Rechtsprechung
   OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28882
OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17 (https://dejure.org/2018,28882)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2018 - 10 U 629/17 (https://dejure.org/2018,28882)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2018 - 10 U 629/17 (https://dejure.org/2018,28882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,28882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 199 Abs. 1, § 214 Abs. 1, § 218 Abs. 1, § 242, § 313 Abs. 1, § 823, § 852; PflVG § 3 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 1, § 14; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; HpflG § 8
    Verbindlichkeit des Abfindungsvergleichs und Verjährung von Ansprüchen aus Verkehrsunfall

  • verkehrslexikon.de

    Spätfolgen nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs und Verzicht auf Einrede der Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Verbindlichkeit des Abfindungsvergleichs und Verjährung von Ansprüchen aus Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall trotz Abschluss eines Abfindungsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Dies bedeutet, dass bereits die allgemeine Kenntnis von dem Schaden genügt, um die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen; wer sie erlangt, dem gelten auch solche Folgezustände als bekannt, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. BGH NJW 1994, 2448 unter II. 1.) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kommt es hierbei auf die Erkenntnismöglichkeit zum Unfallzeitpunkt an (vgl. BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.; BGH NJW 1991, 973 unter II.1.b); BGH VersR 1982, 703 unter II.1.b).

    Es gilt hierbei für die Schadenseinheit der Grundsatz, inwieweit die Spätfolgen eines Körperschadens bereits im Zeitpunkt der allgemeinen Schadenskenntnis aus Sicht der medizinischen Fachkreise, wie z.B. von Fachärzten, als möglich voraussehbar sind (vgl. BGH Urteil vom 16.11.1999 [VI ZR 37/99] = NJW 2000, 861; BGH NJW 1997, 2448; BGH NJW 2000, 861 unter II. 1.).

    Schließlich dient die dreijährige Verjährungsfrist und der Grundsatzes der Schadenseinheit auch der Rechtsklarheit und Rechtsicherheit (BGH NJW 1991, 973 unter I.1. vor a) und 2. und BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.).

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Dies bedeutet, dass bereits die allgemeine Kenntnis von dem Schaden genügt, um die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen; wer sie erlangt, dem gelten auch solche Folgezustände als bekannt, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. BGH NJW 1994, 2448 unter II. 1.) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kommt es hierbei auf die Erkenntnismöglichkeit zum Unfallzeitpunkt an (vgl. BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.; BGH NJW 1991, 973 unter II.1.b); BGH VersR 1982, 703 unter II.1.b).

    Schließlich dient die dreijährige Verjährungsfrist und der Grundsatzes der Schadenseinheit auch der Rechtsklarheit und Rechtsicherheit (BGH NJW 1991, 973 unter I.1. vor a) und 2. und BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Zutreffend zitiert die Klägerin die Entscheidung des BGH vom 24.05.1988 (vgl. BGH NJW 1988, 2300, 2302), wonach im dortigen Sachverhalt auf Grundlage des im dortigen Rechtsstreits eingeholten Sachverständigengutachtens der dortige Sachverständige zu dem Ergebnis gelangte, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 30 bis 40 % mit einer Pseudoarthrose zu rechnen gewesen sei.

    Aus der Entscheidung ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin im Schriftsatz vom 27.08.2018 jedoch gerade nicht, dass der BGH in der Entscheidung vom 24.05.1988 (vgl. BGH NJW 1988, 2300 ff.) in rechtlicher Hinsicht einen Mindestwert an Wahrscheinlichkeit von 30 % verlangt.

  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 154/07

    Anpassung eines Abfindungsvergleichs wegen Reduzierung des Landesblindengeldes in

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    b) Eine Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gem. § 313 I BGB kommt deswegen nicht in Betracht (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.02.2008, Az.: VI ZR 154/07, juris; Habersack in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 779, Rz. 48).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die bereits oben erörterten Aspekte und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2008, Az.: VI ZR 154/07, juris), der sich der Senat anschließt, Bezug genommen.

