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   OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15   

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https://dejure.org/2016,12499
OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15 (https://dejure.org/2016,12499)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.2016 - 10 U 4529/15 (https://dejure.org/2016,12499)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 10 U 4529/15 (https://dejure.org/2016,12499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung und die Beweiswürdigung bei einem Unfall ohne Berührung der Fahrzeuge

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Schadensersatz aus einem Unfall im Straßenverkehr

  • rewis.io

    Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen Unfallgeschehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung und die Beweiswürdigung bei einem Unfall ohne Berührung der Fahrzeuge

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sachaufklärung und die Beweiswürdigung bei einem Unfall ohne Berührung der Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (72)

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs-

    Auszug aus OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15
    Nicht erforderlich wäre dagegen ein verkehrswidriges Verhalten des (als Verursacher in Anspruch genommenen) Fahrzeugführers (vgl. etwa BGH VersR 1973, 83 f.), oder der Ausschluss eines mitwirkenden Fehlverhaltens des Geschädigten (Senat, Hinweis vom 14.04.2015 - 10 U 3673/14 [n. v., mit weiteren Nachweisen]).

    Dies gilt auch dafür, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs durch dessen Fahrweise wesentlich erhöht gewesen sei, oder den Kläger selbst als Fahrer an dem Unfall ein Mitverschulden treffe (BGH NJW-RR 2007, 1077; Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris], jeweils m. w. N.).

    d) Dagegen hätte nachfolgend der Kläger die Beweisführungs- und Feststellungslast für jegliche (Mit-)Haftungsbegrenzungen (§§ 9, 17 III StVG), die seine Haftung entfallen lassen sollen (Senat, Urt. v. 16.05.2008 - 10 U 1701/07 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris]; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 2226715 [juris]), insbesondere für den Sachvortrag, dass der Unfall ein für ihn selbst unabwendbares Ereignis dargestellt habe.

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15
    Durch die gebotene Beweisaufnahme würde der Senat zu einer mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbaren vollständigen Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens (Senat VersR 2011, 549 ff.) gezwungen.

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., zuletzt VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 21.02.2014 - 25 U 2798/13

    Brandstiftung - Beweislast für das vorsätzliche Herbeiführen eines

    Auszug aus OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15
    Deswegen bildet unter Würdigung aller Gesamtumstände die unterlassene vollständige Beweiserhebung, insbesondere der Verzicht auf ein umfassendes und auf zivilrechtliche Fragestellungen bezogenes unfallanalytisches Sachverständigengutachten (Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 [juris, dort Rz. 5-7]; v. 11.04.2014 - 10 U 4757/13 [juris, dort Rz. 45, 60]) einerseits, sowie die unterlassene Anhörung des Sachverständigen in Anwesenheit der Parteien andererseits einen schweren Verfahrensfehler und schließt aus, dass die Beweiserhebung des Erstgerichts auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]).

    aa) Schon die unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Beweiserhebung macht das Ersturteil verfahrensfehlerhaft mit der Folge, dass eine sachgerechte Prüfung und Bewertung eines vollständigen Beweisergebnisses notwendig fehlen müssen (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]), und mögliche Sorgfaltspflichtverstöße des Beklagten zu 2), sowie etwaige Verkehrsverstöße des und ein Ausschluss der Unvermeidbarkeit des Unfalls für den Kläger auf einen unzureichend ermittelten Sachverhalt gestützt werden.

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