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   OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17   

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https://dejure.org/2017,52530
OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17 (https://dejure.org/2017,52530)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2017 - 10 U 68/17 (https://dejure.org/2017,52530)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2017 - 10 U 68/17 (https://dejure.org/2017,52530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Baukostenobergrenze zwischen Bauherr und planendem Architekten; Ansprüche des Bauherrn bei Überschreitung der vereinbarten Baukostenobergrenze

  • rabüro.de

    Architektenvertrag: Baukostenobergrenze ist Beschaffensvereinbarung für Planungsleistung des Architekten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 314 BGB vom 02.01.2002, § 633 Abs 2 S 1 BGB, § 648a BGB vom 23.10.2008
    Architektenvertrag: Bindung des Architekten durch eine Baukostenobergrenze; Behandlung von Mehrkosten durch Änderungswünsche des Auftraggebers; Honoraranspruch für Planänderungen; Vertragskündigung aus wichtigem Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Baukostenobergrenze zwischen Bauherr und planendem Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderungswunsch führt zu Mehrkosten: Architekt muss kostenlos umplanen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Architektenvertrages bei Überschreitung der Baukostenobergrenze

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Innerhalb welcher Frist muss nach Kenntnis eines wichtigen Grundes gekündigt werden?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Innerhalb welcher Frist muss nach Kenntnis eines wichtigen Grundes gekündigt werden?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wann sind Planungsänderungsleistungen zur Kompensation von Mehrkosten kostenlos zu erbringen?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Bauherr an eine Anhebung einer Baukostenobergrenze aufgrund falscher Beratung des Architekten gebunden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungswunsch führt zu Mehrkosten: Architekt muss kostenlos umplanen! (IBR 2018, 150)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1263
  • NZBau 2018, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Ulm, 26.01.2017 - 6 O 133/14

    Ingenieur-Vertrag - fristlose Kündigung wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    Auf die Berufungen der beiden Parteien wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 26. Januar 2017, Az. 6 O 133/14, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Ulm vom 26.01.2017, Az. 6 O 133/14, die Beklagte zu verurteilen, über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus weitere 13.342,38 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2014 zu zahlen.

    das Urteil des Landgerichts Ulm, 6 O 133/14, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 362/01

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Bausumme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    Denn die Klägerin hat übersehen, dass die Parteien eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbart hatten (BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - VII ZR 362/01, juris Rn. 15 und vom 6. Oktober 2016 - VII ZR 185/13, juris Rn. 16; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 10. Aufl., § 6 Rn. 55).

    Die Berücksichtigung dieser Differenz als anrechenbare Kosten würde dazu führen, dass der Architekt oder Ingenieur aufgrund der Mangelhaftigkeit seines Werkes eine höhere Vergütung erhalten würde als sie ihm für eine vertragsgerechte Leistung zustehen würde (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 362/01, juris Rn. 16).

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 230/11

    BGH präzisiert Pflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    Das Verlangen des Bauherrn nach (erneuter) Vereinbarung einer (hier: der ursprünglichen) Baukostenobergrenze ist für den Architekten nicht unbeachtlich, sondern stellt eine einseitige Kostenvorstellung dar, die der Architekt bei den weiteren Planungen zu beachten hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013, VII ZR 230/11, BGHZ 197, 93).(Rn.48).

    Die Beklagte äußerte aber eine einseitige Kostenvorstellung, die die Klägerin bei den weiteren Planungen zu beachten hatte (vgl. BGH, Urteil vom 21.3.2013 - VII ZR 230/11, juris Rn. 10).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    Dabei kann ein wichtiger Grund dann gegeben sein, wenn eine bestimmte Bausumme als Kostenrahmen vereinbart wird, die der Architekt bei seinen Planungen nicht einhält (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 196/98, juris Rn. 30 f.).

    Auch bei mangelfreier Leistung steht der Klägerin ein Honorar für erbrachte Leistungen nicht zu, wenn die Beklagte darlegen und beweisen kann, dass die erbrachte Leistung für sie nicht brauchbar oder ihr deren Verwertung nicht zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - VII ZR 196/98, juris Rn. 39).

  • BGH, 06.10.2016 - VII ZR 185/13

    Architektenvertrag: Schadensersatzanspruch gegen Architekten bei Überschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    Denn die Klägerin hat übersehen, dass die Parteien eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbart hatten (BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - VII ZR 362/01, juris Rn. 15 und vom 6. Oktober 2016 - VII ZR 185/13, juris Rn. 16; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 10. Aufl., § 6 Rn. 55).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    Insoweit kann § 314 BGB entsprechend angewendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 235/15, juris Rn. 41).
  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 201/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    Es ist aber derjenigen Ansicht (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 7. Teil Rn. 28; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 10. Aufl., Einl. Rn. 223; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - VII ZR 201/07, juris Rn. 6 f. zu § 323 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BGB) zu folgen, wonach eine Berechtigung zur Kündigung aus wichtigem Grund auch im Hinblick auf diejenigen Werkverträge bestehen kann, die wie der vorliegende kein Dauerschuldverhältnis darstellen.
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 10 U 68/17
    a) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Vertragspartner bei Abwägung aller Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu dem Empfänger der Kündigung auch bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 25. März 1993 - X ZR 17/92, juris Rn. 17).
  • OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 12/23

    Architektenhonorar; Leistungsphasen; Baugenehmigung; Vorplanung; Entwurfsplanung;

    In einem laufenden Planungsprozess hat der Architekt jedoch Alternativleistungen zu erbringen, ohne dass hierfür ein gesondertes Honorar verlangt werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2017 - 10 U 68/17, juris).
  • OLG Hamm, 26.08.2020 - 21 U 92/19

    Ansprüche aus einem Architektenvertrag Voraussetzungen für eine fristlose

    Demgegenüber kann allerdings auch bei komplexen Architektenleistungen zu einem bereits begonnenen Bauvorhaben eine Frist von ca. 5 Wochen noch angemessen sein (OLG Stuttgart, NJW 2018, 1263, 1266).
  • OLG Oldenburg, 26.10.2021 - 12 U 120/18

    Wer nicht prüfbar abrechnet, bekommt kein Honorar!

    geschuldet (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2018, 1263; Werner in.
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