  • LG Ingolstadt, 13.01.2017 - 41 O 2181/14

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Die Berufung der Klägerin vom 22.02.2017 gegen das Endurteil des LG Ingolstadt vom 13.01.2017 (Az. 41 O 2171/14 (richtigerweise: 41 O 2181/14)) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des LG Ingolstadt, Az.: 41 O 2181/14, verkündet am 13.01.2107, wie folgt abzuändern:.

  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01

    Schadensersatz: Ende der Verjährungshemmung der in einem Abfindungsvergleich

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat sich nicht dem Grunde nach verpflichtet, unfallbedingte materielle zukünftige Schäden zu erstatten, lediglich blieb der Klägerin eine solche Geltendmachung vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2002 - 17 U 15/01, VersR 2002, 1142).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Die Erhebung der Verjährungseinrede kann nur unter strengen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - IX ZR 145/06 [juris, Rn. 2]) rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1981, 2243: "... tritt der Haftpflichtversicherer ... in Regulierungsverhandlungen ein und gibt ... zu erkennen, dass er den Haftpflichtanspruch nur mit materiellen Einwendungen bekämpfen werde..."), beispielsweise wenn der Ersatzpflichtige durch seine Zahlungen den Geschädigten von Klageerhebung (BGH NJW-RR 1991, 1033) oder sonstiger Antragstellung abgehalten, oder die Kenntnis der Sozialversicherungsträger von ihrer Eintrittspflicht verhindert (BGH NJW 2008, 2776), oder sonst widersprüchliches Verhalten gezeigt hat.
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 145/06

    Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Die Erhebung der Verjährungseinrede kann nur unter strengen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - IX ZR 145/06 [juris, Rn. 2]) rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1981, 2243: "... tritt der Haftpflichtversicherer ... in Regulierungsverhandlungen ein und gibt ... zu erkennen, dass er den Haftpflichtanspruch nur mit materiellen Einwendungen bekämpfen werde..."), beispielsweise wenn der Ersatzpflichtige durch seine Zahlungen den Geschädigten von Klageerhebung (BGH NJW-RR 1991, 1033) oder sonstiger Antragstellung abgehalten, oder die Kenntnis der Sozialversicherungsträger von ihrer Eintrittspflicht verhindert (BGH NJW 2008, 2776), oder sonst widersprüchliches Verhalten gezeigt hat.
  • BGH, 05.03.1981 - IVa ZR 196/80

    Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Die Erhebung der Verjährungseinrede kann nur unter strengen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - IX ZR 145/06 [juris, Rn. 2]) rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1981, 2243: "... tritt der Haftpflichtversicherer ... in Regulierungsverhandlungen ein und gibt ... zu erkennen, dass er den Haftpflichtanspruch nur mit materiellen Einwendungen bekämpfen werde..."), beispielsweise wenn der Ersatzpflichtige durch seine Zahlungen den Geschädigten von Klageerhebung (BGH NJW-RR 1991, 1033) oder sonstiger Antragstellung abgehalten, oder die Kenntnis der Sozialversicherungsträger von ihrer Eintrittspflicht verhindert (BGH NJW 2008, 2776), oder sonst widersprüchliches Verhalten gezeigt hat.
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
    Die Erhebung der Verjährungseinrede kann nur unter strengen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - IX ZR 145/06 [juris, Rn. 2]) rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1981, 2243: "... tritt der Haftpflichtversicherer ... in Regulierungsverhandlungen ein und gibt ... zu erkennen, dass er den Haftpflichtanspruch nur mit materiellen Einwendungen bekämpfen werde..."), beispielsweise wenn der Ersatzpflichtige durch seine Zahlungen den Geschädigten von Klageerhebung (BGH NJW-RR 1991, 1033) oder sonstiger Antragstellung abgehalten, oder die Kenntnis der Sozialversicherungsträger von ihrer Eintrittspflicht verhindert (BGH NJW 2008, 2776), oder sonst widersprüchliches Verhalten gezeigt hat.
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 24/77

    Umfang der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1962 - VI ZR 245/61

    Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter

  • BGH, 10.01.2012 - VI ZR 96/11

    Beihilfe, Pflegegeld und Halbwaisenrente für ein durch ärztlichen

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 141/13

    Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 296/07

    Rechtsfolgen der Zugrundelegung einer unrichtigen Verletztenrente in einer

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80

    Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht