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   OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07   

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OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07 (https://dejure.org/2008,4617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2008 - 10 U 68/07 (https://dejure.org/2008,4617)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2008 - 10 U 68/07 (https://dejure.org/2008,4617)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kaufvertrag: Sachmangel bei kaum erkennbaren Farbunterschieden und einer geringen Kaufpreisdifferenz von Dachziegeln

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachmangel im Falle einer in anderer Farbausstattung als bestellten Lieferung von Dachziegeln bei kaum erkennbaren Farbunterschieden und keinerlei Funktionsunterschieden; Schulden einer Neuverlegung ersatzweise gelieferter Ziegel im Rahmen einer Nacherfüllung bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dachziegel - Farbausführung weicht von Bestellung ab - Mangel?

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 434 Abs. 3; ; BGB § 440

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachmangel bei Lieferung von Dachziegeln in geringfügig anderer Farbausführung - "tiefschwarz" anstelle von "brilliantschwarz"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baustoffe - Lieferung von mangelhaften Dachziegeln: Neuverlegung geschuldet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung: Ersatzansprüche bei falscher Farbausführung der Dachziegel

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung: Ersatzansprüche bei falscher Farbausführung der DachziegelGewährleistung: Ersatzansprüche bei falscher Farbausführung der Dachziegel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung gegeben? (IBR 2009, 83)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 777
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinne liegt daher in aller Regel nur vor, wenn der mit der Nacherfüllung erzielte Erfolg bei Berücksichtigung aller Einzelfallumstände in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe der dafür erforderlichen Geldbeträge steht (so zu § 633 Abs. 2 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff m.w.N.; BauR 1997, 638 ff m.w.N.).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Käufers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht und daher das Nacherfüllungsverlangen unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (so zu § 633 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff; MDR 2006, 387 ff, jeweils m.w.N.).

    Ohne Bedeutung ist dagegen das Verhältnis des Nacherfüllungsaufwands zum Kaufpreis (vgl. BGH, MDR 2002, 450 ff m.w.N.; OLG Karlsruhe, a.a.O).

    Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß der Verkäufer den Sachmangel verschuldet hat (vgl. zu § 633 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff m.w.N.; MDR 2006, 387 ff m.w.N.; vgl. auch Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 439 Rdn. 17 f).

  • OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 12 U 144/04

    Kauf von Bodenfliesen: Nacherfüllungsaufwand bei Mangelhaftigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten kann sich dabei - wie § 439 Abs. 3 Satz 2 BGB ausdrücklich bestimmt - nur aus dem Vergleich mit dem Wert der vertraglich geschuldeten (mangelfreien) Sache für den Käufer ergeben (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2005, 135 ff; OLG Braunschweig, NJW 2003, 1053 ff).

    Dies gilt unabhängig davon, ob man auch die Kosten für die Verlegung neuer mangelfreier Ziegel zu dem Nacherfüllungsaufwand im Sinne des § 439 Abs. 2, Abs. 3 BGB zählt (so OLG Karlsruhe, MDR 2005, 135 ff; Staudinger/Matusche-Beckmann, a.a.O. § 439 Rdn. 29; Bamberger/Roth/Faust BGB, 2. Aufl., § 439 Rdn. 18; Terrahe, VersR 2004, 680 ff) oder nicht (so OLG Köln, MDR 2006, 926 ff; Lorenz, NJW 2007, 1 ff, 5; Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 439 Rdn. 11).

    b) Soweit der Beklagte auch Neueindeckung des Daches verlangt, wäre - wenn man diese Maßnahme zu den Nacherfüllungspflichten des Verkäufers zählen würde (so etwa OLG Karlsruhe, MDR 2005, 135 ff) - ebenfalls § 281 Abs. 1 BGB einschlägig, mit der Folge, dass Schadensersatzansprüche an der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung scheiterten.

