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   OLG Hamm, 06.03.2014 - I-10 U 76/13   

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https://dejure.org/2014,9296
OLG Hamm, 06.03.2014 - I-10 U 76/13 (https://dejure.org/2014,9296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2014 - I-10 U 76/13 (https://dejure.org/2014,9296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2014 - I-10 U 76/13 (https://dejure.org/2014,9296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 25, 26
    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbständige testamentarische Erbeinsetzungen für einzelne Nachlassteile aufgrund ausländischen Erbstatuts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Selbständige testamentarische Erbeinsetzungen für einzelne Nachlassteile aufgrund ausländischen Erbstatuts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1817
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierunfähigkeit ausgegangen werden (Palandt, a.a.O.; BayOblG, NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; NJW-RR 1996, 1159; OLG Celle, a.a.O.).

    Ob ein bestimmtes Krankheitsbild und damit einhergehenden Verhaltensweisen die Annahme der Störung der Geistestätigkeit und der Testierunfähigkeit rechtfertigt, kann üblicherweise nur durch das Gutachten eines fachkundigen ärztlichen Sachverständigen - in der Regel eines Psychiaters - festgestellt werden (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1984, 1003; NJW 1996, 918, 919; ZEV 2010, 364; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159 f.; OLG Düsseldorf, ZErb 2001, 29 - Juris Rdziff.

    Bestehen nach dem Parteivorbringen im Rechtsstreit Anhaltspunkte für konkrete auffällige Verhaltensweisen des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung - insbesondere solche, die darauf hindeuten könnten, dass der Erblasser wegen krankheitsbedingter Störungen seiner Geistestätigkeit nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Willenserklärungen einzusehen und unbeeinflusst nach dieser Einsicht zu handeln - ist das befasste Gericht zur Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des tatsächlichen angesiedelten Voraussetzungen des Testierunfähigkeit verpflichtet, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären; es hat sich sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu verschaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 159 - Juris-RZ 38; OLG Hamm, OLGZ 1998, 271; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159).

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entscheidung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (vgl. etwa BayOblG, FamRZ 2002, 1066, 1067; NJW-RR 2002, 1088; OLG Celle, OLGReport 2003, 311).

    Bleiben dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit, sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayOblG, FamRZ 2001, 55); dabei hat der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayOblG, FamRZ 2002, 1066).

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (so schon: BGH, FamRZ 1958, 127 und ständige Rechtsprechung; BayOblG, FamRZ 2001, 55; FamRZ 2000, 701; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; OLG Celle, a.a.O.).

    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierunfähigkeit ausgegangen werden (Palandt, a.a.O.; BayOblG, NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; NJW-RR 1996, 1159; OLG Celle, a.a.O.).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entscheidung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (vgl. etwa BayOblG, FamRZ 2002, 1066, 1067; NJW-RR 2002, 1088; OLG Celle, OLGReport 2003, 311).

    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierunfähigkeit ausgegangen werden (Palandt, a.a.O.; BayOblG, NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; NJW-RR 1996, 1159; OLG Celle, a.a.O.).

  • BGH, 15.06.2010 - IV ZR 21/09

    Streit um die Erbenstellung: Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassene

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Streiten die Parteien eines Rechtsstreits darum, wer von ihnen (testamentarischer) Erbe geworden ist, und geht das Tatsachengericht nicht auf die von der darlegungs- und beweisbelasteten Partei aufgeworfene Frage der Testier(un)fähigkeit des Erblassers ein, liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, ZEV 2010, 364 f.).

    Ob ein bestimmtes Krankheitsbild und damit einhergehenden Verhaltensweisen die Annahme der Störung der Geistestätigkeit und der Testierunfähigkeit rechtfertigt, kann üblicherweise nur durch das Gutachten eines fachkundigen ärztlichen Sachverständigen - in der Regel eines Psychiaters - festgestellt werden (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1984, 1003; NJW 1996, 918, 919; ZEV 2010, 364; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159 f.; OLG Düsseldorf, ZErb 2001, 29 - Juris Rdziff.

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (so schon: BGH, FamRZ 1958, 127 und ständige Rechtsprechung; BayOblG, FamRZ 2001, 55; FamRZ 2000, 701; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; OLG Celle, a.a.O.).

    Bleiben dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit, sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayOblG, FamRZ 2001, 55); dabei hat der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayOblG, FamRZ 2002, 1066).

  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 1984, 2893 f.) und die ihm folgende Rechtsprechung zwar wiederholt entschieden, dass zu Tatsachen, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach geboten ist und die der Arzt daher grundsätzlich verschweigen muss, auch solche Umstände gehören, die darauf hindeuten, dass der Patient in seiner Testierfähigkeit beschränkt sein könnte.
  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Dies setzt allerdings voraus, dass das Gericht nicht von wechselnden Zuständen des Erblassers ausgeht, sondern von einer anhaltenden Testierunfähigkeit überzeugt ist (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayOblG FamRZ 1999, 819).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Ob ein bestimmtes Krankheitsbild und damit einhergehenden Verhaltensweisen die Annahme der Störung der Geistestätigkeit und der Testierunfähigkeit rechtfertigt, kann üblicherweise nur durch das Gutachten eines fachkundigen ärztlichen Sachverständigen - in der Regel eines Psychiaters - festgestellt werden (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1984, 1003; NJW 1996, 918, 919; ZEV 2010, 364; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159 f.; OLG Düsseldorf, ZErb 2001, 29 - Juris Rdziff.
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13
    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen zustande gekommen ist (vgl. OLG Celle, a.a.O.; OLG München, MDR 2007, 1015).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

  • OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03

    Testamentserrichtung: Testierunfähigkeit einer Erblasserin wegen einer

  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Dabei gibt es keine - etwa nach dem Schwierigkeitsgrad des Testaments abgestufte (relative oder partielle) - Testierfähigkeit; die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz (ganz hM, vgl. nur OLG Hamm, 10 U 76/13, Urteil vom 6. März 2014, Rn. 81 bei juris; OLG München, 31 Wx 16/07, Beschluss vom 14. August 2007, Rn. 18 bei juris, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 10 W 132/14

    Anwendung ausländischen Erbrechts bei deutscher Staatsangehörigkeit des

    Die durch eine Aufspaltung infolge unterschiedlich maßgeblicher Rechtsordnungen entstehenden Nachlassteile sind grundsätzlich als selbständige Nachlässe anzusehen, d.h. nach den jeweils geltenden Erbstatuten so zu behandeln, als ob sie jeweils der gesamte Nachlass wären (vgl. Senatsurteil vom 06.03.2014, Az. 10 U 76/13, Juris-Rn. 67; Greiber, ZEV 2001, 463, 464).
  • AG Rosenheim, 20.08.2018 - VI 2059/14

    Erbrechtslage - Kinder in Deutschland und in Schweden

    Die demzufolge nach schwedischem Recht zu beurteilende Erbrechtslage (dazu OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2014 - 10 U 76/13, BeckRS 2014, 09489, S. 7) steht nicht in Widerspruch zum deutschen ordre public (Art. 6 EGBGB).

    Eine Rück- oder Weiterverweisung findet nicht statt (vgl. OLG Hamm vom 06.03.2014 10 U 76/13, BeckRS 2014, 09489, LS 1 und Seite 7 m.w.N.).

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