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   OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16   

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https://dejure.org/2016,52887
OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16 (https://dejure.org/2016,52887)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2016 - 10 UF 199/16 (https://dejure.org/2016,52887)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 10 UF 199/16 (https://dejure.org/2016,52887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 767; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt 2; BGB § 1629 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich mit unbezifferter Anrechnungsklausel

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zwangsvollstreckung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich mit unbezifferter Anrechnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "...abzüglich geleisteter Zahlungen" - und die ausreichende Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Zwangsvollstreckung aus ziffernmäßig unbestimmtem Unterhaltsvergleich möglich

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1970
  • FamRZ 2017, 824
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16
    Es entspricht der herrschenden Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Titel, die die Formulierung enthalten: "... unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge" nicht ausreichend bestimmt sind (BGH NJW 2006, 695 ff.; Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 704 Rn. 8; Griesche, FamRB 2008, 310 ff.).

    Insbesondere ist es nicht genügend, wenn die Höhe der Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (BGH NJW 2006, 695 Rn. 25).

    Der Bundesgerichtshof hat in der oben näher bezeichneten Entscheidung, die nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken ergangen ist, insoweit eine ausdrückliche Formulierung verlangt (vgl. BGH NJW 2006, 695 Rn. 34 ff).

    Denn die rechtlichen Möglichkeiten eines auch für den Fall der fehlenden Bestimmtheit gegebenen Vollstreckungsabwehrantrages (vgl. BGH FamRZ 2006, 261) setzt sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (vgl. so schon BGH FamRZ 1982, 470; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1223).

  • OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11

    Möglichkeit der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16
    Denn die rechtlichen Möglichkeiten eines auch für den Fall der fehlenden Bestimmtheit gegebenen Vollstreckungsabwehrantrages (vgl. BGH FamRZ 2006, 261) setzt sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (vgl. so schon BGH FamRZ 1982, 470; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1223).
  • OLG OLdenburg, 29.01.1990 - 3 WF 10/89

    Vollstreckungsgegenklage; Rechtsmittel; Sachliche Einwendungen; Vollstreckbarer

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16
    Nach Auffassung des Senats spricht allerdings einiges dafür, dass die von der Antragsgegnerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg (FamRZ 1990, 899) ausschließlich für die Titulierung eines Unterhaltsanspruchs unter Anwendung von § 1629 Abs. 3 BGB bei mehreren Kindern gilt (so wohl auch Griesche, FamRB 2008, 310 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 2 WF 163/86

    Prozeßstandschaft; Aktivprozeß; Negative Feststellungsklage; Kind

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16
    Ob der Vollstreckungstitel auch deshalb nicht ausreichend bestimmt ist, weil in ihm nicht ausreichend zwischen den jeweiligen Unterhaltsgläubigern differenziert wurde (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 1237) kann hier im Ergebnis offen bleiben.
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 2 WF 35/02

    Kindesunterhalt: Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsvergleichs mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16
    Insbesondere widerspricht die von der Antragsgegnerin herangezogene Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2003, 691) der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16
    Denn die rechtlichen Möglichkeiten eines auch für den Fall der fehlenden Bestimmtheit gegebenen Vollstreckungsabwehrantrages (vgl. BGH FamRZ 2006, 261) setzt sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (vgl. so schon BGH FamRZ 1982, 470; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1223).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22

    Glatirameracetat

    Die Schwelle der Eingriffskondiktion ist erst dann überschritten, wenn der Gläubiger selbst - im Sinne eines aktiven Tuns - Vollstreckungshandlungen vornimmt und sich somit gleichsam etwas "nimmt" (vgl. Schwab, a.a.O.; siehe auch OLG Schleswig, NJW 2017, 1970).
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