Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,56412
OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10 (https://dejure.org/2010,56412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2010 - 10 U 52/10 (https://dejure.org/2010,56412)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 10 U 52/10 (https://dejure.org/2010,56412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erfüllung/ Nacherfüllung eines Kaufvertrags über eine zu erstellende Eigentumswohnung; Auslegung einer Beschaffenheitsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung über eine Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung über eine Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung über eine Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für Senioren gebaut heißt nicht seniorengerecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnungen auch für Senioren Diese Aussage im Bauträgerprospekt begründet keinen Anspruch auf eine barrierefreie Terrasse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Für Senioren gebaut heißt nicht seniorengerecht! (IBR 2012, 395)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
    Eine einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH, BauR 2004, 847, juris Rn 19, 21).

    Insoweit ist die Entscheidung des BGH BauR 2004, 847 nicht einschlägig, da hier die Parteien nicht übereinstimmend von einer bestimmten Eigenschaft der Wohnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgegangen sind, sondern dies späteren Absprachen vorbehalten bleiben sollte.

  • OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
    Auch die Sachverständige K hat betont, dass es sich bei der Ausführung einer Schwelle von bis zu 2 cm um eine Sonderkonstruktion handele (Protokoll vom 16.12.2009, Bl. 142 der Akte des Parallelverfahrens LG Stuttgart, 27 O 202/09; OLG Stuttgart, 10 U 53/10).

    Nach den Ausführungen der Sachverständigen K in der mündlichen Verhandlung vom 16.12.2009 im Parallelverfahren LG Stuttgart 27 O 202/09, Bl. 141 f der dortigen Akte (OLG Stuttgart 10 U 53/10) geht die DIN 18 195 von einer Mindestschwelle von 5 cm aus, wenn eine Rinne vor der Schwelle vorhanden ist.

  • LG Stuttgart, 19.03.2010 - 27 O 202/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
    Auch die Sachverständige K hat betont, dass es sich bei der Ausführung einer Schwelle von bis zu 2 cm um eine Sonderkonstruktion handele (Protokoll vom 16.12.2009, Bl. 142 der Akte des Parallelverfahrens LG Stuttgart, 27 O 202/09; OLG Stuttgart, 10 U 53/10).

    Nach den Ausführungen der Sachverständigen K in der mündlichen Verhandlung vom 16.12.2009 im Parallelverfahren LG Stuttgart 27 O 202/09, Bl. 141 f der dortigen Akte (OLG Stuttgart 10 U 53/10) geht die DIN 18 195 von einer Mindestschwelle von 5 cm aus, wenn eine Rinne vor der Schwelle vorhanden ist.

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1998, 2814 m.w.N.) kann der Besteller redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertig gestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.
  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
    DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1614).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
    Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll (BGH, BauR 2008, 344, juris Rn 15 f.).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
    Es geht dann nicht darum, den Vertrag an die neue Situation anzupassen, sondern darum, den so reduzierten Vertrauensschaden zu berechnen (BGH NJW 2006, 3139).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2014 - 19 U 27/13

    Erwerber weist auf Schwerbehinderung hin: Wohnung ist schwellenfrei auszuführen!

    ε) Bei dieser Sachlage braucht ebenso wenig darüber befunden werden, ob der in dem Prospekt verwendete Begriff der "Barrierefreiheit" schon nach allgemeinem Verständnis eine schwellenfreie Ausführung der zu Terrassen oder Balkonen führende Zugänge erfordert oder nicht (vgl. OLG Karlsruhe - 4 U 160/08 -, Entscheidung vom 29.05.2009; OLG Stuttgart - 10 U 52/10 -, Entscheidung vom 14.12.2010).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10

    Kauf einer Eigentumswohnung: Anspruch auf Zahlung von Kaufpreisraten;

    Auf die Ausführungen im Urteil vom 14.12.2010 im Berufungsverfahren 10 U 52/10 (LG Stuttgart, 27 O 26/09) unter 2. wird vollumfänglich Bezug genommen.
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