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   OLG München, 20.11.2015 - 10 U 707/15   

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https://dejure.org/2015,35392
OLG München, 20.11.2015 - 10 U 707/15 (https://dejure.org/2015,35392)
OLG München, Entscheidung vom 20.11.2015 - 10 U 707/15 (https://dejure.org/2015,35392)
OLG München, Entscheidung vom 20. November 2015 - 10 U 707/15 (https://dejure.org/2015,35392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Feststellungsinteresse bei Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen trotz Grundurteils über den Schmerzensgeldanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Unfallgegners zum Ersatz künftiger Schäden

  • rewis.io

    Feststellungsinteresse hinsichtlich der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschäden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Unfallgegners zum Ersatz künftiger Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 19.02.2015 - 19 O 26364/12

    Fehlendes Feststellungsinteresses bei außergerichtlichem Anerkenntnis des

    Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 10 U 707/15
    19 O 26364/12 LG München I.

    Auf die Berufung der Klägerin vom 24.02.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 19.02.2015 in der Fassung des Beschlusses vom 09.04.2015 (Az. 19 O 26364/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 10 U 707/15
    Besteht die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen, so kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschäden auch dann gegeben sein, wenn der Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach wie hier bereits für gerechtfertigt erklärt worden ist (BGH VersR 2001, 876).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG München, 20.11.2015 - 10 U 707/15
    Ein Feststellungsinteresse wäre nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH MDR 2007, 792-793).
  • LG München I, 14.03.2024 - 44 O 3464/23

    Dsgvo, Personenbezogene Daten, Klageantrag, Technische und organisatorische

    Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. z.B. OLG München v. 20.11.2015 - Az.: 10 U 707/15 - Rz. 4 in juris).

    Etwas anderes gälte erst dann, wenn aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung gar kein Grund mehr bestünde, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (OLG München v. 20.11.2015 - Az.: 10 U 707/15 - Rz. 4, Rn. 7 bei juris).

  • LG München I, 23.03.2023 - 26 O 1859/22

    Schadensersatzbegehren nach unbefugtem Zugriff Dritter auf personenbezogene Daten

    Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht (vgl. z.B. OLG München v. 20.11.2015 - Az.: 10 U 707/15 - Rz. 4; alle Entscheidungen, auch im Folgenden und soweit nicht anders gekennzeichnet, zitiert nach juris-Datenbank; vgl. auch Bacher, Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, 47. Edition, Stand 01.12.2022, § 256 Rz. 24).

    Etwas anderes gälte erst dann, wenn aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung gar kein Grund mehr bestünde, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (OLG München v. 20.11.2015 - Az.: 10 U 707/15 - Rz. 7, Rn. 4).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 6 U 137/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden Krad

    Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens sei wenigstens zu rechnen (ua. OLG München v. 20.11.2015 - 10 U 707/15 Rd. 4 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 2 O 51/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden

    Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens sei wenigstens zu rechnen (ua. OLG München v. 20.11.2015 - 10 U 707/15 Rd. 4 nach juris).
  • LG München I, 09.02.2023 - 5 O 5853/22

    Umfang der Schutzmaßnahmen bei Datenverarbeitung

    Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht (OLG München 10 U 707/15, Rn. 4; Bacher, BeckOK ZPO, 47. Edition, Stand 01.12.2022, § 256 Rn. 24).
  • LG München I, 09.03.2023 - 4 O 6009/22

    Schadensersatzbegehren nach unbefugtem Zugriff Dritter auf personenbezogene Daten

    Eine Klage auf Feststellung der deliktischen Verpflichtung eines Schädigers zum Ersatz künftiger Schäden ist zulässig, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts besteht (OLG München 10 U 707/15, Rn. 4; Bacher, BeckOK ZPO, 47. Edition, Stand 01.12.2022, § 256 Rn. 24).
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