Rechtsprechung
OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Scheidungsverbund: Beendigung des Verfahrens durch späterer Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrages nach vorheriger Zustimmungsverweigerung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 269 Abs. 1 ZPO; § 269 Abs. 2 ZPO; § 113 Abs. 1 FamFG
Verfahren bei fehlender Zustimmung des Antragsgegners zur Rücknahme des Scheidungsantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren bei fehlender Zustimmung des Antragsgegners zur Rücknahme des Scheidungsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren bei fehlender Zustimmung der Antragsgegnerin zur Rücknahme des Scheidungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die verweigerte Zustimmung zur Rücknahme des Scheidungsantrags
Verfahrensgang
- AG Hannover, 05.12.2011 - 626 F 4774/06
- AG Hannover, 22.12.2011 - 626 F 4774/06
- OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12
- OLG Celle, 13.02.2012 - 10 WF 30/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1071
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.08.1998 - I ZB 38/98
Voraussetzungen der Klagerücknahme in der Berufung
Auszug aus OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12
Nicht nur bei der Zustimmung zur Antragsrücknahme handelt es sich um eine unwiderrufliche Prozeßhandlung (…vgl. Zöller 26 -Greger, ZPO § 269 Rz. 15), sondern auch bei deren Verweigerung (…vgl. Müko-ZPO aaO Rz. 34 a.E.;… Musielak 8 -Foerste, ZPO, § 269 Rz. 9); daher wird durch die Zustimmungsverweigerung die Klagerücknahme wirkungslos (…vgl. Zöller aaO Rz. 16;… Stein/Jonas aaO Rz. 22; BGH, Beschluß vom 20. August 1998 - I ZB 38/98 - NJW 1998, 3784 f. = MDR 1999, 626). - RG, 25.03.1924 - III 349/23
Zurücknahme der Klage
Auszug aus OLG Celle, 13.02.2012 - 10 UF 4/12
Eine solche Zustimmung, die ebenso wie ihre Verweigerung auch konkludent - insbesondere durch den Inhalt der nachfolgenden Antragstellung - erklärt werden kann (…vgl. Prütting/Gehrlein 2 -Geisler, ZPO § 269 Rz. 8 f.;… MüKo-ZPO 3 -Becker-Eberhard, § 269 Rz. 29;… Stein/Jonas 22 -Roth, ZPO § 296 Rz. 20; RGZ 108, 135, 137) ist jedoch weder schriftsätzlich vor noch durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung im Berufungstermin vor dem Senat erklärt noch gemäß § 269 Abs. 2 Satz 4 ZPO ersetzt worden.
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 4 TaBVGa 1301/22
Betriebsratswahl - Untersagung - Hauptbetrieb außerhalb des territorialen …
Die Versagung der Zustimmung kann auch nicht widerrufen werden, da sie als Prozesshandlung ebenfalls unwiderruflich ist (OLG Celle 13.02.2012 - 10 UF 4/12 - NJOZ 2012, 1241 (1242);… MüKoZPO/Becker-Eberhard ZPO 6. Aufl. § 269 Rn. 34;… Musielak/Foerste ZPO 19. Aufl. § 269 Rn. 9 jeweils hinsichtlich einer Klagerücknahme). - OLG Celle, 13.02.2012 - 10 WF 30/12
Voraussetzungen für die Unanfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung im …
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers hin hat der Senat mit parallelem Beschluß vom 13. Februar 2012 (10 UF 4/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) diesen Beschluß aufgehoben, da die seinerzeit vom Antragsteller erklärte Antragsrücknahme durch die Verweigerung der erforderlichen Zustimmung seitens der Antragsgegnerin wirkungslos geworden war. - OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 15 W 8/16
Streitwert bei Klagerücknahme
Um einen Prozess nicht mit Schwebezuständen zu belasten, kann die Einwilligung nur in dem Termin erklärt werden, in dem bzw. vor dem die Rücknahme schriftsätzlich erfolgt ist; eine spätere Zustimmung ist ausgeschlossen (RGZ 108, 135, 137; OLG Celle, NJOZ 2012, 1241; Becker-Eberhard, in: MünchKommZPO, 4. A. 2013, § 269 Rn 31; Foerste, in: Musielak, ZPO, 13. A., § 269 Rn 9; Zöller/Greger, ZPO, 31. A., § 269 Rn 15).