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   OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06   

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https://dejure.org/2006,2332
OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06 (https://dejure.org/2006,2332)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2006 - 10 U 84/06 (https://dejure.org/2006,2332)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2006 - 10 U 84/06 (https://dejure.org/2006,2332)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Abgrenzung zwischen Sachmangel und normalem Verschleiß bei "Serienfehler"

  • openjur.de

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler Verschleißerscheinung bei einem als sog. Serienfehler auftretenden Getriebeschaden an einem amerikanischen Van

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Mangels bei sog. Serienfehlern oder Konstruktionsfehlern an Kraftfahrzeugen; Anwendung eines herstellerübergreifenden Vergleichs; Annahme des Vorliegens eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei Auftreten eines Getriebeschadens nach 3 Monaten; Begriff der ...

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • gebrauchtwagenrecht.de

    Beurteilung der Frage, ob ein Serien- oder Konstruktionsfehler ein Sachmangel ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Maßstab für die Ermittlung eines Mangels bei sog. Serienfehlern oder Konstruktionsfehlern an Gebrauchtwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Konstruktionsfehler - nicht nur auf dem gleichen Typ kommt es an!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Totalschaden am Getriebe - Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Geschäft rückgängig machen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Maßstab für die Ermittlung eines Mangels bei so genannten Serien oder Konstruktionsfehlern an Gebrauchtwagen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Getriebeschaden nach 100.000 km

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 612 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1720
  • NZV 2007, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Es geht dabei hier um die Frage, ob es sich bei dem drei Monate nach dem Erwerb des Fahrzeugs aufgetretenen Getriebeschaden um eine normale Verschleiß-, Abnutzungs- oder Alterungserscheinung gehandelt hat, die regelmäßig keinen Mangel darstellt und für die der Käufer das Risiko trägt (vgl. BGH NJW 2006, 434), oder ob ein übermäßiger oder ungewöhnlicher Verschleiß vorlag, der als Abweichung vom durchschnittlichen Zustand zu beurteilen ist und vom Käufer regelmäßig nicht hingenommen werden muss.
  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Eine Sachmängelhaftung der Beklagten kommt daher nur in Betracht, wenn der Getriebeschaden seinerseits auf eine Ursache zurückzuführen ist, die eine vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs darstellt und bei Gefahrübergang bereits vorhanden war (vgl. BGHZ 159, 215).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03

    Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Auch das OLG Düsseldorf hat sich vielmehr auf den Standpunkt gestellt, bei solchen Serienfehlern sei ein "weiter herstellerübergreifender Vergleich" anzustellen und Maßstab müsse das faktische Niveau sein, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreichten und das der Markterwartung entspreche (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2006, Az.: I-1 U 38/06).
  • EGMR, 02.02.2016 - 11/05

    GÜRBÜZ AND ÖZÇELIK v. TURKEY

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 10.03.2006 (Az.: 11/05) wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch:

    Der Käufer eines Gebrauchtwagens erwartet aber ebenfalls (und kann grundsätzlich auch erwarten), dass das Fahrzeug dem Stand der Technik zur Zeit der Herstellung des Fahrzeugs entspricht, weshalb auch insoweit ein fabrikatsübergreifender Vergleich vorzunehmen ist (ebenso etwa OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858, 2860; OLG Stuttgart - 10. Zivilsenat - NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2011, 6 U 243/10, zitiert bei Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 441; aus der Literatur Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 3007 ff., insbesondere Rn. 3008 und Rn. 3012; Palandt-Weidenkaff, a. a. O., § 434 Rn. 29 und Staudinger/Matusche-Beckmann, a. a. O., § 434 Rn. 90).
  • BGH, 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

    Gewährleistung bei Kraftfahrzeugkauf: Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der

    Diese fabrikatsübergreifende Sichtweise entsprach zuvor schon der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858, 2860; vom 30. April 2007 - 1 U 252/06, juris Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 698, 699); sie ist im Anschluss an die genannte Rechtsprechung des Senats einhellig so fortgesetzt worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2016, 178, 179).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Auch ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ist nicht allein deshalb frei von einem Sachmangel, weil es einen Defekt hat, der auch anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs als sogenannter Serienfehler oder "konstruktive Schwäche" anhaftet (grundlegend Senatsurteil vom 19.06.2006, I-1 U 38/06, NJW 2006, 2858 = DAR 2006, 634; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2006, 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720 - jeweils Getriebedefekte).
  • LG Dortmund, 21.12.2007 - 22 O 212/06

