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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09   

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https://dejure.org/2010,2765
OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09 (https://dejure.org/2010,2765)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.2010 - 10 U 97/09 (https://dejure.org/2010,2765)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 10 U 97/09 (https://dejure.org/2010,2765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßíge Vereinbarung der Umwandlung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft in einem Bauvertrag; Wirksamkeit der Sicherungsabrede

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 307, 765
    Auslegung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern bei kombinierter Vertrags- und Gewährleistungssicherheit

  • reise-recht-wiki.de

    Schadensersatz aus Luftfahrtkaskoversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 765
    Formularmäßíge Vereinbarung der Umwandlung einer Vertragserfüllungs- in eine Gewährleistungsbürgschaft in einem Bauvertrag; Wirksamkeit der Sicherungsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässiger Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft vs. Gewährleistungsbürgschaft

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßige Bauunternehmerpflicht zur Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaftsbestellung auf erstes Anfordern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft neben Gewährleistungssicherheit: In AGB zulässig? (IBR 2010, 683)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft: Umwandlung in Gewährleistungsbürgschaft (IBR 2010, 684)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2010, 27
  • WM 2011, 27
  • BauR 2010, 1989
  • BauR 2010, 2165
  • BauR 2012, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Die Umdeutung der Bürgschaft auf erstes Anfordern im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in eine selbstschuldnerische oder einfache Bürgschaft verstoße gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, weshalb die Entscheidung des BGH vom 4.7.2002, Az. VII ZR 502/99, überraschend und nicht überzeugend sei.

    Es sei nicht auf das Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.7.2002, AZ: VII ZR 502/99, sondern auf das Bekanntwerden der Entscheidung vom 18.4.2002, AZ: VII ZR 192/01 abzustellen.

    Insoweit ist auf Ziffer 1 der Entscheidungsgründe des Urteils des Landgerichts Stuttgart sowie die dort zitierten Entscheidungen des BGH (BGHZ 151, 229, Juris RN 28 und NJW-RR 2004, 880 = BauR 2004, 1143, Juris RN 24 f) zu verweisen.

    Der Bundesgerichtshof hatte in dem Urteil vom 4.7.2002 (AZ: VII ZR 502/99, BGHZ 151, 229, Juris RN 11) und im Urteil vom 25.3.2004 (AZ: VII ZR 453/02, BauR 2004, 1143, Juris RN 8) über Vertragserfüllungsbürgschaften zu entscheiden, deren Sicherungszweck sich neben Überzahlungen auch auf die Gewährleistung bezogen hatte, ohne die Einbeziehung der Gewährleistung in eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu problematisieren.

    Denn ohne eine solche Sicherung ist der Auftraggeber möglicherweise nicht ausreichend geschützt (vgl. BGHZ 151, 229 RN 31).

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Die in den streitgegenständlichen Vertrag einbezogenen Vertragsklauseln entsprächen denjenigen, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.3.2004, AZ: VII ZR 453/02, zugrunde gelegen seien.

    Insoweit ist auf Ziffer 1 der Entscheidungsgründe des Urteils des Landgerichts Stuttgart sowie die dort zitierten Entscheidungen des BGH (BGHZ 151, 229, Juris RN 28 und NJW-RR 2004, 880 = BauR 2004, 1143, Juris RN 24 f) zu verweisen.

    Der Bundesgerichtshof hatte in dem Urteil vom 4.7.2002 (AZ: VII ZR 502/99, BGHZ 151, 229, Juris RN 11) und im Urteil vom 25.3.2004 (AZ: VII ZR 453/02, BauR 2004, 1143, Juris RN 8) über Vertragserfüllungsbürgschaften zu entscheiden, deren Sicherungszweck sich neben Überzahlungen auch auf die Gewährleistung bezogen hatte, ohne die Einbeziehung der Gewährleistung in eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu problematisieren.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts belastet dies den Auftragnehmer im Hinblick auf den vereinbarten Sicherungszweck, der nicht nur Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche, sondern auch Überzahlungen und Schadensersatzansprüche umfasst, nicht unangemessen (vgl. BGH BauR 2004, 1143, Juris RN 28).

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96

    Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Die Klägerin stützt den Bürgschaftsanspruch auf verschiedene Hauptforderungen (v.a. Rechte aus verschiedenen Mängeln, Überzahlungen), so dass sie verschiedene selbständige prozessuale Ansprüche geltend macht, die im Bauvertrag vom 11.07.2002 und in der Bürgschaft der Beklagten vom 7.8.2002 lediglich eine gemeinsame Grundlage haben (BGH BauR 1998, 332, Juris RN 7).

