Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.07.2011 - 10 U 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48109
OLG Stuttgart, 26.07.2011 - 10 U 4/11 (https://dejure.org/2011,48109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2011 - 10 U 4/11 (https://dejure.org/2011,48109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 10 U 4/11 (https://dejure.org/2011,48109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Doppelauftrag nach Bedenkenhinweis und Drittschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Anmeldung von Bedenken durch den Auftragnehmer hinsichtlich ungeeigneter werkvertraglicher Vorarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; VOB/B (2006) § 4 Nr. 3
    Rechtsfolgen der Anmeldung von Bedenken durch den Auftragnehmer hinsichtlich ungeeigneter Vorarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AG-Anordnung trotz Bedenkenhinweis: Enthaftung und Mehrvergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelauftrag nach Bedenkenhinweis und Drittschädigung

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Bedenken und Haftungsbefreiung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeberanordnung trotz Bedenkenhinweis: Enthaftung für Mängel und Mehrvergütung! (IBR 2013, 1034)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 34/95

    Zum Umfang von Gewährleistung bei Baustoff-Mängeln)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2011 - 10 U 4/11
    Wird sein Werk vor Abnahme durch Dritte beschädigt, hat er grundsätzlich dafür anzustehen (BGHZ 132, 189 juris RN 13).

    Eine Risikoverlagerung hinsichtlich weiterer Mängelrisiken übernimmt der Auftraggeber damit grundsätzlich nicht (BGHZ 132, 189 juris RN 14, 15).

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2011 - 10 U 4/11
    Ein wiederholender, zweiter gerichtlicher Hinweis war in erster Instanz nicht mehr erforderlich, da bei anwaltlich vertretenen Parteien davon ausgegangen werden kann, dass bei einer unzureichenden Reaktion auf einen unmissverständlichen Hinweis weiterer Vortrag nicht beabsichtigt ist (BGH NJW 2008, 2036; Zöller a.a.O. § 139 RN 14 a).
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