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   OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12   

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https://dejure.org/2012,2370
OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12 (https://dejure.org/2012,2370)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2012 - 10 UF 4/12 (https://dejure.org/2012,2370)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 10 UF 4/12 (https://dejure.org/2012,2370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Scheidungsverbund: Beendigung des Verfahrens durch späterer Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrages nach vorheriger Zustimmungsverweigerung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 269 Abs. 1 ZPO; § 269 Abs. 2 ZPO; § 113 Abs. 1 FamFG
    Verfahren bei fehlender Zustimmung des Antragsgegners zur Rücknahme des Scheidungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren bei fehlender Zustimmung des Antragsgegners zur Rücknahme des Scheidungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren bei fehlender Zustimmung der Antragsgegnerin zur Rücknahme des Scheidungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verweigerte Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1071
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.08.1998 - I ZB 38/98

    Voraussetzungen der Klagerücknahme in der Berufung

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12
    Nicht nur bei der Zustimmung zur Antragsrücknahme handelt es sich um eine unwiderrufliche Prozeßhandlung (vgl. Zöller 26 -Greger, ZPO § 269 Rz. 15), sondern auch bei deren Verweigerung (vgl. Müko-ZPO aaO Rz. 34 a.E.; Musielak 8 -Foerste, ZPO, § 269 Rz. 9); daher wird durch die Zustimmungsverweigerung die Klagerücknahme wirkungslos (vgl. Zöller aaO Rz. 16; Stein/Jonas aaO Rz. 22; BGH, Beschluß vom 20. August 1998 - I ZB 38/98 - NJW 1998, 3784 f. = MDR 1999, 626).
  • RG, 25.03.1924 - III 349/23

    Zurücknahme der Klage

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12
    Eine solche Zustimmung, die ebenso wie ihre Verweigerung auch konkludent - insbesondere durch den Inhalt der nachfolgenden Antragstellung - erklärt werden kann (vgl. Prütting/Gehrlein 2 -Geisler, ZPO § 269 Rz. 8 f.; MüKo-ZPO 3 -Becker-Eberhard, § 269 Rz. 29; Stein/Jonas 22 -Roth, ZPO § 296 Rz. 20; RGZ 108, 135, 137) ist jedoch weder schriftsätzlich vor noch durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung im Berufungstermin vor dem Senat erklärt noch gemäß § 269 Abs. 2 Satz 4 ZPO ersetzt worden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 4 TaBVGa 1301/22

    Betriebsratswahl - Untersagung - Hauptbetrieb außerhalb des territorialen

    Die Versagung der Zustimmung kann auch nicht widerrufen werden, da sie als Prozesshandlung ebenfalls unwiderruflich ist (OLG Celle 13.02.2012 - 10 UF 4/12 - NJOZ 2012, 1241 (1242); MüKoZPO/Becker-Eberhard ZPO 6. Aufl. § 269 Rn. 34; Musielak/Foerste ZPO 19. Aufl. § 269 Rn. 9 jeweils hinsichtlich einer Klagerücknahme).
  • OLG Celle, 13.02.2012 - 10 WF 30/12

    Voraussetzungen für die Unanfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung im

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers hin hat der Senat mit parallelem Beschluß vom 13. Februar 2012 (10 UF 4/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) diesen Beschluß aufgehoben, da die seinerzeit vom Antragsteller erklärte Antragsrücknahme durch die Verweigerung der erforderlichen Zustimmung seitens der Antragsgegnerin wirkungslos geworden war.
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 15 W 8/16

    Streitwert bei Klagerücknahme

    Um einen Prozess nicht mit Schwebezuständen zu belasten, kann die Einwilligung nur in dem Termin erklärt werden, in dem bzw. vor dem die Rücknahme schriftsätzlich erfolgt ist; eine spätere Zustimmung ist ausgeschlossen (RGZ 108, 135, 137; OLG Celle, NJOZ 2012, 1241; Becker-Eberhard, in: MünchKommZPO, 4. A. 2013, § 269 Rn 31; Foerste, in: Musielak, ZPO, 13. A., § 269 Rn 9; Zöller/Greger, ZPO, 31. A., § 269 Rn 15).
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