Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 20.08.2007 - 10 UF 662/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trennungsunterhaltsanspruch eines Ehegatten als Folge der Aufnahme des anderen Ehegatten in ein Pflegeheim; Wegfall der Pflicht zum Einsatz eigenen Vermögens für den Familienunterhalt als Folge einer Unbilligkeit der Vermögensverwertungspflicht; Einsatz eigener ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1360; BGB § 1360a
Ehegattenunterhalt: Zur Pflicht des Vermögenseinsatzes des pflegebedürftig gewordenen familienunterhaltspflichtigen Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Für den Familienunterhalt sind Barvermögen und Eigentumswohnung einzusetzen
Verfahrensgang
- AG Kelheim, 16.04.2007 - 1 F 371/06
- OLG Nürnberg, 20.08.2007 - 10 UF 662/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 599
- FamRZ 2008, 788
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09
Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau
Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die Ehegatten ihre Lebensgemeinschaft --wie im Streitfall-- darauf angelegt haben, dass ein Partner sich auf den häuslichen Bereich beschränkt, während der andere Partner die finanzielle Basis für die Lebensgemeinschaft erwirtschaftet (vgl. Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20. August 2007 10 UF 662/07, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2008, 788). - OLG Köln, 21.04.2010 - 27 WF 21/10
Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufnahme in ein Pflegeheim
Denn der Umstand, dass ein Ehegatte in einem Pflegeheim aufgenommen wird, führt noch nicht zu einer Trennung im Sinne des § 1567 BGB, so dass ein Unterhaltsanspruch nach § 1361 BGB nicht in Betracht kommt (OLG Nürnberg, FamRZ 08, 788 f. = juris RN 11; Staudinger/Voppel, Neubearbeitung 2007, § 1360 BGB RN 12;… MK-BGB/ Weber-Monecke, 5. Aufl. 2010, § 1360 BGB RN 2;… Wendl/Staudigl/Scholz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 3 RN 5, 34). - LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 299/21
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz - …
Im Übrigen kann es sehr wohl auch im Unterhaltsrecht nach § 1360 BGB bei einem in Anspruch genommenen Ehegatten der Billigkeit entsprechen, den Stamm des Vermögens zugunsten der aktuellen Sicherung des Unterhalts des anderen Ehegatten einzusetzen, der z.B. wegen mangelnder Ausbildung und Sprachkenntnisse eine Erwerbstätigkeit nicht finden kann (siehe Staudinger/Voppel BGB § 1360 Rn. 50 mit Hinweis auf OLG Nürnberg FamRZ 2008, 788, 789). - AG Ahaus, 08.09.2016 - 12 F 101/16
Elternunterhalt, Familienunterhalt, (Pflege-)Heimunterbringung, Getrenntleben
Ein Ehegatte ist jedoch im Rahmen des Familienunterhaltes auch zum Einsatz seines Vermögens verpflichtet, sofern dies der Billigkeit entspricht (OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 788).