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   OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - I-10 U 46/07   

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OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - I-10 U 46/07 (https://dejure.org/2007,1951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2007 - I-10 U 46/07 (https://dejure.org/2007,1951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2007 - I-10 U 46/07 (https://dejure.org/2007,1951)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften als Teil der Gebrauchserhaltungspflicht eines Vermieters; Herstellung einer Nutzungsmöglichkeit eines nicht zum Abriss vorgesehenen und stark beschädigten Gebäudes ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieträume - Gebrauchserhaltungspflicht - verkehrssicherer Zustand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters; Kündigung wegen Feuchtigkeit infolge Dachundichtigkeiten; befristete Kündigung; angemessene Frist zur Kündigung; verkehrssicherer Zustand von Mieträumen

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 535; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume und Beachtung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietgebrauch: Vermieter muss für dauerhafte Dichtigkeit des Dachs Sorge tragen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietgebrauch: Vermieter muss für dauerhafte Dichtigkeit des Dachs Sorge tragen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stellenweises Abdichten des Daches muss Mieter nicht hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Regen tropfte auf die Maschinen Gewerbemieter muss notdürftiges Herumflicken am Dach nicht hinnehmen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietgebrauch: Vermieter muss für dauerhafte Dichtigkeit des Dachs Sorge tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter muss schlechte Reparaturen nicht dulden: Vermieter muss für dauerhafte Dichtigkeit des Dachs Sorge tragen - Mieter durfte fristlos kündigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Reparaturen durch Vermieter: Kündigung aus wichtigem Grund? (IMR 2008, 46)

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 281
  • BauR 2008, 407
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02

    Wirksamkeit einer unbestimmt befristeten Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Zur Frage, ob eine unbestimmt befristete Kündigung i.S.v. BGH, NJW 2004, 284 vorliegt, wenn das anwaltliche Kündigungsschreiben im letzten Absatz den Zusatz enthält, "...meine Mandantin wird schnellstmöglich neue Räume suchen und Ihnen in Kürze den Auszugstermin mitteilen".

    Sie meint, die Entscheidung des Landgerichts sei schon deshalb fehlerhaft, weil dieses übersehen habe, dass es sich bei der fristlosen Kündigung der Klägerin vom 07.07.2004 (GA 152) um eine i.S. von BGH NZM 2004, 66 unwirksame "unbestimmt befristete" Kündigung handele.

    Zwar ist eine unbestimmt befristete Kündigung regelmäßig unwirksam (BGH, NJW 2004, 284 = NZM 2004, 66).

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Vor diesem Hintergrund durfte und musste die Klägerin den Erfolg der Mängelbeseitigungsmaßnahmen und insbesondere abwarten, ob die Beklagte die avisierten Sanierungsarbeiten vornehmen würde, wollte sie sich nicht ihrerseits den Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung gefallen lassen müssen (BGH GE 2006, 1563 = GuT 2006, 312 = NJW 2007, 147 = NZM 2006, 92 = WuM 2007, 72 = ZMR 2007, 98).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 200/06

    Streitwert bei Geltendmachung von nicht auf die Verfahrensgebühr anzurechnenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Die mit der Widerklage zugleich geltend gemachten bezifferten Verzugszinsen in Höhe von 1.450,58 EUR bleiben als Nebenforderung i.S. des § 4 ZPO unberücksichtigt (BGH, Urt. v. 12.6.2007, VI ZR 200/06).
  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Zwar ist die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB in angemessener Frist auszusprechen (BGH, GE 2007, 711 = GuT 2007, 130 = NZM 2007, 400 = ZMR 2007, 525).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Bei einer Klage auf Feststellung, dass die zu einem bestimmten Termin ausgesprochene fristlose Kündigung durchgreift, kommt es für den Beginn der streitigen Zeit auf den Zeitpunkt der fristlosen Kündigung an, und zwar auch dann, wenn er vor der Rechtshängigkeit des Feststellungsantrages liegt (BGH, NJW-RR 2006, 378; NJW-RR 2005, 867).
  • BGH, 19.12.2006 - VIII ZR 227/04

    Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Nach einseitiger Teilerledigungserklärung bestimmt sich jedoch der Wert des Streitgegenstandes nur noch nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.2006, GE 2007, 362 zur vergleichbaren Berechnung der Beschwer).
  • BGH, 25.07.2007 - XII ZR 37/07

    Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Da auch die Streitgegenstände der Feststellungsklage und der auf Mietzahlung gerichteten Widerklage im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG identisch sind (BGH, a.a.O.; Beschl. v. 25.7.2007, XII ZR 37/07), ist für die Wertberechnung nur der - höhere - Streitwert maßgeblich.
  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Bei einer Klage auf Feststellung, dass die zu einem bestimmten Termin ausgesprochene fristlose Kündigung durchgreift, kommt es für den Beginn der streitigen Zeit auf den Zeitpunkt der fristlosen Kündigung an, und zwar auch dann, wenn er vor der Rechtshängigkeit des Feststellungsantrages liegt (BGH, NJW-RR 2006, 378; NJW-RR 2005, 867).
  • BGH, 25.04.2001 - XII ZR 263/98

    Feststellung der Beendigung eines Mietverhältnisses durch mehrere aufeinander

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Da die Klägerin die gemieteten Räumlichkeiten mit Ablauf des Monats 08/04 an die Beklagte zurückgegeben hat und Streitgegenstand der Widerklage lediglich Mietzinsansprüche und Verzugszinsen für die Zeit danach sind, kann offen bleiben, welche der von der Klägerin im Rahmen ihres erstinstanzlichen Feststellungsbegehrens in der Form von Haupt- und zwei Hilfsanträgen gestaffelt zur Entscheidung gestellten drei außerordentlichen fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund (29.04., 19.05. und 07.07.2004) das Mietverhältnis der Parteien beendet hat (vgl. zur insoweit entgegen der Annahme des Landgerichts im Rahmen einer Feststellungsklage einzuhaltenden Prüfungsreihenfolge BGH, Urt. v. 25.4.2001, XII ZR 263/98, BGHReport 2001, 539).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 281/06

    Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
    Letzteres kommt gerade auch beim Auftreten eines Mangels in Betracht (BGH, NJW 2007, 2474), wie er hier nach dem durch das Landgericht, auf dessen Ausführungen verwiesen wird (UE S. 6), zutreffend gewürdigten Ergebnis der Beweisaufnahme mit den zweitinstanzlich von der Beklagten auch nicht mehr bestrittenen, mehrfach aufgetretenen und ihr angezeigten Dachundichtigkeiten anzunehmen ist.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

  • OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 10 U 109/95

    Umfang der Instandsetzungspflicht des Vermieters/Verpächters

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

  • BGH, 30.06.2004 - XII ZR 251/02

    Mängel gewerblich zwischenvermieteter Wohnungen; Erheblichkeit eines Fehlers

  • LG Kaiserslautern, 13.04.2021 - 4 O 284/20

    Kündigung eines Pachtvertrags bei coronabedingter Gaststättenschließung

    Die Anwendbarkeit des § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu Gunsten des Mieters ist nämlich allein schon durch die Verletzung der dem Vermieter obliegenden Pflicht gerechtfertigt, der dem Mieter die vertragsgemäß geschuldete Mietsache nicht überlässt (BGH NJW 2007, 2474 Rn. 10; OLG Düsseldorf NZM 2009, 281; BeckOK BGB/Wiederhold, 56. Ed. 1.11.2020, BGB § 543 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 10 U 68/12

    Umfang des Schadensersatzes wegen schuldhaft grundloser Kündigung des

    Im Übrigen kommt es hierauf nicht einmal an, weil die Kündigung vom 8.9.2010 erst weit nach Entstehung der Betriebsaufgabeabsicht Anfang 2009 (Anlage K 2) und somit nicht in angemessener Frist im Sinne des § 314 Abs. 3 BGB erklärt worden ist; jene Vorschrift findet auf die außerordentliche Kündigung gewerblicher Miet- oder Pachtverhältnisses auch und insbesondere dann Anwendung, wenn der Vertrag insoweit keine Befristung enthält (BGH NJW-RR 2007, 886 f. = NZM 2007, 400, 401 [Rn. 21]; NJW-RR 2010, 1500 f. = NZM 2010, 552 f. [Rn. 13 ff.]; Senat , NZM 2009, 281, 283 = OLGR 2008, 71, 73; OLGR 2008, 269, 270).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

    Nach § 314 Abs. 3 BGB, der auch auf die fristlose Kündigung nach § 543 BGB anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 21.3.2007, GE 2007, 711 = GuT 2007, 130 = NZM 2007, 400 = ZMR 2007, 525; Senat, Urt. v. 20.9.2007, I-10 U 46/07), kann der Berechtigte nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

    Hierzu gehört es grundsätzlich, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Dach des Gebäudes in einem Zustand befindet, der das Eindringen von Feuchtigkeit dauerhaft verhindert und durch den sichergestellt wird, dass eine anderweitige Schädigung des Mieters und der von ihm in den Mieträumen gelagerten Sachen verhindert wird (Senat, Urt. v. 20.9.2007, I-10 U 46/07; DWW 1999, 294 = NZM 2000, 464 = OLGR 1999, 440 = ZMR 1999, 627).

