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   OLG München, 22.02.2008 - 10 U 4455/07   

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https://dejure.org/2008,11045
OLG München, 22.02.2008 - 10 U 4455/07 (https://dejure.org/2008,11045)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07 (https://dejure.org/2008,11045)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 10 U 4455/07 (https://dejure.org/2008,11045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatz auf Grund eines Auffahrunfalls: Abbremsen des Vorausfahrenden zum Zwecke der Disziplinierung

  • verkehrslexikon.de

    Auffahrunfall bei scharfem Abbremsen zum Zweck der Disziplinierung des Nachfolgenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regulierung der Schäden infolge eines Straßenverkehrsunfalls; Verkehrswidrigkeit eines starken Bremsens; Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug im fließenden Verkehr

  • RA Kotz

    Auffahrunfall - Verkehrserziehung durch Abbremsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "Verkehrserzieher" haften bei Unfall

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Verkehrserzieher" haften bei Unfall

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Volle Haftung bei absichtlichem Abbremsen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absichtliches Abbremsen führt zur vollen Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach starkem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs zum Zwecke der Disziplinierung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach starkem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs zum Zwecke der Disziplinierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Der Anscheinsbeweis ist als Element der Beweiswürdigung von Amts wegen zu berücksichtigen (etwa Senat, Urt. v. 14.02.2014 - 10 U 2815/13 [juris]; v. 14.03.2014 - 10 U 4774/13 [juris]; v. 25.04.2014 - 10 U 1886/13 [juris]), und nicht von einer Geltendmachung durch den Beweispflichtigen abhängig, wirkt allerdings nur bei "typischen Geschehensabläufen" (BGH NZV 1996, 277; NJW 2001, 1140; Senat, Urt. v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [juris]), also wenn sich unter Prüfung und Bewertung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat (BGH VersR 2007, 557; VersR 2011, 234).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem

    Voraussetzung ist danach zum einen, dass der Vorausfahrende deutlich über das Maß eines normalen Bremsvorgangs hinaus gebremst hat (vgl. KG, VersR 2002, 1571; OLG München, Urteil vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 StVO Rn. 11).

    OLG, Zfs 2003, 118; OLG München, Urteil vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07, jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 173/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Bewusste Bildung eines

    Mit dieser Auffassung steht der Senat im Einklang mit anderen gerichtlichen Entscheidungen, in denen Auffahrunfälle durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Vorausfahrenden verursacht worden sind, und dieser für die Folgen des Unfalles allein haften musste: So haben das Landgericht Essen [Urteil vom 12. Januar 2018 - 17 O 235/16 -, Orientierungssatz und Rn. 15, 17 und 33 m. w. N., zitiert nach juris], das Oberlandesgericht München [Urteil vom 22. Februar 2008 - 10 U 4455/07 -, Orientierungssatz und Rn. 37, zitiert nach juris] und das Landgericht Mönchengladbach [Urteil vom 16. April 2002 - 5 S 86/01 -, Orientierungssatz, zitiert nach juris] entschieden, dass bei einem scharfen Abbremsen zum Zweck der Disziplinierung / Verkehrserziehung des Nachfolgenden der Bremser voll hafte.
  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

    Er gilt grundsätzlich nur bei "typischen Geschehensabläufen" (BGH NZV 1996, 277; NJW 2001, 1140; Senat, Urt. v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [juris]), also wenn sich unter Prüfung und Bewertung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt habe (BGH VersR 2007, 557; VersR 2011, 234).
  • OLG München, 17.05.2013 - 10 U 3024/12

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler

    Ein zwingender Grund im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO , der ein starkes Bremsen (= mehr als normales Bremsen), aber nicht notwendig eine Vollbremsung (KG NZV 1993, 47 ; Senat, Urteil vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [[...], Rdziff. 31]) des Vorausfahrenden rechtfertigen könnte, setzt nämlich voraus, dass das Bremsen zum Schutz von Rechtsgütern und Interessen erfolgt, die dem Schutzobjekt der Vorschrift (Sachen und Personen) mindestens gleichwertig sind (Senat DAR 1974, 19 = VersR 1974, 674 [red. Leitsatz; Urteil vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [[...], Rdziff. 33]).

    Ein bloß triftiger Grund genügt nicht (Senat, Urteil vom 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [[...], Rdziff. 32]; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 4 Rdziff. 16).

  • LG München I, 27.07.2016 - 37 O 24526/14

    Schadensersatzansprüche gegen Schienenkartell

    Die Rechtsgrundsätze zum Anscheinsbeweis dürfen nur herangezogen werden, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 22.02.2008, Az: 10 U 4455/07, Rn. 36).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

    Er gilt grundsätzlich nur bei "typischen Geschehensabläufen" (BGH NZV 1996, 277; NJW 2001, 1140; Senat, Urt. v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [juris]), also wenn sich unter Prüfung und Bewertung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt habe (BGH VersR 2007, 557; VersR 2011, 234).
  • OLG München, 25.01.2019 - 10 U 2443/18

    Haftung aus Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall

    Der Anscheinsbeweis ist als Element der Beweiswürdigung von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. etwa Senat, Urt. v. 14.02.2014 - 10 U 2815/13 [juris]; v. 14.03.2014 - 10 U 4774/13 [juris]; v. 25.04.2014 - 10 U 1886/13 [juris]), und nicht von einer Geltendmachung durch den Beweispflichtigen abhängig, wirkt allerdings nur bei "typischen Geschehensabläufen" (BGH NZV 1996, 277; NJW 2001, 1140; Senat, Urt. v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [juris]), also wenn sich unter Prüfung und Bewertung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat (BGH VersR 2007, 557; VersR 2011, 234).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn

    Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. RGZ 15, 339) - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245 [256] = NJW 1970, 946, stRspr., insbesondere NJW 1992, 39 [40]" und zuletzt NJW 2004, 777 [778]; Senat, Urt. v. 27.01.2006 - 10 U 4904/05 = NZV 2006, 261; v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [Juris]; v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07).
  • LG Essen, 12.01.2018 - 17 O 235/16

    Disziplinierendes Bremsen, Alleinhaftung

    Bei einem - wie hier vorliegenden - scharfen Abbremsen zum Zwecke der Disziplinierung/Verkehrserziehung des Nachfolgenden ergibt sich eine volle Haftung des Bremsers, da ein solcher Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr den in § 1 StVO verankerten Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme in schwerwiegender Weise widerspricht (vgl. OLG München, Urteil v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07; LG Mönchengladbach, NJW 2002, 2186).
  • OLG München, 19.03.2010 - 10 U 5187/09

    Amtshaftung: Haftungsteilung bei Kollision eines Grundstücksausfahrers mit einem

  • LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16

    Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen

  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

  • LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21

    Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr

  • LG Duisburg, 23.03.2012 - 10 O 244/10

    Haftungsquote nach Verkehrsunfall bei Verursachung des Verkehrsunfalls durch

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