    Nach der Sicherungsabrede in Nr. 6.1 BVB i.V.m. Nr. 33.1 ZVB umfasst die Vertragserfüllungsbürgschaft im vorliegenden Fall zumindest bis zur Vorlage der Schlussrechnung und Erfüllung aller bis dahin erhobener (berechtigter) Ansprüche auch Mängelansprüche nach § 13 VOB/B (früher bis einschließlich VOB/B Ausgabe 2000: Gewährleistungsansprüche), in die sich Vertragserfüllungsansprüche nach § 4 VOB/B mit der Abnahme umgewandelt haben (vgl. BGH BauR 1998, 332, Juris RN 14 f.; Oppler in Ingenstau / Korbion, VOB 17. Aufl. § 4 Abs. 7 VOB/B RN 25 m.w.N.; Riedl / Mannsfeld in Heiermann / Riedl / Rusam, VOB 11. Aufl. B § 13 RN 2; Einführung zu B § 13 RN 6).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Die bei Abnahme vorbehaltenen Rechte wandeln sich in Mängelansprüche gemäß § 13 Nr. 5 ff. VOB / B um (BGH BauR 2003, 689, Juris RN 32; BauR 1982, 277).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Dadurch haben die Parteien sowohl des Bau- als auch des Bürgschaftsvertrags der Abnahme nicht die Funktion zugewiesen, das Recht auf eine Vertragserfüllungssicherheit zu begrenzen, sondern haben deren Reichweite weiter gefasst (vgl. BGHZ 139, 325, Juris RN 18).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 57/02

    5%-iger Sicherheitseinbehalt durch normale Bürgschaft ablösbar?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Dieser Auffassung steht die Entscheidung des BGH vom 13.11.2003 (BGHZ 157, 29, Juris RN17) nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 21 U 139/09

    Auslegung der Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Die der Vertragserfüllungsbürgschaft zu Grunde liegende Sicherungsabrede ist nicht deshalb unwirksam, weil die Auftragnehmerin deren Ablösung nicht mit zumutbaren Mitteln bewirken könnte und auf sie ein unangemessener Druck ausgeübt worden wäre, unberechtigte oder vom Rechtsgrund unklare Forderungen der Klägerin zu akzeptieren (vgl. OLG Hamm NJW 2010, 2737).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2000 - 9 U 201/99

    Zulässigkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Demgegenüber hatte der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart mit einem früheren Urteil vom 26.1.2000 (AZ: 9 U 201/99) den Sicherungsgegenstand "Gewährleistung" in einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern als selbständige, abtrennbare Klausel angesehen, die gegen § 9 AGBG (heute § 307 BGB) verstoße (OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 546 = NZBau 2000, 134, Juris RN 25 und 27).
  • BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80

    Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Die bei Abnahme vorbehaltenen Rechte wandeln sich in Mängelansprüche gemäß § 13 Nr. 5 ff. VOB / B um (BGH BauR 2003, 689, Juris RN 32; BauR 1982, 277).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2010 - 10 U 97/09
    Inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung zugänglich, und zwar auch dann, wenn sie in einem äußeren sprachlichen Zusammenhang mit anderen unwirksamen Klauseln stehen (BGH BauR 2000, 1498, Juris RN 36).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 10 U 81/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Werkvertrag: Wirksamkeit einer

    Nur dann, wenn der als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrages nicht mehr sinnvoll, insbesondere der als unwirksam beanstandete Klauselteil von so einschneidender Bedeutung ist, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen völlig abweichenden Vertragsgestaltung gesprochen werden muss, ergreift die Unwirksamkeit der Teilklausel die Gesamtklausel (§ 306 BGB; BGH BauR 2016, 1475; BGH BauR 2015, 832 Rn. 19; BGH BauR 2015, 114; BGHZ 179, 374 Rn. 15; OLG Stuttgart BauR 2012, 87).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.10.2011 - I-10 U 97/09   

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OLG Hamm, 11.10.2011 - I-10 U 97/09 (https://dejure.org/2011,50195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 69/71

    Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Zwar mag der Wortlaut eine einschränkende Auslegung der Ergänzungspflicht durchaus zulassen ( so BGH, NJW 1973, 40).

