Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.06.2017

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.2017 - I-10 U 62/16   

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https://dejure.org/2017,52515
OLG Hamm, 14.03.2017 - I-10 U 62/16 (https://dejure.org/2017,52515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2017 - I-10 U 62/16 (https://dejure.org/2017,52515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2017 - I-10 U 62/16 (https://dejure.org/2017,52515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Aufrechnung einer Erbin mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegenüber einem Pflichtteilsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 387 ff, 488, 1922, 2303, 2311
    Erbin; Erbschaft; Pflichtteilsanspruch; Darlehensforderung; Aufrechnung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 387 ff, 488, 1922, 2303, 2311
    Rechtsfolgen der Aufrechnung einer Erbin mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegenüber einem Pflichtteilsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Pflichtteil mit Darlehensschuld verrechnet - Erbin muss nicht zahlen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Erbe kann Pflichtteil mit Darlehensschuld verrechnen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Pflichtteilsanspruch kann gegen Darlehensforderung des Erblassers aufgerechnet werden

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erbin kann mit Darlehensforderung gegen Pflichtteilsanspruch aufrechnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Schulden des Pflichtteilsberechtigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflichtteil mit Darlehensschuld verrechnet - Erbin muss nicht zahlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil kann mit Darlehensschuld verrechnet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil mit Darlehensschuld verrechnet - Erbin muss nicht zahlen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Erbe kann Schulden des Pflichtteilsberechtigten gegen Pflichtteilsanspruch verrechnen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gehört eine Darlehensrückzahlungsforderung gegen einen Pflichtteilsberechtigten zum Nachlass kann der Erbe

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Pflichtteil mit Darlehensschuld verrechnet - Erbin muss nicht zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1036
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2017 - 10 U 62/16
    Selbst wenn das nicht so gesehen wird, hat die Erklärung vom 20.11.1992 zum Bestehen einer Darlehensschuld zumindest die Umkehr der Beweislast zur Folge (vgl. dazu : BGH WM 74, 410- Juris-Rz. 14 ;  Palandt-Sprau § 781 BGB Rz. 4).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2017 - 10 U 62/16
    Das heißt, für die unter § 4 niedergelegte Vereinbarung gilt die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit mit der Folge, dass der Kläger für Umstände, die außerhalb dieser Urkunde liegen, beweispflichtig ist (vgl. BGH WM 1999, 965 ff- Juris-Rz. 8).
  • OLG Schleswig, 15.08.2006 - 3 U 63/05

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzung für die Wertermittlung eines verschenkten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2017 - 10 U 62/16
    Damit sind diese Schulden - wie das erstinstanzliche Gericht zutreffend ausführt - bei der Berechnung des Nachlasses gem. § 2311 BGB zu berücksichtigen, auch wenn sie durch die Erbschaft der Darlehensgeberin durch Konfusion grundsätzlich erloschen ist (vgl. OLG Schleswig ZEV 2007, 277).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59962
OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16 (https://dejure.org/2017,59962)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2017 - 10 U 62/16 (https://dejure.org/2017,59962)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 10 U 62/16 (https://dejure.org/2017,59962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 Abs 1 BGB, § 281 BGB, § 266 BGB, § 387 BGB, § 388 BGB
    Berufung im Honorarprozess des Architekten mit einer Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen: Haftung des bauüberwachenden Architekten für einen Fehler des Rohbaus und vertiefenden Schaden bei Weiterbauanordnung des Bauherrn trotz Kenntnis von dem Herstellungsmangel; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiterbau trotz Mangelkenntnis: Kein Ersatzanspruch für vertiefenden Schaden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Selbstverschuldete Schadensweiterung kann Bauherr nicht geltend machen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Betonsanierung des Ringankers: Handwerkliche Selbstverständlichkeit

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Betonsanierung des Ringankers: Handwerkliche Selbstverständlichkeit?

Besprechungen u.ä. (2)

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung: Intensität und Reichweite der Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterbau trotz Mangelkenntnis: Kein Ersatzanspruch für vertiefenden Schaden! (IBR 2018, 210)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 20.06.2012 - 6 U 1643/09

    Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems muss besonders überwacht werden!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    Er muss sich durch Baustellenbesuche ein zuverlässiges Bild vom Baufortschritt machen und sich vergewissern, dass die Umsetzung der planerischen Vorgaben den Anforderungen entspricht und ob seinen Weisungen Folge geleistet wird (BGH NJW 2001, 965; OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09 , Rz. 80, zit. nach juris).

    Bei allgemein üblichen, einfachen und gängigen Arbeiten, den sogenannten handwerklichen Selbstverständlichkeiten, kann sich der bauaufsichtsführende Architekt regelmäßig auf die Zuverlässigkeit der Bauausführung verlassen, sofern er keinen besonderen Anlass zur Kontrolle hat (BGH VersR 1969, 473; KG NJW-RR 2001, 1167; OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09, Rz. 81, zit. nach juris; Werner/Pastor, 15. Aufl. 2015, Rn. 2015 f.).

    Ebenso wenig konnte die Überprüfung nach dem hier relevanten Zeitpunkt nicht mehr erfolgen, weil die Leistung im Fortgang des Bauvorhabens sogleich überbaut worden wäre (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09, Rz. 80, zit. nach juris; rechtskräftig durch Beschluss des BGH v. 5.6.2014 - VII ZR 187/12 -, BauR 2015, 146).

