Weitere Entscheidung unten: KG, 30.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.2012 - 10 U 85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30472
OLG Frankfurt, 10.08.2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,30472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,30472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,30472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 667 BGB, § 675 BGB, § 384 HGB, § 31d WpHG
    Zulässigkeit einer Formularklausel " Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vergütungsklausel in einer Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer Klausel über den Einbehalt von Vertriebsvergütungen durch die Bank

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vergütungsklausel in einer Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bank darf Innenprovisionen bei Offenlegung nach Ansicht des OLG Frankfurt behalten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 307, 667, 675; HGB § 384; WpHG § 31d
    Wirksamkeit einer Klausel über den Einbehalt von Vertriebsvergütungen durch die Bank

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Transparenz einer Vergütungsklausel in einer Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bank darf Innenprovisionen bei Offenlegung nach Ansicht des OLG Frankfurt behalten -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2337
  • WM 2012, 1951
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2012 - 10 U 85/11
    Der Bundesgerichtshof hat, soweit ersichtlich, diese Frage bislang nicht abschließend entschieden (vgl. BGH, Urteil v. 26.6.2012, XI ZR 316/11, Rz. 43).
  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2012, 1951 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.

    Das entspricht auch der überwiegenden Auffassung in der Literatur (Rothenhöfer in Baum/Fleckner/Hellgardt/Roth, Perspektiven des Wirtschaftsrechts, 2008, S. 55, 80 ff.; J. Koch, ZBB 2013, 217, 224 ff.; Mülbert, WM 2009, 481, 488, 490 f.; Assmann, ZBB 2008, 21, 31; Wigand, EWiR 2013, 63, 64; vgl. auch Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 307 Rn. 70; Balzer/Lang in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 5 Rn. 59 f.; Benicke, Wertpapiervermögensverwaltung, 2006, S. 934; aA Heybey, BKR 2008, 353, 360; skeptisch: Bergmann in Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 36. Kapitel Rn. 147; Fuchs, WpHG, § 31d Rn. 53; vgl. hierzu auch eingehend Hadding in Festschrift Nobbe, 2009, S. 565, 575 ff.).

    aa) Im Schrifttum wird für Behaltensklauseln der in Rede stehenden Art eine unangemessene Benachteiligung teilweise bereits mit der Begründung abgelehnt, zu den wesentlichen Grundgedanken des Kommissions- und des Geschäftsbesorgungsvertragsrechts zähle nur die Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten, nicht aber die Herausgabepflicht (Rothenhöfer in Baum/Fleckner/Hellgardt/Roth, Perspektiven des Wirtschaftsrechts, 2008, S. 55, 82; Mülbert, WM 2009, 481, 489 f.; Wigand, EWiR 2013, 63, 64).

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Rechtsprechung
   KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11   

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https://dejure.org/2012,2288
KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,2288)
KG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,2288)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 10 U 85/11 (https://dejure.org/2012,2288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 5 GG; § 56 Abs. 1 Satz 5 RStV
    Zum Gegendarstellungsrecht bei Veröffentlichungen auf Internetseiten; Unzulässigkeit der direkten Verknüpfung einer Erwiderung mit der Gegendarstellung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gegendarstellungsanspruch - Presse

  • kanzlei.biz

    Erwiderung auf Gegendarstellung verfassungswidrig?

  • schertz-bergmann.de PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Erwiderung auf Gegendarstellung darf nicht mit der Gegendarstellung verlinkt oder auf andere Art verbunden werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verbindung von Gegendarstellung und Erwiderung auf Gegendarstellung unzulässig

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Online-Gegendarstellungsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gegendarstellung, § 56 Abs. 1 Satz 5 Rundfunkstaatsvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Gegendarstellung im Internet

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Anspruch auf Gegendarstellung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11
    Inhaltlich kann eine Gegendarstellung der Freiheit des Rundfunks zuwiderlaufen, wenn sie nicht der Aufgabe des Rundfunks entspricht, umfassend und wahrheitsgemäß zu unterrichten(vgl. BVerfG, NJW 1983, 1179 . Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt ebenso die Pressefreiheit. Der Schutz umfasst die Pressetätigkeit in sämtlichen Aspekten. In seinem Zentrum steht die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen. Die Gestaltungsfreiheit wird sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht gewährleistet. Zur inhaltlichen Gestaltungsfreiheit gehört die Bestimmung, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen. Zur formalen Gestaltungsfreiheit gehört die Entscheidung über die äußere Darbietung der Beiträge sowie ihre Platzierung innerhalb der Ausgabe. Die Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen in einer näher bestimmten Aufmachung beeinträchtigt daher die Herausgeber von Presseerzeugnissen in ihrem Grundrecht der Pressefreiheit (BVerfG NJW 1998, 1381 ).

    Auch die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Gegendarstellungsrechts muss sich an dem in Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Persönlichkeitsrecht messen lassen (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179 ).

    Den verfassungsrechtlichen Maßstab, nach dem die zu wahrenden Belange einander sachgemäß zuzuordnen sind, enthält der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nach dem eine Grundrechtsbeschränkung geeignet und erforderlich sein muss, ihren Zweck zu erreichen, und die Betroffenen nicht übermäßig belasten darf, diesen also zumutbar sein muss (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179 ).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 10 U 85/11
    Aus diesem wiederum folgt der sog. Grundsatz der "Waffengleichheit", der gebietet, dass eine Gegendarstellung durch Inhalt oder Form einer redaktionellen Anmerkung nicht entwertet werden darf (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2006, 1479 ; Burkhardt, a. a. O.; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Aufl. 2010, 7. Kapitel, Rn. 71; Löffler/Ricker, a. a. O., 27. Kapitel, Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 3 O 452/18

    Zum Anspruch auf Entfernung einer Gegendarstellung.

    Verfassungsrechtlich ist diese Regelung nicht zu beanstanden (KG Berlin AfP 2012, 474; Seitz, a.a.O., Kap. 7 Rn. 83 m.w.N.; Löffler/Sedelmeier, a.a.O., § 11 Rn. 287c).
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