    Richtig weisen indes auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs darauf hin, dass die Entstehungsgeschichte des § 2325 BGB gegen eine Begrenzung der Ausgleichspflicht spricht (BGH, NJW 1973, 40, 41; MDR 1997, 741, Juris-Rn. 5).

    Soweit der Bundesgerichtshof auf die im Vergleich zum ausgehenden 19. Jahrhundert geänderten sozialen Verhältnisse verweist (BGH, NJW 1973, 40), vermag dies nicht ohne weiteres einen abweichenden Regelungsgehalt der Norm zu rechtfertigen, weil es Aufgabe des Gesetzgebers bleibt, die Rechtslage an neue Lebenswirklichkeiten anzupassen.

    Der Bundesgerichtshof rechtfertigt diesen Gedanken im Wesentlichen damit, dass die "Erberwartung" des später hinzugekommenen Pflichtteilsberechtigten nicht enttäuscht werde, wenn er von vorherigen Zuwendungen nicht profitiere (BGH, NJW 1973, 40, 41; MDR 1997, 741, Juris-Rn. 13; so auch LG Dortmund, ZEV 1999, 30 f).

    Demgegenüber lässt sich die zeitliche Befristung der Ausgleichspflicht in § 2325 Abs. 3 BGB nicht für die Annahme heranziehen, dass die Vorschrift primär eine bestimmte Erberwartung schützen wolle (so aber BGH, NJW 1973, 40, 41).

    Zwar hatte der Gesetzgeber durchaus im Blick, dass sich nach Fristablauf iSv § 2325 Abs. 3 BGB nicht nur die Lebenswirklichkeit des Erblassers den geminderten Vermögensverhältnissen angepasst hatte, sondern auch eine Gewöhnung der pflichtteilsberechtigten Angehörigen eingetreten sein dürfte (BGH, NJW 1973, 40, 41).

    Hängt die Ergänzungspflicht davon ab, ob "das rechtliche Verhältnis, das den Pflichtteilsanspruch begründet oder aus dem der Pflichtteilsberechtigte hervorgegangen ist" (BGH, NJW 1973, 40, 41) zum Zeitpunkt der Schenkung schon bestand, so schließt dies unweigerlich zumindest die nichtehelich geborenen Abkömmlinge bzw. Abkömmlinge aus einer späteren Ehe von der gem. § 2325 BGB bezweckten Teilhabe am Erblasservermögen aus, was mit den Wertungen von Art. 6 Abs. 1, Abs. 5 GG nicht vereinbar wäre (so auch BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 6; Otte, ZEV 1997, 375).

    Da das Pflichtteilsrecht und damit auch der Ergänzungsanspruch indes nach § 2303 Abs. 1 BGB an die gesetzliche Erbenstellung anknüpfen , ließe sich die Begrenzung der Ausgleichspflicht auch weder mit dem Erbrecht noch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren, zumal die Anknüpfung an den Zeitpunkt der Geburt (bzw. Zeugung, vgl. BGH, NJW 1973, 40, 41) rein zufällig ist und mit dem Sinn und Zweck der Ausgleichspflicht in keinem Zusammenhang steht (Staudinger/Olshausen, BGB 2006, § 2325, Rn. 66).

    Nicht überzeugend ist es schließlich, auf die jeweilige "Schutzbedürftigkeit" des Anspruchstellers (BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 14) bzw. darauf abzustellen, ob die Anwendung des § 2325 BGB zu "unbilligen" oder "gerechten" Ergebnissen (BGH, NJW 1973, 40, 41) führt.

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 233/96

    Schutzzweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Richtig weisen indes auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs darauf hin, dass die Entstehungsgeschichte des § 2325 BGB gegen eine Begrenzung der Ausgleichspflicht spricht (BGH, NJW 1973, 40, 41; MDR 1997, 741, Juris-Rn. 5).

    Dies ist ganz einhellige Meinung und zeigt sich systematisch etwa im Vergleich zu § 2287 BGB, der die Ansprüche des Vertragserben ausdrücklich von einer Benachteiligungsabsicht abhängig macht (vgl. nur BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 12; BGHZ 147, 95, Juris-Rn. 7; OLG Köln, ZEV 2005, 398, Juris-Rn. 35; MünchKomm/Lange, aaO, Rn. 8; Staudinger/Olshausen, aaO, Rn. 64).

    Der Bundesgerichtshof rechtfertigt diesen Gedanken im Wesentlichen damit, dass die "Erberwartung" des später hinzugekommenen Pflichtteilsberechtigten nicht enttäuscht werde, wenn er von vorherigen Zuwendungen nicht profitiere (BGH, NJW 1973, 40, 41; MDR 1997, 741, Juris-Rn. 13; so auch LG Dortmund, ZEV 1999, 30 f).

