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   OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01   

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https://dejure.org/2002,2754
OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01 (https://dejure.org/2002,2754)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.02.2002 - 10 UF 743/01 (https://dejure.org/2002,2754)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 10 UF 743/01 (https://dejure.org/2002,2754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    ZPO § 621e Abs. 1; ; ZPO § 621e Abs. 3; ; BGB § ... 1671; ; BGB § 1671 Abs. 2; ; BGB § 1687 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 3; ; FGG 13a Abs. 1 Satz 1; ; EGZPO § 26 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Desinteresse eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine gemeinsame Sorge bei Desinteresse

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Keine Weihnachtsgeschenke Anzeichen für elterliches Desinteresse

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Keine Weihnachtsgeschenke Anzeichen für elterliches Desinteresse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater schenkte Kindern keine Weihnachtsgeschenke - Indiz für Vernachlässigung der Kinder - Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei Desinteresse des Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1084
  • FamRZ 2002, 973
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01
    Die Neuregelung des Rechtes der elterlichen Sorge in § 1671 BGB durch das Kindschaftsreformgesetz enthält kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als Ultima ratio in Betracht kommen sollte (BGH FamRZ 1999, 1646 f.).
  • OLG Dresden, 23.10.1998 - 20 UF 397/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Sorgerechtsverfahren bei Anhängigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01
    Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge entspricht dem Wohl der Kinder am besten, wenn die Eltern nicht mehr die Fähigkeit und Bereitschaft aufbringen können, in den Angelegenheiten der Kinder zu deren Wohl zu kooperieren (BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157; KG Berlin FamRZ 1999; OLG Nürnberg, NJW 1999, 56; OLG Dresden, 20. Senat, FamRZ 1999, 324; OLG Köln FamRZ 2001, 183; OLG Hamm FamRZ 2001, 183).
  • OLG Köln, 21.01.2000 - 25 UF 223/99

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01
    Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge entspricht dem Wohl der Kinder am besten, wenn die Eltern nicht mehr die Fähigkeit und Bereitschaft aufbringen können, in den Angelegenheiten der Kinder zu deren Wohl zu kooperieren (BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1157; KG Berlin FamRZ 1999; OLG Nürnberg, NJW 1999, 56; OLG Dresden, 20. Senat, FamRZ 1999, 324; OLG Köln FamRZ 2001, 183; OLG Hamm FamRZ 2001, 183).
  • OLG München, 24.07.2001 - 26 UF 664/01

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gleichrangigkeit der elterlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01
    Hat es jedoch in der Vergangenheit keinerlei Kommunikation und Kooperation der Eltern bezüglich der Belange der Kinder gegeben, so ist die zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteils führende Prognose begründet, dies werde auch in Zukunft so bleiben (OLG München FamRZ 2002, 189; Oelkers FPR 1999, 135, 1 37).
  • OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190; OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

    Insoweit ist vorliegend ein anderer Fall gegeben, als er etwa der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. Februar 2002 (FamRZ 2002, 973) zugrunde lag, zumal dort nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht einmal eine Verständigung der Eltern über das Umgangsrecht zustande gekommen war und der Kindesvater auch gar kein Interesse an den Belangen der Kinder hatte.

  • OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11

    Voraussetzung der Aufhebung der gemeinsamen Sorge bei fehlendem Kontakt zwischen

    Dies allein ist allerdings für eine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht ausreichend (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, Seite 973).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 UF 60/09

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

    Allerdings wird in Schrifttum und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Desinteresse eines Elternteils am Umgang mit dem Kind und an der Mitwirkung in Erziehungsfragen gegen die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge spricht (OLG Dresden, FamRZ 2002, 973, 974; OLG Hamm 2005, 537, 538, Staudinger/Coester, BGB , Stand 2004, § 1671 Rn. 71, Rn. 172; Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechtes, 5. Aufl., III Rn. 139).
  • OLG Köln, 15.06.2005 - 27 UF 272/04

    Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

    Denn die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, sich zumindest über die bedeutsamen Belange des gemeinsamen Kindes in angemessener Form zu verständigen und hierzu einverständliche Entscheidungen zu treffen (BGH, FamRZ 1999, 1646 ff., 1646/1647; OLG Köln, FamRZ 2003, 1036/1037; OLG Nürnberg, FamRZ 2003, 188 f., 189; OLG Dresden, FamRZ 2002, 973 f., 974; OLG Hamm, FamRZ 2002, 565 f., 566; OLG München, FamRZ 2002, 189 f., 190).
  • OLG Stuttgart, 07.01.2014 - 15 UF 285/13

    Elterliche Sorge: Anspruch einer Kindesmutter auf Übertragung des alleinigen

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen gegenläufigen Auffassung (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, 973) folgt der Senat im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedenfalls in Fällen wie hier nicht.
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