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   OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07   

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https://dejure.org/2008,17872
OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07 (https://dejure.org/2008,17872)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2008 - 10 UF 132/07 (https://dejure.org/2008,17872)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2008 - 10 UF 132/07 (https://dejure.org/2008,17872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behauptung des Erlöschens eines Unterhaltsanspruchs aufgrund eines Ausbildungsabschlusses des Unterhaltsgläubigers als eine mit einer Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machende Einwendung; Auswirkungen der Wahrnehmung einer einjährigen Orientierungsphase zwischen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 767; ; BGB § 1577 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BGB § 1614 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsunterhalt nach Studienabbruch - Einheitliche Ausbildung bei Studium nach Abschluss einer Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Grund für die Modifizierung ist, dass ein zunehmend geändertes Verhalten der Studienberechtigten festzustellen ist, die sich durch eine praktische Berufsausbildung zunächst eine sichere Lebensgrundlage schaffen, ohne damit ein anschließendes Studium von vornherein ausschließen zu wollen (vgl. dazu BGH, FamRZ 2006, 1100 ff.; FamRZ 1995, 416 f.).

    Es reicht aus, wenn der Wille zur Weiterbildung und Studienaufnahme erst während oder auch nach Beendigung der Lehre gefasst wird (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1100 ff.; FamRZ 1990, 149).

  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92

    Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Ferner müssen die praktische Ausbildung und das Studium derselben Berufssparte angehören oder jedenfalls so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder dass die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung auf das Studium darstellt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 1057; FamRZ 1989, 842).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Ihre eigenen Einkünfte sind daher entsprechend § 1577 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht anrechenbar (vgl. BGH, FamRZ 1995, 475 ff.; Wendl/Scholz, a.a.O., § 2, Rz. 530).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 59/88

    Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Ferner müssen die praktische Ausbildung und das Studium derselben Berufssparte angehören oder jedenfalls so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder dass die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung auf das Studium darstellt (vgl. BGH, FamRZ 1993, 1057; FamRZ 1989, 842).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Es reicht aus, wenn der Wille zur Weiterbildung und Studienaufnahme erst während oder auch nach Beendigung der Lehre gefasst wird (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1100 ff.; FamRZ 1990, 149).
  • OLG Köln, 17.09.2003 - 4 UF 148/02

    Ausbildungsunterhalt - Nach Berufskollegausbildung auch noch Studium

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Auch wenn jetzt der Schwerpunkt der Ausbildung darauf liegen mag, dass die Klägerin ein Lehramt anstrebt, so stellt sich die praktische Ausbildung doch als Vorstufe der jetzigen Studieninhalte dar, Kenntnisse, die den in der Ausbildung erworbenen entsprechen, sollen durch Lehrtätigkeit weiter vermittelt werden (s.a. OLG Köln, Urteil vom 17.9.2003, 4 UF 148/02, veröffentlicht in Juris).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Grund für die Modifizierung ist, dass ein zunehmend geändertes Verhalten der Studienberechtigten festzustellen ist, die sich durch eine praktische Berufsausbildung zunächst eine sichere Lebensgrundlage schaffen, ohne damit ein anschließendes Studium von vornherein ausschließen zu wollen (vgl. dazu BGH, FamRZ 2006, 1100 ff.; FamRZ 1995, 416 f.).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Abbruch eines Studiums, anschließend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Denn diese besteht unabhängig davon, ob die Beklagte von einer Lehre in die andere wechselt und dann studiert oder, wie geschehen, zunächst ein Studium abbricht und dann in den Ausbildungsweg Lehre - Studium eintritt (vgl. dazu auch Senat, FuR 2007, 570 ff.).
  • OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99

    Gerichtliche Geltendmachung von Einwänden gegen einen Vollstreckungstitel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Denn die Klage ist auch als Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO, in die sie gegebenenfalls umzudeuten ist (vgl. dazu OLG Bremen, OLGR 2000, 7 f.; OLG Bamberg, FamRZ 1980, 617 f.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 323, Rz. 16), unbegründet.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1980 - 6 UF 99/79

    Aussageverweigerungsrecht; Ausbildungsförderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
    Denn die Klage ist auch als Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO, in die sie gegebenenfalls umzudeuten ist (vgl. dazu OLG Bremen, OLGR 2000, 7 f.; OLG Bamberg, FamRZ 1980, 617 f.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 323, Rz. 16), unbegründet.
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 W 4/00

    Zulässige Einwendungen gegen einen ausländischen Unterhaltstitel

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