    Hängt die Ergänzungspflicht davon ab, ob "das rechtliche Verhältnis, das den Pflichtteilsanspruch begründet oder aus dem der Pflichtteilsberechtigte hervorgegangen ist" (BGH, NJW 1973, 40, 41) zum Zeitpunkt der Schenkung schon bestand, so schließt dies unweigerlich zumindest die nichtehelich geborenen Abkömmlinge bzw. Abkömmlinge aus einer späteren Ehe von der gem. § 2325 BGB bezweckten Teilhabe am Erblasservermögen aus, was mit den Wertungen von Art. 6 Abs. 1, Abs. 5 GG nicht vereinbar wäre (so auch BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 6; Otte, ZEV 1997, 375).

    Nicht überzeugend ist es schließlich, auf die jeweilige "Schutzbedürftigkeit" des Anspruchstellers (BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 14) bzw. darauf abzustellen, ob die Anwendung des § 2325 BGB zu "unbilligen" oder "gerechten" Ergebnissen (BGH, NJW 1973, 40, 41) führt.

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in einer Stufenklage verbundenen Anträge kommt nur dann in Betracht, wenn schon die Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt oder wenn es hinsichtlich aller Anträge an einer Prozessvoraussetzung fehlt (BGH NJW 2002, 1042, 1043; Beck'scher Online-Kommentar/Bacher, ZPO, Ed. 1 2011, § 254 Rn. 19).
  • BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08

    Berichtigung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Sie müssen mit einer Berichtigung rechnen können (BGH, Urteil vom 22.09.2009 zu Az. IV ZR 128/08, Juris-Rn. 3; OLGR Bamberg 2000, 148; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.03.2002 zu Az. 4 TA 180/01, Juris-Rn. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2002 - 4 Ta 180/01

    sofortige Beschwerde, Urteil, Berichtigung, Passivrubrum, Berichtigungsbeschluß,

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Sie müssen mit einer Berichtigung rechnen können (BGH, Urteil vom 22.09.2009 zu Az. IV ZR 128/08, Juris-Rn. 3; OLGR Bamberg 2000, 148; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.03.2002 zu Az. 4 TA 180/01, Juris-Rn. 3).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Zu den nach § 2325 BGB zur Pflichtteilsergänzung führenden Schenkungen gehören auch die sog. unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten , soweit diese objektiv unentgeltlich erfolgten (BGHZ 116, 167 ff, Juris-Rn. 10, 14, 19, 22, so auch MünchKomm/Lange, BGB 5. Aufl. 2010, § 2325, Rn. 23; Beck'scher Online Kommentar/Mayer, § 2325, Rn. 10; Draschka, DNotz 1993, 100, 106; Dauner-Lieb/Gietl, Pflichtteilsrecht 2010, § 2325, Rn. 49; Langenfeld, ZEV 1994, 129, 131f).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00

    Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Dies ist ganz einhellige Meinung und zeigt sich systematisch etwa im Vergleich zu § 2287 BGB, der die Ansprüche des Vertragserben ausdrücklich von einer Benachteiligungsabsicht abhängig macht (vgl. nur BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 12; BGHZ 147, 95, Juris-Rn. 7; OLG Köln, ZEV 2005, 398, Juris-Rn. 35; MünchKomm/Lange, aaO, Rn. 8; Staudinger/Olshausen, aaO, Rn. 64).
  • OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04

    Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Dies ist ganz einhellige Meinung und zeigt sich systematisch etwa im Vergleich zu § 2287 BGB, der die Ansprüche des Vertragserben ausdrücklich von einer Benachteiligungsabsicht abhängig macht (vgl. nur BGH, MDR 1997, 741, Juris-Rn. 12; BGHZ 147, 95, Juris-Rn. 7; OLG Köln, ZEV 2005, 398, Juris-Rn. 35; MünchKomm/Lange, aaO, Rn. 8; Staudinger/Olshausen, aaO, Rn. 64).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - I-10 U 97/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6433
OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - I-10 U 97/09 (https://dejure.org/2010,6433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2010 - I-10 U 97/09 (https://dejure.org/2010,6433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - I-10 U 97/09 (https://dejure.org/2010,6433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zu den Sorgfaltspflichten eines Piloten

  • rechtsportal.de

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Luftfahrtkaskoversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 504
 
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