Rechtsprechung
OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zvi-online.de
BGB § 1353 Abs. 1; EStG § 10d Abs. 2, § 26b
Anspruch auf steuerliche Zusammenveranlagung bei Insolvenz eines Ehegatten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Insolvenzverwalters eines Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zum Zwecke der Inanspruchnahme eines Verlustvortrags
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zusammenveranlagung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anspruch des Insolvenzverwalters eines Ehegatten gegen den anderen Ehegatten auf ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den anderen Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den anderen Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung
Verfahrensgang
- AG Eutin, 06.03.2013 - 43 F 574/12
- OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3523
- NZI 2014, 1021
- FamRZ 2014, 1924
- NZG 2015, 322
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06
Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Zwar folgt aus § 1353 Abs. 1 BGB die Verpflichtung von Ehegatten, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (BGH FamRZ 2003, 1454, BGH FamRZ 2010, 269, BGH FamRZ 2011, 210).Eine Freistellungserklärung ist dagegen dann nicht erforderlich, wenn der andere Ehegatte eine etwaige zusätzliche steuerliche Belastung im Innenverhältnis der Ehegatten nach der tatsächlichen Gestaltung im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft allein zu tragen hat und deshalb möglicherweise keinen Nachteilsausgleich verlangen kann (BGH FamRZ 2010, 269, BGH FamRZ 2012, 357).
Das kann der Fall sein, wenn die Ehegatten eine bestimmte Aufteilung ihrer Steuerschulden (konkludent) vereinbart haben, etwa bei der Wahl der Steuerklassen 3 und 5, um damit monatlich mehr bare Geldmittel zur gemeinsamen Verwendung zur Verfügung zu haben als dies bei einer Steuerklassenwahl 4 und 4 der Fall wäre oder weil sich dies aus der tatsächlichen Gestaltung im Rahmen der ehelichen Lebensverhältnisse ergibt (BGH FamRZ 2010, 269).
Den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen lag jeweils ein Sachverhalt zugrunde, in dem der nicht insolvente Ehepartner von dem Insolvenzverwalter des anderen Ehegatten die Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung zur Nutzung dessen Verlustvortrags begehrt hat (BGH FamRZ 2007, 1320, FamRZ 2010, 269, FamRZ 2011, 210, FamRZ 2012, 357).
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Dazu gehört auch das Veranlagungswahlrecht nach § 26 EStG (BGH FamRZ 2007, 1320).Den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen lag jeweils ein Sachverhalt zugrunde, in dem der nicht insolvente Ehepartner von dem Insolvenzverwalter des anderen Ehegatten die Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung zur Nutzung dessen Verlustvortrags begehrt hat (BGH FamRZ 2007, 1320, FamRZ 2010, 269, FamRZ 2011, 210, FamRZ 2012, 357).
- BGH, 18.11.2010 - IX ZR 240/07
Zusammenveranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer: Zustimmungsverlangen des …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Zwar folgt aus § 1353 Abs. 1 BGB die Verpflichtung von Ehegatten, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (BGH FamRZ 2003, 1454, BGH FamRZ 2010, 269, BGH FamRZ 2011, 210).Den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen lag jeweils ein Sachverhalt zugrunde, in dem der nicht insolvente Ehepartner von dem Insolvenzverwalter des anderen Ehegatten die Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung zur Nutzung dessen Verlustvortrags begehrt hat (BGH FamRZ 2007, 1320, FamRZ 2010, 269, FamRZ 2011, 210, FamRZ 2012, 357).
- BGH, 18.05.2011 - XII ZR 67/09
Insolvenzverfahren eines Ehegatten: Passivlegitimation des Insolvenzverwalters …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Eine Freistellungserklärung ist dagegen dann nicht erforderlich, wenn der andere Ehegatte eine etwaige zusätzliche steuerliche Belastung im Innenverhältnis der Ehegatten nach der tatsächlichen Gestaltung im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft allein zu tragen hat und deshalb möglicherweise keinen Nachteilsausgleich verlangen kann (BGH FamRZ 2010, 269, BGH FamRZ 2012, 357).Den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen lag jeweils ein Sachverhalt zugrunde, in dem der nicht insolvente Ehepartner von dem Insolvenzverwalter des anderen Ehegatten die Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung zur Nutzung dessen Verlustvortrags begehrt hat (BGH FamRZ 2007, 1320, FamRZ 2010, 269, FamRZ 2011, 210, FamRZ 2012, 357).
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Ansprüchen auf Steuererstattung nicht um Ansprüche auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis, die von der Forderungsabtretung nach § 287 Abs. 2 InsO erfasst würden (BFH, Beschluss vom 9. Januar 2007, BeckRS 2007, 250; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005, NZI 2005, 565). - OLG Celle, 27.11.2006 - 1 U 74/06
Geltung des besonderen Gerichtsstands des Erfüllungsortes für Klagen aus einem …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei Ansprüchen auf Steuererstattung nicht um Ansprüche auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis, die von der Forderungsabtretung nach § 287 Abs. 2 InsO erfasst würden (BFH, Beschluss vom 9. Januar 2007, BeckRS 2007, 250; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005, NZI 2005, 565). - BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01
Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen ESt-Veranlagung
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13
Zwar folgt aus § 1353 Abs. 1 BGB die Verpflichtung von Ehegatten, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (BGH FamRZ 2003, 1454, BGH FamRZ 2010, 269, BGH FamRZ 2011, 210).