Rechtsprechung
OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1666 BGB, § 1666a BGB, § 49 FamFG, § 42 SGB 8
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das Aufenthaltsbestimmungsrecht; Pflicht zur persönlichen Anhörung des Kindes; vorsorgliche Inobhutnahme durch das Jugendamt als Eilmaßnahme - kanzleibeier.eu
Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach §§ 1666, 1666a BGB im eA-Verfahren
- kanzleibeier.eu
Keine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vorrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 1666, 1666a BGB; § 49 FamFG; § 42 SGB VIII
Verfahren des Gerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebot der persönlichen Anhörung des betroffenen Kindes im einstweiligen Anordnungsverfahren; Voraussetzungen für einen Entzug des Auftenthaltsbestimmungsrechts gem. §§ 1666, 1666a BGB
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Kindeswohlgefährdung - Voraussetzungen für einstweilige Anordnung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel, 20.01.2014 - 55 F 1/14
- OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 198
- FamRZ 2014, 1383
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen …
Auch die Entscheidung des Ergänzungspflegers, das Kind in der Obhut der Mutter zu belassen, spricht gegen das Vorliegen beziehungsweise Fortbestehen einer akuten und konkreten Gefährdung des Kindes bei Verbleib bei der Mutter (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 14. April 2014 - 10 UF 19/14 -, juris, Rn. 37). - OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15
Entziehung des Sorgerechts im Wege einstweiliger Anordnung wegen …
Im Ergebnis kommt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei akuten und unmittelbar bestehenden bzw. bevorstehenden erheblichen Gefährdungen des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.4.2014 - 10 UF 19/14 m.w.N.). - AG Bremen, 13.05.2016 - 69 F 3523/16 Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte kommt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäß §§ 1666, 1666a BGB nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann (vgl. nur OLG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2014, NJW-RR 2015, 198).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de
BGB § 1626a
- rechtsportal.de
BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 3 ; BGB § 1626a Abs. 2 S. 1
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen nicht stattfindender Kommunikation unter den Eltern des Kindes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen nicht stattfindender Kommunikation unter den Eltern des Kindes
Verfahrensgang
- AG Bernau - 6 F 729/13
- AG Bernau, 20.01.2014 - 6 F 508/13
- OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 22.06.2018 - 10 UF 109/15
Umgangsrechtsregelung: Befristeter Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem …
Der Antrag eines Vaters auf Einräumung bzw. Beibehaltung der Mitsorge kann erfolglos bleiben, wenn der Vater selbst meint, eine Kommunikation zwischen ihm und der Mutter sei nicht möglich gewesen, die Gespräche beim Jugendamt ebenso wie eine Mediation fruchtlos verlaufen und die Eltern könnten bei Begegnungen nicht einmal Höflichkeitsfloskeln austauschen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.3.2015 - 10 UF 19/14, BeckRS 2016, 08367). - OLG Brandenburg, 23.12.2016 - 10 UF 23/16
Elterliche Sorge: Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts; Ausdehnung einer …
Der Antrag eines Vaters auf Einräumung bzw. Beibehaltung der Mitsorge kann erfolglos bleiben, wenn der Vater selbst meint, eine Kommunikation zwischen ihm und der Mutter sei nicht möglich gewesen, die Gespräche beim Jugendamt ebenso wie eine Mediation fruchtlos verlaufen und die Eltern könnten bei Begegnungen nicht einmal Höflichkeitsfloskeln austauschen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.3.2015 - 10 UF 19/14, BeckRS 2016, 08367).