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   OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06   

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https://dejure.org/2007,9480
OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06 (https://dejure.org/2007,9480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2007 - 10 UF 235/06 (https://dejure.org/2007,9480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 10 UF 235/06 (https://dejure.org/2007,9480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe eines zu gewährenden Kindesunterhalts; Kriterien für die Bestimmung des Mindestbedarfs eines Kindes; Mangelnde Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Voraussetzungen für die Annahme der Verletzung der Erwerbsobliegenheit; Bedingungen für ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1612a Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsanspruch: Bewerbung um eine weitere Teilzeitbeschäftigung ausreichend; Verbleibendes Einkommen bei zusätzlicher Übernahme des Barunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03

    Unterhaltspflicht (gesteigerte) - Ausnutzung der Arbeitskraft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Auch ein Pflichtiger, der eine sichere Teilzeitbeschäftigung hat, muss sich nachhaltig um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit bemühen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.04.2003 - 4 WF 31/03 -, veröffentlicht bei juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 25; a.A. OLG Schleswig OLGR 2007, 325 für den Fall eines innegehaltenen krisensicheren Teilzeitarbeitsplatzes).
  • OLG Schleswig, 12.03.2007 - 15 UF 99/06

    Erwerbsobliegenheit einer drei Kindern unterhaltspflichtigen Frau

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Auch ein Pflichtiger, der eine sichere Teilzeitbeschäftigung hat, muss sich nachhaltig um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit bemühen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.04.2003 - 4 WF 31/03 -, veröffentlicht bei juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 25; a.A. OLG Schleswig OLGR 2007, 325 für den Fall eines innegehaltenen krisensicheren Teilzeitarbeitsplatzes).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen werden daher auch Einkünfte gerechnet, die der Verpflichtete zumutbarerweise erzielen könnte, aber tatsächlich nicht erzielt (BGH FamRZ 1994, 372, 373 und FamRZ 1987, 252).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Insoweit ist umstritten, ob der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen haben muss (vgl. BGH FamRZ 1998, 286, 288: kein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht; anders BGH FamRZ 1991, 182; Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl., 6. Kapitel Rdnr. 177).
  • OLG München, 29.11.2004 - 16 UF 1348/04

    Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Dieser Stundenlohn ist nach den Erfahrungen des Senates von Arbeitnehmerinnen ohne Berufsausbildung und ohne gesundheitliche Einschränkungen erzielbar (vgl. auch OLG München FamRZ 2005, 1112 für eine Reinigungsfrau).
  • BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 63/85

    Erwerbsobliegenheit eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen werden daher auch Einkünfte gerechnet, die der Verpflichtete zumutbarerweise erzielen könnte, aber tatsächlich nicht erzielt (BGH FamRZ 1994, 372, 373 und FamRZ 1987, 252).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Insoweit ist umstritten, ob der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen haben muss (vgl. BGH FamRZ 1998, 286, 288: kein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht; anders BGH FamRZ 1991, 182; Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl., 6. Kapitel Rdnr. 177).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 1 BvR 2076/03

    Verletzung von Art 3 Abs 1, 20 Abs 3 GG durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Kommt er dieser Erwerbsobliegenheit nicht nach, muss er sich so behandeln lassen, als ob er ein Einkommen, das er bei gutem Willen erzielen könnte, auch tatsächlich hätte (BVerfG NJW 2006, 2317).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1998 - 3 UF 129/98
    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06
    Auch ein Pflichtiger, der eine sichere Teilzeitbeschäftigung hat, muss sich nachhaltig um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit bemühen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.04.2003 - 4 WF 31/03 -, veröffentlicht bei juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 25; a.A. OLG Schleswig OLGR 2007, 325 für den Fall eines innegehaltenen krisensicheren Teilzeitarbeitsplatzes).
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