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OLG Koblenz, 03.12.2010 - 10 U 429/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 149 Abs 2 ZVG, § 812 BGB
Zwangsverwaltung: Nutzungsentschädigung für dem Eigentümer zu belassenden Wohnraum; Zulässigkeit einer Räumungsklage - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.03.2010 - 10 O 229/09
- OLG Koblenz, 03.12.2010 - 10 U 429/10
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.05.2013 - IX ZR 224/12
Zwangsverwaltung: Nutzungsentschädigungsanspruch gegen die eine Wohnung in dem …
b) Ebenfalls rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht im Anschluss an das OLG Koblenz (Urteil vom 3. Dezember 2010 - 10 U 429/10, bei juris Rn. 10 f) den Standpunkt vertreten, der Zwangsverwalter könne für die Weiternutzung der Wohnung, in welcher der Verfahrensschuldner den eigenen Hausstand unterhält, selbst bei Übergröße keine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn ihre entbehrlichen Räume mangels baulicher Abgeschlossenheit nicht selbständig vermietbar seien. - OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 3 U 128/11
Zwangsverwaltung: Nutzungsentschädigungsanspruch gegen die Ehefrau des …
Eine Rechtsgrundlage anzuordnen, dass der Schuldner - auch bei einer einheitlichen Wohnung - nur eine Teilfläche als unentbehrlichen Wohnraum kostenlos nutzen darf, für die restliche Fläche aber Nutzungsentschädigung zahlen muss, ergibt sich weder aus dem ZVG noch aus dem BGB (OLG Koblenz, Urteil vom 03.12.2010, 10 U 429/10).