  • OLG Köln, 21.12.2005 - 11 U 46/05

    Kaufrecht, Sachmängelhaftung des Verkäufers, Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Dies gilt unabhängig davon, ob man auch die Kosten für die Verlegung neuer mangelfreier Ziegel zu dem Nacherfüllungsaufwand im Sinne des § 439 Abs. 2, Abs. 3 BGB zählt (so OLG Karlsruhe, MDR 2005, 135 ff; Staudinger/Matusche-Beckmann, a.a.O. § 439 Rdn. 29; Bamberger/Roth/Faust BGB, 2. Aufl., § 439 Rdn. 18; Terrahe, VersR 2004, 680 ff) oder nicht (so OLG Köln, MDR 2006, 926 ff; Lorenz, NJW 2007, 1 ff, 5; Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 439 Rdn. 11).

    Zählt man den Einbau mangelfreier Ziegel nicht zum Gegenstand der Verkäuferpflichten nach §§ 433, 434 BGB (so etwa OLG Köln, MDR 2006, 926 ff), ist nicht § 281 BGB, sondern § 280 BGB einschlägig (vgl. OLG Köln, a.a.O.; Lorenz a.a.O.; Schneider/Katerndahl, a.a.O.).

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Dies ist dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Käufers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht und daher das Nacherfüllungsverlangen unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (so zu § 633 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff; MDR 2006, 387 ff, jeweils m.w.N.).

    Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß der Verkäufer den Sachmangel verschuldet hat (vgl. zu § 633 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff m.w.N.; MDR 2006, 387 ff m.w.N.; vgl. auch Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 439 Rdn. 17 f).

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Denn selbst wenn man nur die Kosten für die Lieferung neuer Ziegel und für die - nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu den Nacherfüllungspflichten zählende - Entfernung der alten Ziegel in Ansatz bringt (vgl. hierzu BGHZ 87, 104 ff; OLG Köln, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 439 Rdn. 11; Schneider/Katerndahl, NJW 2007, 2215 ff; aA Thürmann; NJW 2006, 3457), verbleibt ein Kostenaufwand von mindestens 3.250,00 EUR, wobei hierbei noch nicht der Mehrpreis für Ziegel in anderer Farbausführung, sondern nur die zusätzlichen Transport-, Gerüst- und Abdeckkosten berücksichtigt wurden.

    Eine Haftung wegen verzögerter Nacherfüllung (§§ 286, 288 BGB, vgl. auch BGHZ 87, 104 ff) kommt nicht in Betracht, weil die Klägerin berechtigt war, die Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern.

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Grobe Fahrlässigkeit - sei es in bewusster oder unbewusster Form - liegt nur dann vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohen Maße verletzt wird (vgl. BGH, NJW 2005, 981 ff m.w.N.; NJW 2001, 2092 ff m.w.N.).

    Den Handelnden muss dabei auch in subjektiver Hinsicht eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung treffen (BGH, NJW 2001, 2092 ff m.w.N.).

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Denn die Erheblichkeit einer Abweichung spielt für das Vorliegen eines Sachmangels nach neuem Recht - anders als noch bei § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F. - keine Rolle (vgl. BGH, BB 2007, 1414 ff; Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 437 Rdnr. 8; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearbeitung 2004, § 434 BGB Rdn. 3 m. w. N.).

    Die Prüfung der Frage, wann eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegt, hängt wiederum von einer umfassenden Interessensabwägung ab, bei der - letztlich wie bei § 439 Abs. 3 BGB - vor allem die Intensität des Mangels und der für die Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand von Bedeutung sind (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O. § 281 Rdn. 47; vgl. ferner BGH, BB 2007, 1414 ff, der eine Erheblichkeit bei einem Kraftstoffverbrauch eines Pkws, der weniger als 10 % von den Herstellerangaben abweicht, verneint hat).

