwirtschaftliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.09.2006 - 10 U 4/06
    Wegen der Handelbarkeit der Zahlungsansprüche nach Art. 46 VO kann er Zahlungsansprüche, wie bereits oben erwähnt, erwerben oder die Flächen an jemanden verpachten, der über Zahlungsansprüche verfügt (so zutreffend: AG Passau AUR 2006, 26, 27; zur Zumutbarkeit in Abgrenzung zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB s.a. OLG Hamm Urteil vom 5. Juli 2005 - 10 U 9/05).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 20/08

    Zurückweisung der Divergenzrechtsbeschwerde betreffend die Übertragung von

    Der Antragsteller hatte vom dem Antragsgegner nach der Beendigung des Pachtverhältnisses verlangt, diese Zahlungsansprüche an ihn zu übertragen; dieser Anspruch wurde mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (veröffentlicht in AUR 2007, 13 ff.) abgewiesen.
  • OLG Celle, 04.04.2007 - 7 U 204/06

    Vertragsauslegung bei fehlenden Anhaltspunkten für gewollten Vertragsinhalt -

    Das OLG Oldenburg führt vor diesem Hintergrund zutreffend aus (OLGR Oldenburg 2006, 877):.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39936
OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2007,39936)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2007 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2007,39936)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2007 - 10 U 4/06 (https://dejure.org/2007,39936)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06
    Nach der durch die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( NJW 2006, 3707; NJW 2006, 3711 [BGH 13.09.2006 - IV ZR 116/05] ) bestätigten Rechtsprechung, der der Senat sich einschließlich der hierfür angeführten Begründung anschließt, ergibt in der Gebäudeversicherung die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für alle Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 7 U 83/92

    Umfang der Haftungsbefreiung bei Vermietung eines Fahrzeugs; Begriff der groben

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und wenn schon einfachste naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl.u.a. BGH NJW 2001, 2092, 2093 m.w.N., OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und wenn schon einfachste naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl.u.a. BGH NJW 2001, 2092, 2093 m.w.N., OLG Hamm, NJW-RR 1993, 536 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06
    Der Versicherer muss also schlüssig vortragen und nachweisen, dass der Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (vgl. BGHZ 145, 393 = VersR 2001, 94, 95).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 10 U 4/06
    Nach der durch die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( NJW 2006, 3707; NJW 2006, 3711 [BGH 13.09.2006 - IV ZR 116/05] ) bestätigten Rechtsprechung, der der Senat sich einschließlich der hierfür angeführten Begründung anschließt, ergibt in der Gebäudeversicherung die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für alle Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
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