Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.02.2013 - 10 U 987/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Private Unfallversicherung: Ausschluss des Versicherungsschutzes bei psychischen Beeinträchtigungen nach einem Unfall
- verkehrslexikon.de
Leistungsaussschluss in der Unfallversicherung bei psychischen Beeinträchtigungen nach einem Unfall
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 2000 Nr. 5.2.6
Eine Somatisierungs- und posttraumatische Belastungsstörung nach einer Fußverletzung und Lendenwirbelkörperfraktur ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 2000 Nr. 5.2.6
Umfang des Leistungsausschlusses für psychische Beeinträchtigungen und Störungen in der privaten Unfallversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Leistungsausschlusses für psychische Beeinträchtigungen und Störungen in der privaten Unfallversicherung
Verfahrensgang
- LG Trier, 09.08.2012 - 6 O 140/11
- OLG Koblenz, 18.02.2013 - 10 U 987/12
Papierfundstellen
- VersR 2014, 366
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 10 U 987/12
Damit sind jedoch nicht alle psychischen Leiden versichert, die auch nur in irgendeiner kausalen Beziehung zu einer unfallbedingten organischen Schädigung stehen; vielmehr sind solche Beeinträchtigungen nicht versichert, die allein durch ihre psychogene Natur erklärt werden können (BGHZ 159, 360). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 10 U 987/12
Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (so unter anderem BGH VersR 2004, 1449) krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt.
- LG Köln, 20.01.2020 - 26 O 235/14 In Übereinstimmung hiermit wird daher überwiegend eine physische Verursachung der psychischen Beschwerden gefordert (so u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013, 10 U 987/12).