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Folglich bestünde auch kein berechtigtes Interesse des Beklagten daran, von der Klägerin bereits jetzt Zahlung zu verlangen (BGH, NJW 2007, 1809 ff; NJW 1993, 1137 ff).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03

    VOB-Vertrag: Neuherstellung einer Dacheindeckung wegen grünlicher Verfärbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Daher ist die aufgetretene Farbabweichung und damit auch das Interesse des Bauherrn an einem Austausch der Ziegel nach objektiver Einschätzung als geringfügig zu werten (vgl. hierzu OLG Frankfurt, BauR 2007, 598 m. w. N. (Grünverfärbung von Dachziegeln), OLG Celle, OLGR 2006, 234 ff (Rostentwicklung bei Wandpaneelen); OLG Hamm, NJW-RR 2003, 965 ff (Haustürschwellen aus kleingeschnittenen Platten statt aus bestellten großen Platten).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
    Folglich bestünde auch kein berechtigtes Interesse des Beklagten daran, von der Klägerin bereits jetzt Zahlung zu verlangen (BGH, NJW 2007, 1809 ff; NJW 1993, 1137 ff).
  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 17 U 88/02

    Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

  • OLG Braunschweig, 04.02.2003 - 8 W 83/02

    Geltendmachung von Gewährleistungsrechten; Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs wegen

  • OLG Celle, 19.05.2005 - 6 U 23/04

    Voraussetzungen für die Berechtigung zur Abnahmeverweigerung; Leck im Dachbereich

  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02

    Bauvertrag: Minderungsanspruch bei Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Unerheblich ist danach der Kaufpreis, so dass ein von dem Käufer erzielter günstiger Kaufpreis nicht dazu führt, dass die Grenze der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten früher erreicht wird, als dies bei einem höheren, dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand entsprechenden Kaufpreis der Fall wäre (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 777, 779; OLG Braunschweig, NJW 2003, 1053, 1054; Ball, NZV 2004, 217, 223).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Gemessen an dieser Beschaffenheitsvereinbarung ist die von der Klägerin angebotene schwarze Corvette daher nicht frei von Sachmängeln (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 781, 782; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 777, 778; LG Aachen NJW 2005, 2236, 2238).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2011 - 4 U 34/11

    Ansprüche bei Mängeln einer Kaufsache: Haftung des Verkäufers mangelhaften

    Nicht überzeugend ist es auch (so aber Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 439 Rn. 11; OLG Köln NJW-RR 2006, 677 u. OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 777, 780), zwischen dem Ausbau der mangelhaften Sache und dem Einbau der mangelfrei nachgelieferten Sache (bzw. den jeweils dem Käufer hierfür entstandenen Kosten, wenn der Verkäufer insoweit nicht tätig wird und der Käufer selbst ein-/ausbaut) zu unterscheiden und nicht letztere, wohl aber erstere von der Nacherfüllungspflicht erfasst zu sehen.
  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 34 C 79/15

    Übernahme Gartenlaube - Gewährleistungsansprüche

    Der mit einer Nacherfüllung verbundene Kostenaufwand in Höhe von 2.273,56 Euro netto bzw. 2.705,54 Euro brutto steht aber in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu der Wertsteigerung, die hiermit für den Kläger verbunden wäre ( OLG Karlsruhe , Urteil vom 14.03.2008, Az.: 10 U 68/07, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 777 ff.; OLG Karlsruhe , MDR 2005, Seiten 135 ff.; OLG Köln , MDR 2006, Seiten 926 ff. ), denn der Aufwand für die Beklagte beliefe sich auf das ca. 4-fache des gesamten Kaufpreises für sämtliche Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen dieser Kleingartenparzelle.
  • LG Bielefeld, 03.09.2015 - 2 O 23/15

    Rückabwicklungsbegehren eines PKW-Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung;

    Dies ist dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Käufers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht und daher das Nacherfüllungsverlangen unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, Seite 777 ff. - Rd.Ziffer 19 - zitiert nach Juris).
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