    Die Ausführung des Nachbesserungsverlangen stellt sich vielmehr als ohne konkreten Anlass nicht mehr weiter zu überprüfende handwerkliche Selbstverständlichkeit dar (BGH VersR 1969, 473; KG NJW-RR 2001, 1167; OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09, Rz. 81, zit. nach juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl. 2015, Rn. 2015 f.).

  • KG, 22.02.2001 - 4 U 492/99

    Überwachungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    Bei allgemein üblichen, einfachen und gängigen Arbeiten, den sogenannten handwerklichen Selbstverständlichkeiten, kann sich der bauaufsichtsführende Architekt regelmäßig auf die Zuverlässigkeit der Bauausführung verlassen, sofern er keinen besonderen Anlass zur Kontrolle hat (BGH VersR 1969, 473; KG NJW-RR 2001, 1167; OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09, Rz. 81, zit. nach juris; Werner/Pastor, 15. Aufl. 2015, Rn. 2015 f.).

    Die Ausführung des Nachbesserungsverlangen stellt sich vielmehr als ohne konkreten Anlass nicht mehr weiter zu überprüfende handwerkliche Selbstverständlichkeit dar (BGH VersR 1969, 473; KG NJW-RR 2001, 1167; OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09, Rz. 81, zit. nach juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl. 2015, Rn. 2015 f.).

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    c) Der Einbehalt gegenüber den Werkunternehmern seitens der Beklagten in Höhe von 40.000,- ? und 15.000,- ? steht einer Aufrechnung der Beklagten gegenüber der Honorarforderung des Klägers im Umfang von 1.600,- ? nicht entgegen, da Bauunternehmer und Architekt insoweit als Gesamtschuldner für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers haften (BGH BauR 2007, 1875; Senat BauR 2016, 1792; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. Teil Rn. 745, 6. Teil 87 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    Kann dieser Beweis nicht durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden (§ 314 Satz 2 ZPO), dann muss der Richter auf Grund der Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO von der Richtigkeit der im Tatbestand des Urteils enthaltenen tatsächlichen Angaben ausgehen, wenn eine Berichtigung nach § 320 ZPO nicht vorgenommen wird (Münchener Kommentar - Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 320 Rn. 1, § 314 Rn. 1; BeckOK - Elzer, ZPO, 22. Edition 2016, § 320 Rn. 1 f.; BGH NJW 1983, 2030; BGH NJW-RR 2008, 1566).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2016 - 10 U 132/13

    Haftung des Architekten: Wahlrecht des Bauherrn zwischen dem gesamtschuldnerisch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    c) Der Einbehalt gegenüber den Werkunternehmern seitens der Beklagten in Höhe von 40.000,- ? und 15.000,- ? steht einer Aufrechnung der Beklagten gegenüber der Honorarforderung des Klägers im Umfang von 1.600,- ? nicht entgegen, da Bauunternehmer und Architekt insoweit als Gesamtschuldner für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers haften (BGH BauR 2007, 1875; Senat BauR 2016, 1792; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. Teil Rn. 745, 6. Teil 87 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    Er muss sich durch Baustellenbesuche ein zuverlässiges Bild vom Baufortschritt machen und sich vergewissern, dass die Umsetzung der planerischen Vorgaben den Anforderungen entspricht und ob seinen Weisungen Folge geleistet wird (BGH NJW 2001, 965; OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09 , Rz. 80, zit. nach juris).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    aa) Bei der Bauüberwachung handelt es sich um eine besonders wichtige Aufgabe des Architekten, deren praktische Bedeutung nicht zuletzt darin zum Ausdruck kommt, dass auf diese Teilleistung nach § 15 Abs. 2 Nr. 8 HOAI a.F. immerhin 31 % des Gesamthonorars entfallen (vgl. BGHZ 82, 100).
  • OLG München, 08.06.2010 - 28 U 2751/06

    Haftung des Architekten: Anforderungen an die Bauaufsicht und Haftung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    Eine in diesem Sinn versäumte Bauaufsicht könne nicht nachgeholt werden (OLG München, Urteil vom 08. Juni 2010, Az. 28 U 2751/06, Rz. 51, juris).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 187/12

    Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems muss besonders überwacht werden!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    Ebenso wenig konnte die Überprüfung nach dem hier relevanten Zeitpunkt nicht mehr erfolgen, weil die Leistung im Fortgang des Bauvorhabens sogleich überbaut worden wäre (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. 6 U 1643/09, Rz. 80, zit. nach juris; rechtskräftig durch Beschluss des BGH v. 5.6.2014 - VII ZR 187/12 -, BauR 2015, 146).
  • OLG Koblenz, 30.09.2014 - 3 U 413/14

    Pflichten des die Bauaufsicht führenden Architekten; Pflicht zur Überwachung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 62/16
    Die Betonierung des Ringankers stellt weder eine typische Gefahrenquelle noch einen kritischen Bauabschnitt für den Gesamterfolg dar (vgl. hierzu etwa OLG Koblenz, Urteil v. 30.9.2014, Az. 3 U 413/14).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Die Partei kann daher im vorliegenden Berufungsverfahren nicht mit Erfolg unter Hinweis auf das erstinstanzliche Vorbringen geltend machen, das angefochtene Urteil gebe den der Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalt unrichtig wieder (Musielak/Voit/Ball, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 529 Rn. 6; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2017 - 10 U 62/16, Rn. 54, juris).
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