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   OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09   

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https://dejure.org/2010,20356
OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09 (https://dejure.org/2010,20356)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2010 - 10 U 4091/09 (https://dejure.org/2010,20356)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 10 U 4091/09 (https://dejure.org/2010,20356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wegen mehrerer Verfahrensfehler, Anwendung des am Unfallort geltenden Straßenverkehrsrechts bei Auslandsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung in Verkehrsunfallsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Sachaufklärung in Verkehrsunfallsachen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 141 ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Sachaufklärung in Verkehrsunfallsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zur Klärung der Rechtslage am Unfallort im Ausland ist regelmäßig vor einem Rechtsgutachten eine Rechtsauskunft nach dem AuRAG einzuholen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 5411/08

    Verkehrsunfallprozess: Bindungswirkung unstreitig gestellter Tatsachen für das

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09
    5 a) Das Landgericht hat es verabsäumt, die unfallbeteiligten Fahrer, hier den Kläger und den Erstbeklagten, gemäß § 141 ZPO zur Sache anzuhören, obwohl dies in Verkehrsunfallssachen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtssprechung und auch des erkennenden Senats regelmäßig unverzichtbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 13.02.2009, Az. 10 U 5411/08).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09
    8 d) Ferner fehlt eine Einführung und Auseinandersetzung des Erstgerichts mit der schriftlichen Unfallschilderung der Zeugin R. (Anlage K 1), insofern wird auf die Entscheidung BGH NZV 2007, 294 hingewiesen.
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 10 U 4091/09
    Unbeschadet der Tatsache, dass deutsches Prozessrecht und deutsches Schadensersatzrecht zur Anwendung kommt, ist wie bei Auslandsunfällen stets das am Unfallort geltende Straßenverkehrsrecht anzuwenden (BGH NJW-RR 1996, 732).
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