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   OLG Koblenz, 22.01.2010 - 10 U 613/09   

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https://dejure.org/2010,1315
OLG Koblenz, 22.01.2010 - 10 U 613/09 (https://dejure.org/2010,1315)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2010 - 10 U 613/09 (https://dejure.org/2010,1315)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 10 U 613/09 (https://dejure.org/2010,1315)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Versicherers bei Notwendigkeit einer stationären operativen Behandlung und bereits länger bestehenden Schmerzen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Reiserücktrittskostenversicherung - Bandscheibenvorfall

  • rabüro.de

    Zum Vorliegen des Versicherungsfalls "Stornierung wegen unerwarteter schwerer Erkrankung"

  • reise-recht-wiki.de

    Versicherungsfall bei Stornierung wegen einer Bandscheibenoperation

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reise-Rücktrittskosten-Versicherung / Stornogebühren / "Unerwartete schwere Erkrankung" / Bandscheibenvorfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c Abs. 2
    Die Beschränkung des Deckungsschutzes auf einen Reisepreis von 10 000 Euro gilt für jede der geschützten Personen einzeln

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; VVG § 1 a.F.
    Eintrittspflicht des Versicherers bei Notwendigkeit einer stationären operativen Behandlung und bereits länger bestehenden Schmerzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Versicherungsschutz bei Reisestornierung trotz Vorerkrankung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Reisestornierung trotz Vorerkrankung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reisestornierung und Vorerkrankung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Reisestornierung trotz Vorerkrankung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nicht vorhersehbare Krankheitsentwicklung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reise wegen Bandscheiben-Operation abgesagt - Die Reiserücktrittskostenversicherung muss trotz vorheriger Rückenbeschwerden des Versicherten einspringen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Reiserücktrittsversicherung: Reisestornierung trotz Vorerkrankung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Reiserücktrittsversicherung: Reisestornierung trotz Vorerkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bandscheibenvorfall legitimiert Reiseabsage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Reisestornierung trotz Vorerkrankung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reiserücktritt bei Bandscheibenvorfall nach Urlaubsbuchung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz besteht auch bei Reisestornierung trotz Vorerkrankung - Nicht abzusehende Bandscheibenoperation stellt unerwartet schwere Erkrankung mit daraus resultierender Leistungspflicht der Versicherung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 762
  • MDR 2010, 694
  • VersR 2010, 905
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    Vertragszweckorientiert wird er davon ausgehen, dass das Vorliegen einer "schweren" Erkrankung nicht allein vom Ausmaß der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen abhängt, sondern auch davon, welche Auswirkungen diese Beeinträchtigungen - aus der objektiven Sicht eines verständigen Dritten - auf die Durchführung einer Reise wie der versicherten haben (vgl. KG Berlin r+s 2018, 148 Rn. 11; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762 unter II [juris Rn. 30]; LG München I r+s 2003, 421, 422 [juris Rn. 5]; LG München I NJW-RR 2001, 529 unter 2 a; Looschelders/Pohlmann/Benzenberg, VVG 3. Aufl. Anhang N Rn. 115; Roth in Tonner/Bergmann/Blankenburg, Reiserecht 2. Aufl. § 7 Rn. 32; Prölss/Martin/Dörner, VVG 31. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 11; Staudinger/Staudinger BGB (2016) § 651i Rn. 76; ders. in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2. Aufl. 2 VB-Reiserücktritt 2008 - Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 15; van Bühren/Richter/Richter, Reiseversicherung 4. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 VB-Reiserücktritt Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 42; van Bühren, MDR 2015, 369, 371; Höra/Steinbeck, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 30 Rn. 45; Gebert/Steinbeck in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. Teil 8 Rn. 73; Pietsch, DAR 2013, 608, 609).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09

    Reiserücktrittskostenversicherung: Unzumutbarkeit der Durchführung der Reise

    Der Fall liegt anders als der vom OLG Koblenz (Urt. v. 22. Januar 2010 - 10 U 613/09, dokumentiert in juris) entschiedene, in dem der Versicherungsnehmer bereits bei Buchung der Reise länger dauernde Rückenbeschwerden hatte und danach Reiseunfähigkeit wegen eines festgestellten Bandscheibenvorfalls eintrat.
  • LG Düsseldorf, 07.11.2017 - 9 S 42/17

    Reiserücktrittsversicherung: Wann ist eine Erkrankung unerwartet?

    Dementsprechend kommt es bei Vorhandensein einer Krankheit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, soweit diese noch nicht so schwer war, dass sie dem Reiseantritt entgegenstand, darauf an, ob mit Wahrscheinlichkeit die Verschlechterung des Leidens bis zu dem für die Reisefähigkeit maßgebenden Zeitpunkt zu erwarten war und es ist nicht Voraussetzung des Versicherungsschutzes, dass der Versicherungsnehmer zuverlässig mit einer Heilung oder Besserung rechnen konnte (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22. Januar 2010 - 10 U 613/09, NJW-RR 2010, 762).
  • AG Kusel, 20.11.2013 - 2 C 335/13

    Für den Eintritt des Versicherungsfalls einer unerwarteten schweren Erkrankung

    Um zu vermeiden, das entgegen der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrages die Gefahrtragung eines Versicherungsfalles unzulässig auf den Versicherungsnehmer abgewälzt wird (s. hierzu LG Duisburg, Urteil vom 12.10.2012, 7 S 187/11 - zitiert nach juris; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, VB-Reiserücktritt 2008, 8 2 Rn. 5 ff.), ist eine Erkrankung nach der heute herrschenden Meinung dann als unerwartet anzusehen, wenn sie aus der subjektiven Sicht des Versicherten nicht voraussehbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762; OLG Köln NVersZ 1999, 131; OLG Hamm VersR 2001, 1229; Staudinger in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 78. Vgl. auch BGH NJW-RR 2012, 362).

    Voraussehbarkeit ist dabei gegeben, wenn auf Grund der bekannten Tatsachen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für das Auftreten der Krankheit spricht (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762).

  • LG Kassel, 05.10.2021 - 5 O 459/21

    Reiserücktrittsversicherung - Zahlung bei Covid-Verdacht

    Eine Erkrankung ist schwer, wenn die Erkrankung dergestalt ist, dass der Reiseantritt aus objektiver Sicht, d.h. aus Sicht eines verständigen Dritten, nicht mehr zumutbar wäre (vgl. OLG München, VersR 87, 1032; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 1620; OLG Koblenz, VersR 2010, 905; LG München I, r+s 2005, 253 sowie Teil D AVB als Beispiel für schwere Erkrankungen: "die attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann").
  • LG Heidelberg, 11.08.2011 - 2 S 10/11

    Reiserücktritt wegen Transplantation

    Im vom OLG Koblenz am 22.01.2010 (Az.: 10 U 613/09) entschiedenen Fall litt der Versicherungsnehmer schon vor der Buchung an Rückenschmerzen.
  • AG Berlin-Schöneberg, 12.06.2019 - 5 C 406/18
    Dementsprechend kommt es bei Vorhandensein einer Krankheit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Reisebuchung, soweit diese noch nicht so schwer war, dass sie dem Reiseantritt entgegenstand, darauf an, ob mit Wahrscheinlichkeit die Verschlechterung des Leidens bis zu dem für die Reisefähigkeit maßgebenden Zeitpunkt zu erwarten war und es ist nicht Voraussetzung des Versicherungsschutzes, dass der Versicherungsnehmer zuverlässig mit einer Heilung oder Besserung rechnen konnte (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22. Januar 2010 - 10 U 613/09 , NJW-RR 2010, 762).
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