Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Justiz Baden-Württemberg
Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und Geschäftshauses; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen vor Abnahme
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 195; BGB § 199; BGB § 634a
Schadensersatzansprüche des Bauherrn bei schuldhaft verzögerter Herstellung; ent¬gangene Gebrauchsvorteile; Mietbelastung; Streitgegenstand; Verjährungsfristen vor und nach Abnahme
- karstenundschubert.de
(Zusammenfassung und Volltext)
Schadensersatz wegen verspäteter Herstellung einer Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzfähigkeit von Gebrauchsvorteilen einer Wohnung bei Bauzeitverzögerung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährung beim hängen gebliebenen Architektenvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatzfähigkeit von Gebrauchsvorteilen einer Wohnung bei Bauzeitverzögerung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mietschaden schließt Schadensersatzanspruch wegen Nutzungsentgangs aus
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vier Jahre auf die Eigentumswohnung gewartet OLG Stuttgart verneint Anspruch der Bauherren auf Schadenersatz für entgangene Nutzung
- kanzlei-szk.de (Kurzinformation)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen im hängen gebliebenen Architektenvertrag
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Architekten bei Architektenvertrag ohne Abnahme
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann verjähren Schadensersatzansprüche im hängen gebliebenen Architektenvertrag? (IBR 2010, 283)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz für entgangene Nutzungsmöglichkeit: Auch bei verspätet hergestelltem Wohnungseigentum? (IBR 2010, 393)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.05.2009 - 14 O 424/06
- OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
- BGH, 10.02.2011 - VII ZR 71/10
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1240
- BauR 2010, 953
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18
Terrasse ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!
Es wird jedoch vertreten, dass in diesen Fällen nicht die 5-jährige Frist gelten soll, sondern die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit Schluss des Jahres, in dem Kenntnis vom Mangel vorliegt, §§ 195, 199 (…vgl. MüKo aaO;… Werner/Pastor aaO;… ebenso: OLG Hamm, Urt. v. 21.02.2008, Az.: 21 U 3/07, jurion, Rn. 47, jedoch letztlich offen lassend und unter Bezugnahme auf die mittlerweile geänderte BGH-Rechtsprechung; A.A.: faktisch für 5-jährige Frist durch Konstruktion einer 5-jährigen Hemmung nach dem Rechtsgedanken des § 634a BGB: OLG Stuttgart, Urteil v. 30.03.2010, Az.: 10 U 87/09, jurion, insbes. Rn. 104, 123) Der BGH hat zum alten Recht vor Schuldrechtsmodernisierung in Abkehr von seiner früheren Linie entschieden, dass auch Mängelansprüche vor Abnahme infolge des Entstehens eines Abrechnungsverhältnisses nicht dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht zuzuordnen sind und deshalb in der gewährleistungsspezifischen 5-jährigen Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. verjähren und die Verjährung mit der Verweigerung der Abnahme beginnt (vgl. BGH Urteil v. 08.07.2010, Az.: VII ZR 171/08, jurion;… bestätigend: BGH NZBau 2011, 310 Rn. 16 f.). - OLG Stuttgart, 08.07.2013 - 5 U 7/13
Schadensersatzrecht: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei …
Zur Begründung führen sie aus, die Entscheidung des Landgerichts, wonach die Hauptwohnung für die Kläger nicht von allgemeiner, zentraler Bedeutung für ihre Lebenshaltung gewesen sei, weil ihnen eine andere Wohnung zur Verfügung gestanden habe, basiere ganz wesentlich auf der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30.03.2010 - 10 U 87/09 -.Dort wird zutreffend darauf hingewiesen, dass bislang Schadensersatzansprüche für die entgangene oder beschränkte Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie auf vertragsrechtlicher Grundlage nur dann zugesprochen worden sind, wenn der Geschädigte die Immobilie schon genutzt hatte, bevor ihm die Nutzungsmöglichkeit entzogen wurde (OLG Stuttgart, BauR 2010, 953 Rn. 75).
Diese Auffassung vertritt insbesondere der 10. Zivilsenats des OLG Stuttgart (BauR 2010, 1240).
- OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und …
Er kann nicht gleichzeitig Vorhaltekosten für den entzogenen Gebrauch der Immobilie und anderweitige Unterbringungskosten beanspruchen, weil er anderenfalls besser stünde, als wenn das Werk mangelfrei erstellt worden wäre (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2010, 10 U 87/09, Rz. 84, das freilich von der Subsidiarität der entgangenen Nutzungsvorteile gegenüber einem Mietschaden ausgeht).
- OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
Schadensersatz wegen Unverhältnismäßigkeit begrenzt?
Daran fehlt es hier aber, da die Klägerin während der Bauzeit noch in ihrer Mietwohnung in H###-E### wohnte (OLG Stuttgart BauR 2010, 1240, unter Nr. 11. 4.). - OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 6 U 200/11
Ansprüche aus Bauträgervertrag
Demgegenüber vertritt das OLG Stuttgart (Urteil vom 30.3.2010 - 10 U 87/09; zitiert nach juris) zwar abweichend hiervon die Auffassung, ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für verspätet fertig gestellten Wohnraum komme jedenfalls dann in Betracht, wenn der Geschädigte zum einen in dem fraglichen Zeitraum keinen für seine Lebensverhältnisse angemessenen Wohnraum zur Verfügung gehabt habe (…a.a.O. Tz. 81) und zum andern auch keinen - vorrangig geltend zu machenden - Mietschaden erlitten habe (…a.a.O. Tz. 82). - OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung!
Zu den engen Mangelfolgeschäden gehören Aufwendungen, die dadurch anfallen, dass aufgrund von Werkmängeln der Besteller das Werk nicht selbst nutzen kann und deshalb eine Mietwohnung mit den damit verbundenen Kosten nutzen muss (BGH, VersR 1967, 160; OLG Stuttgart, BauR 2010, 1240 ff., juris Tz. 85).