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   OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09   

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https://dejure.org/2010,27376
OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09 (https://dejure.org/2010,27376)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.2010 - 10 U 4406/09 (https://dejure.org/2010,27376)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09 (https://dejure.org/2010,27376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Überholers mit einem in einen Feldweg abbiegenden Vorausfahrenden; Einordnung der Zufahrt zu einem Baggersee als Feldweg

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 1 U 73/00

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Linksabbieger und Überholer im

    Auszug aus OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
    Jedenfalls musste er ab dem Zeitpunkt des Erkennens, dass die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und zwei Fahrzeuge nach links blinken (so in der Berufung nicht angegriffen das Ersturteil) seinerseits abbremsen und wieder einscheren (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77 [Rd. 18]; OLG Karlsruhe, NZV 1999, 166; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2001, Az. 1 U 73/00).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
    7 Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bzw. die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung (vgl. BGH VersR 1977, 58; BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279).
  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
    7 Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bzw. die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung (vgl. BGH VersR 1977, 58; BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
    Jedenfalls musste er ab dem Zeitpunkt des Erkennens, dass die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und zwei Fahrzeuge nach links blinken (so in der Berufung nicht angegriffen das Ersturteil) seinerseits abbremsen und wieder einscheren (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77 [Rd. 18]; OLG Karlsruhe, NZV 1999, 166; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2001, Az. 1 U 73/00).
  • OLG Köln, 13.10.1993 - 11 U 89/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus der Ausfahrt eines Großmarkts auf die

    Auszug aus OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
    7 Maßgebend für die verkehrsrechtliche Einordnung als Ausfahrt ist das Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bzw. die nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung (vgl. BGH VersR 1977, 58; BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.1997 - 10 U 84/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09
    Jedenfalls musste er ab dem Zeitpunkt des Erkennens, dass die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und zwei Fahrzeuge nach links blinken (so in der Berufung nicht angegriffen das Ersturteil) seinerseits abbremsen und wieder einscheren (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77 [Rd. 18]; OLG Karlsruhe, NZV 1999, 166; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2001, Az. 1 U 73/00).
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG München (Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 5, juris) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Auch eine leichte Vermeidbarkeit des Unfalls kann berücksichtigt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 03. September 2001, 1 U 73/00, Rn. 3; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris), entsprechend auch gefahrerhöhendes Verhalten während des Überholvorgangs (OLG München, Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 8, juris).

    Ein gleicher oder gar überwiegender Haftungsanteil des Klägers käme nur bei einem Verschulden, insbesondere einer unklaren Verkehrslage in Betracht, wovon vorliegend jedoch nicht auszugehen ist (vgl. für diese hier nicht einschlägigen Fälle der überwiegenden Haftung des Überholenden: Senat, Urteil vom 21. September 2000 - 14 U 252/99, juris; OLG München, Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 8, juris; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 27. Aufl. 2022, StVO § 5 Rn. 69; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Aufl., Rd. 161; für eine Haftungsteilung: OLG Karlsruhe, NZV 1999, 166, 167 sowie ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4 U 145/13, Rn. 113, 119 und OLG Frankfurt, Urteil vom 03. September 2001 - 1 U 73/00, Rn. 3, juris).

  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 4448/16

    Haftungsverteilung bei Kollision während des Überholens einer Fahrzeugkolonne

    Anders würde es sich beispielsweise verhalten, wenn - wie in dem vom Senat mit Urteil vom 09.04.2010, Az.: 10 U 4406/09, juris, entschiedenen Fall - die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und nach links blinken oder - wie in dem vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473, entschiedenen Fall - die Kolonne nur mit ca. 25 km/h fährt und ein Überholen zuvor durch eine durchgezogene gerade Linie auf der Fahrbahnmitte untersagt war.

    Soweit die Beklagten demgegenüber das Urteil des Senats vom 09.04.2010, Az.: 10 U 4406/09, juris, im gegenteiligen Sinne verstehen, ist, wie ebenfalls bereits ausgeführt, darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung nicht nur von dem Fall eines Überholens einer Kolonne als solchem geprägt wurde, sondern davon, dass die zu überholenden Fahrzeuge langsamer wurden und zwei Fahrzeuge nach links blinkten.

  • OLG München, 21.10.2020 - 10 U 893/20

    Haftungsverteilung bei Überholen einer Kolonne

    Zutreffend verweist das Landgericht in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OLG München vom 09.04.2010, Az. 10 U 4406/09, in dem es insbesondere folgendermaßen heißt:.
  • OLG München, 21.12.2016 - 10 U 4448/16

    Haftungsverteilung bei Unfall durch Ausscheren aus einer Kolonne zum Überholen

    Anders würde es sich beispielsweise verhalten, wenn - wie in dem vom Senat mit Urteil vom 09.04.2010, Az.: 10 U 4406/09, juris, entschiedenen Fall - die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und nach links blinken oder - wie in dem vom OLG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473, entschiedenen Fall - die Kolonne nur mit ca. 25 km/h fährt und ein Überholen zuvor durch eine durchgezogene gerade Linie auf der Fahrbahnmitte untersagt war.
  • LG Wuppertal, 21.01.2024 - 14 O 4/24

    Kolonne Stau Fahrzeugkolonne Überholen Vorbeifahren "Überholen bei unklarer

    Dieses Verhalten bewertet das Gericht in der Gesamtschau aller Umstände als grob verkehrswidrig (vgl. OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82ff.; OLG München, Urteil vom 09.04.2010 - 10 U 4406/09; OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 - 6 U 126/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1997 - 10 U 84/97; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.09.2001 - 1 U 73/00; Bay ObLG, Urteil v. 03.03.1965 - Rreg …
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