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OLG München, 23.04.1999 - 10 U 4116/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkauf eines Unfallautos ohne Einschätzung der Versicherung
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem …
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls sei nicht verpflichtet, vor Veräußerung seines total beschädigten Fahrzeugs ein mögliches Restwertangebot der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung abzuwarten (LG Hannover, Urteil vom 20.12.2012 - 4 O 206/11 = DAR 2013, 654; LG Koblenz, Urteil vom 17.06.2005 - 61 S 2/05; OLG München Urteil vom 23.04.1999 - 10 U 4116/98 = DAR 1999, 407). - LG Hamburg, 11.01.2017 - 302 S 63/16
Schadensersatz nach Kfz-Unfall mit Totalschaden: Pflicht des Geschädigten zum …
Der Kläger hat durch dieses Vorgehen nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, denn er war nicht verpflichtet, den Verkauf des Fahrzeugs zurückzustellen und abzuwarten, ob ihm die Beklagte ein höheres Kaufangebot übermittelt (vgl. OLG München Urteil vom 23.04.1999 - 10 U 4116/98, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015 - I-1 U 168/14 -, jeweils nach juris). - LG Traunstein, 23.03.2020 - 6 O 2862/19
Veräußerung eines beschädigten Fahrzeugs vor Ablauf einer "Prüffrist"
Dies würde das Recht des Geschädigten unterlaufen, selbst Herr des Restitutionsgeschehens zu sein (vgl. OLG München, Urteil vom 23.04.1999 - 10 U 4116/98). - AG Herford, 27.04.2016 - 12 C 1445/15 ine solche Verpflichtung wird mit dem Oberlandesgericht Hamm von der Mehrheit der berlandesgerichte abgelehnt (vgl. OLG Hamm Urteil vom 11.11.2015 - 11 U 13/15 n. 20; OLG Hamm Urteil vom 17.06.1992, 3 U 78/91; OLG München, Urteil vom 3.04.1999, 10 U 4116/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2005, I-1 U 128/05).