    Steht aber fest, dass es über Jahre immer wieder zu einem Feuchtigkeitseintritt in die Mieträume infolge vorhandener Dachundichtigkeiten gekommen ist, darf sich der Vermieter nicht damit begnügen, nur die jeweils konkrete Undichtigkeit beseitigen zu lassen, sondern er muss das Dach in der Weise sanieren, dass es - in den zeitlichen Grenzen einer gebotenen Erneuerung und von nicht vorhersehbaren Natureinwirkungen abgesehen - dauerhaft dicht ist (Senat, Urt. v. 20.9.2007, I-10 U 46/07).

  • AG Brandenburg, 13.10.2017 - 31 C 156/16

    Mülltonnen-Platz in Sicht: Keine Mietminderung!

    Eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der vermieteten Sache liegt nämlich auch dann vor, wenn sie bei objektiver Betrachtungsweise nicht spürbar ins Gewicht fällt, so dass die Geltendmachung einer Mietminderung gegen Treu und Glauben verstieße ( BGH , Urteil vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 197/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 2177 ff.; BGH , Urteil vom 06.04.2005, Az.: XII ZR 225/03, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1713 ff.; BGH , Urteil vom 30.06.2004, Az.: XII ZR 251/02, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1450 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.09.2007, Az.: I-10 U 46/07, u.a. in: Grundeigentum 2008, Seiten 54 ff.; AG Saarburg , Urteil vom 28.11.2001, Az.: 5 C 473/01, u.a. in: WuM 2002, Seite 29 ).
  • OLG Rostock, 03.08.2020 - 3 U 91/18

    Schadensersatzanspruchs des Mieters wegen eines Mangels bei Verzug des Vermieters

    Treten wiederholt gleichartige Mängel auf, kann der Vermieter gehalten sein, die Ursachen in der Weise zu beseitigen, dass er durch eine Sanierung die beeinträchtigungslose Nutzungsmöglichkeit herstellt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. September 2007 - I-10 U 46/07 NZM 2009, 281; Schmidt-Futterer, a.a.O., § 535, Rn. 63).
  • LG Bremen, 05.09.2018 - 1 S 281/17

    Musss Vermieter auch die Mangelursachen beseitigen?

    Der Mieter muss sich aber auch nicht mit provisorischen Reparaturmaßnahmen begnügen, sondern kann eine dauerhafte Mängelbeseitigung verlangen (OLG Düsseldorf NZM 2009, 281, 282).

    Tritt ein Mangel wiederholt auf, so ist der Vermieter verpflichtet, nicht nur erneut die jeweils konkrete Einzelmaßnahme zur Beseitigung durchzuführen, sondern eine grundlegende und nachhaltige Sanierung zur Fehlerbehebung vorzunehmen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, BGB, 13. Aufl., § 535 Rn. 63; OLG Düsseldorf NZM 2009, 281, 282).

  • OLG Rostock, 08.04.2021 - 3 U 91/18

    Schadensersatzanspruch im Gewerberaummietverhältnis aufgrund eines Mangels bei

    Treten wiederholt gleichartige Mängel auf, kann der Vermieter gehalten sein, die Ursachen in der Weise zu beseitigen, dass er durch eine Sanierung die beeinträchtigungslose Nutzungsmöglichkeit herstellt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. September 2007 - I-10 U 46/07 NZM 2009, 281; Schmidt-Futterer, a.a.O., § 535, Rn. 63).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 U 50/11

    Stillschweigende Verlängerung eines Gewerberaummietverhältnisses durch

    Eine relevante Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs liegt außerdem nur dann vor, wenn der Mangel der Mietsache nicht unerheblich ist (BGH NJW 2007, 147, 149; OLG Düsseldorf NZM 2009, 281, 282; Schmidt/Futterer-Blank, § 543 BGB, Rdnr. 41; Palandt-Weidenkaff, § 543 BGB, Rdnr. 19; Kraemer NZM 2001, 553, 559 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 83/11

    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Werden Räumlichkeiten angemietet, dann gehört deren Bewahrung vor dem Eindringen von Niederschlägen zu den wesentlichen Voraussetzungen, um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten (Senat, MDR 1999, 220 = OLGR 1998, 438; vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf [10. ZS], NZM 2009, 281 = OLGR 2008, 71; GuT 2007, 438 = OLGR 2008, 269).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 24 U 147/11

    Anforderungen an die Erklärung der Kündigung eines Mietvertrages

    Es muss grundsätzlich dem Vermieter überlassen bleiben, in welcher Weise er auf angezeigte Gebrauchsbeeinträchtigungen reagiert (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, GuT 2007, 363).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2009 - 3 U 85/08

    Gewerbemiete: Gesamtrechtsnachfolger als Mietvertragspartner; fristlose Kündigung

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