Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 18.09.2016

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   OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16   

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https://dejure.org/2016,45599
OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16 (https://dejure.org/2016,45599)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.2016 - 10 U 71/16 (https://dejure.org/2016,45599)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 2016 - 10 U 71/16 (https://dejure.org/2016,45599)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Bauunternehmers für Mängel aufgrund von Planungsfehlern; Rechtsfolgen der Erteilung eines Bedenkenhinweises

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 426 Abs 1 BGB, § 426 Abs 2 BGB, § 4 Abs 3 VOB/B 2009, § 13 Abs 3 VOB/B 2009
    Bauvertrag: Befreiung des Auftragnehmers von der Mängelhaftung bei ordnungsgemäßem vorherigen Bedenkenhinweis hinsichtlich des Vorliegens von Bauplanungsmängeln

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werkvertrag: Bedenkenhinweis und fehlende Mängelhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Bauunternehmers für Mängel aufgrund von Planungsfehlern; Rechtsfolgen der Erteilung eines Bedenkenhinweises

  • rechtsportal.de

    Haftung des Bauunternehmers für Mängel aufgrund von Planungsfehlern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer meldet Bedenken an: Den "toten Käfer" spielen hilft nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Planungsmangel - und der Bedenkenhinweis des Bauunternehmers

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers wirksam, auch wenn Auftraggeber nicht reagiert!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiung von der Mängelhaftung bei Untätigkeit des Auftraggebers nach Bedenkenmitteilung des Auftragnehmers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Auftraggeber und Auftragnehmer eines Bauvertrags wissen sollten, wenn die Geltung der VOB/B vereinbart ist

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Bedenkenhinweis beseitigt auch die gesamtschuldnerische Haftung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer meldet Bedenken an: Den "toten Käfer" spielen hilft nicht! (IBR 2017, 68)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fliesenleger vs. Architekt: Kein Gesamtschuldnerausgleich ohne eigene Haftung! (IBR 2017, 78)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 144
  • MDR 2017, 146
  • NZBau 2017, 83
  • BauR 2017, 750
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 11.05.2016 - 18 O 18/16
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.05.2016, Aktenzeichen 18 O 18/16, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11. Mai 2016, Aktenzeichen 18 O 18/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16
    Maßgeblich sind in erster Linie das vom Unternehmer zu erwartende Fachwissen sowie alle Umstände, die für den Unternehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 = BauR 2008, 344, juris Rn. 24; Senat, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 93/14, BauR 2016, 280, juris Rn. 65 f.).
  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13

    Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16
    Die Verletzung dieser Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Unternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen könnte (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13, BauR 2016, 1033, juris Rn. 17 f.).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 93/14

    Gewährleistungsansprüche aus Bauvertrag: Vorliegen eines dem Unternehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2016 - 10 U 71/16
    Maßgeblich sind in erster Linie das vom Unternehmer zu erwartende Fachwissen sowie alle Umstände, die für den Unternehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 = BauR 2008, 344, juris Rn. 24; Senat, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 93/14, BauR 2016, 280, juris Rn. 65 f.).
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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2016 - 10 U 71/16 (https://dejure.org/2016,108228)
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