    GW-Handel - Kein Rücktritt bei "Schadensausweitung" durch Kunden

    Soweit es - wie hier - nicht um einen sogenannten "Serienfehler" geht, ist zur Ermittlung des Maßstabes für die übliche Beschaffenheit auf ein Fahrzeug abzustellen, das bauart-und typengleich ist und nach Alter und Laufleistung dem Kaufobjekt soweit wie möglich entspricht (Reinking/Eggert, a.a.O., Rdn. 1235; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 1720).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 1 U 264/07

    Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen eines Mangels der Kaufsache

    Auf der Grundlage dieser Beurteilung, die sich mit Gutachten in Streitigkeiten um Getriebeschäden vor anderen Gerichten deckt (vgl. LG Köln DAR 2007, 34; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 1720), hat der Senat in der Entscheidung vom 19.06.2006 (1 U 38/06) das Vorhandensein eines Sachmangels im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB bejaht.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17

    Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufvertrages: Erheblichkeit eines Mangels bei

    Diese am Stand der Technik orientierte Betrachtung ist dabei nicht auf das streitgegenständliche Modell verengt, sondern hat die nach der Verkehrsauffassung berechtigte Erwartungshaltung eines Käufers in den Blick zu nehmen, welcher ein Wohnmobil vergleichbarer Bauart, Größe und Preisklasse - gleich welchen Herstellers - erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VIII ZR 102/16, juris Rn. 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2006 - 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720, 1722).
  • AG Brandenburg, 18.06.2012 - 31 C 133/10

    Rücktritt wegen Mängeln vom Kaufvertrag einer Lederpolstergarnitur

    Maßstab muss das zu ermittelnde Niveau sein, das diese Lederpolstergarnitur nach Typ und Gebrauchsdauer vergleichbarer Lederpolstergarnituren (auch anderer Hersteller) erreichen kann und das der Markterwartung entspricht ( OLG Stuttgart , NJW-RR 2006, Seiten 1720 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 809 ff.; LG Dortmund , Urteil vom 21.12.2007, Az.: 22 O 212/06, u. a. in: BeckRS 2008, Nr.: 01078 und in "juris" ).

    Soweit es - wie hier - nicht um einen so genannten "Serienfehler" geht, ist insofern zur Ermittlung des Maßstabes für die übliche Beschaffenheit auf eine Lederpolstergarnitur abzustellen, die qualitäts- und typengleich ist und dem hiesigen Kaufobjekt soweit wie möglich entspricht ( OLG Stuttgart , NJW-RR 2006, Seiten 1720 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 809 ff.; LG Dortmund , Urteil vom 21.12.2007, Az.: 22 O 212/06, u. a. in: BeckRS 2008, Nr.: 01078 und in: "juris" ).

  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 28 U 162/13

    Spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxter S kein Mangel

    Maßstab ist dabei das Niveau, das nach Typ, Alter und Laufleistung vergleichbarer Fahrzeuge anderer Hersteller erreicht wird und das der Markterwartung entspricht (OLG Köln OLG Köln, Urt. v. 27.04.2010, 15 U 185/09, NJW-RR 2011, 61; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.2008, 17 U 2/07, NJW-RR 2008, 1230, OLG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2006, 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720).
  • LG Stade, 27.04.2016 - 5 S 5/16

    Serienfehler als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Vielmehr ist auch beim Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich ein herstellerübergreifender Vergleich anzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Urt . v. 15.08.2006 - 10 U 84/06).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 07.12.2016 - 7 C 114/16

    Möbelkauf - Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mängeln

    Dieses ergibt sich aus einem herstellerübergreifenden Vergleich von Couchgarnituren mit ähnlicher Qualitätsgruppierung (vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2012, 31 C 133/10, juris Rn. 26; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.8. 2006, 10 U 84/06, NJW-RR 2006, S. 1720 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 14 U 227/19

    Diesel-Skandal: Kein Schadenersatz aus § 826 BGB bei Gebrauchtwagenkauf im April

  • LG Kassel, 04.08.2010 - 6 O 778/10

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Rücktritt wegen Einfrieren der Fahrzeugtüren

  • AG Eisenach, 14.03.2013 - 54 C 502/12

    Anspruch auf Nachbesserung durch Anbringung verlängerter Scheibenwischerarme an

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