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   OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02   

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https://dejure.org/2003,1805
OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02 (https://dejure.org/2003,1805)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 UF 684/02 (https://dejure.org/2003,1805)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 10 UF 684/02 (https://dejure.org/2003,1805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleiches aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Nachhaltige und dauerhafte Überschuldung; Verweisung auf Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung; Zumutbarkeit für Unterhaltsschuldner; ...

  • zvi-online.de

    BGB § 1603; InsO §§ 286 ff., § 304
    Keine Berücksichtigung von Altschulden bei Ermittlung des Kindesunterhalts, wenn Entschuldung durch Insolvenzverfahren zumutbar

  • Judicialis

    BGB § 1603; ; InsO § 286; ; InsO § 304

  • rs-kanzlei.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603; InsO § 286 § 304
    Zumutbarkeit der Verweisung des Unterhaltsschuldners auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
    Unterhaltsverpflichtung/Verbraucherinsolvenz/Restschuldbefreiung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt und Verbraucherinsolvenz

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhalt - Verbraucherinsolvenzverfahren bei dauerhafter Überschuldung des Unterhaltsverpflichteten

  • nomos.de PDF, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
    Unterhaltsverpflichtung - Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung

  • nomos.de PDF, S. 53 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
    Unterhaltsverpflichtung/Verbraucherinsolvenz/Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 575
  • NJ 2003, 268
  • FamRZ 2003, 1028
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Sofern er dieser Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt, muss er sich so behandeln lassen, als ob er ein Einkommen, das er bei gutem Willen und durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte, auch tatsächlich hätte (BGH FamRZ 1996, 345; FamRZ 1994, 373 [375]; Beschlusss des Senats vom 6. August 2001 - 10 UF 188/01 -).

    Für seine mangelnde Leistungsfähigkeit ist der Unterhaltspflichtige darlegungs- und beweispflichtig (BGH FamRZ 1996, 345; Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Einführung vor § 1601 Rdnr. 82).

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Dabei obliegt ihm eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung seiner Arbeitskraft: Er ist unter Umständen verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen oder Arbeiten unterhalb seines Ausbildungsniveaus - auch Aushilfstätigkeiten - zu übernehmen (BGH FamRZ 1994, 372; Beschlüsse des Senats vom 30. April 2002 -10 UF 67/02 - vom 16. Juli 1998 - 10 WF 384/97 - Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdnr.389).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01

    Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Schließlich führe das Verbraucherinsolvenzverfahren auch nicht zu einem sofortigen Wegfall der Schulden des Unterhaltspflichtigen; vielmehr bedürfe es erst noch eines vorgerichtlichen und in der Regel länger andauernden Einigungsversuches (OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982; vgl. auch Uhlenbruck, FamRZ 1998, 1473).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Zwar sind Schulden auch beim Kindesunterhalt bereits bei der Bedarfsermittlung und nicht erst bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit abzusetzen, wenn sie sich aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung als berücksichtigungsfähig erweisen (BGH FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 550); hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (BGH FamRZ 1992, 797; FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 551).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 8 UF 558/99

    Zur Leistungsfähigkeit eines nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Ist dem Schuldner die Einleitung eines solchen Verbraucherinsolvenzverfahrens zumutbar, so hat dies zur Konsequenz, dass er sich auch unterhaltsrechtlich nicht auf die bestehenden Verbindlichkeiten berufen kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 441; AG Nordenham 2002, FamRZ 2002, 896 [897]; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., S. 130; Melchers, FamRZ 2001, 1509).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85

    Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Dies bedeutet, dass ca. 20 bis 30 konkrete Bewerbungen im Monat zu verlangen sind (BGH FamRZ 1987, 144; 1986, 885).
  • BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82

    Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Denn der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes ist identisch mit dessen Unterhaltsanspruch nach Eintritt der Volljährigkeit (BGH NJW 1984, 1613; Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 323 Rdnr. 21; vgl. auch § 798a ZPO).
  • AG Nordenham, 16.01.2002 - 4 F 260/01

    Berechnung der Vermögensverhältnisse wegen Gewährung von Unterhalt nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Ist dem Schuldner die Einleitung eines solchen Verbraucherinsolvenzverfahrens zumutbar, so hat dies zur Konsequenz, dass er sich auch unterhaltsrechtlich nicht auf die bestehenden Verbindlichkeiten berufen kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 441; AG Nordenham 2002, FamRZ 2002, 896 [897]; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., S. 130; Melchers, FamRZ 2001, 1509).
  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 9 WF 646/00

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Dies führt aber nicht zur Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners allein wegen des Insolvenzverfahrens, da der Unterhaltsgläubiger gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO in den Vorrechtsbereich des § 850 d ZPO vollstrecken kann (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O.).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
    Zwar sind Schulden auch beim Kindesunterhalt bereits bei der Bedarfsermittlung und nicht erst bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit abzusetzen, wenn sie sich aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung als berücksichtigungsfähig erweisen (BGH FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 550); hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (BGH FamRZ 1992, 797; FamRZ 1996, 160; Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 551).
  • BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95

    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen

  • OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 UF 270/98

    Bindungswirkung eines Unterhaltsvergleichs für nachehelichen Unterhalt

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

  • OLG Hamm, 17.04.1997 - 2 UF 348/96

    Abänderung von in einem gerichtlichen Vergleich vereinbartem Kindesunterhalt;

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Erscheint danach ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen gleichgestellter Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, trifft den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung dieses Verfahrens, wenn er nicht Umstände vorträgt, die eine Antragspflicht im konkreten Einzelfall als unzumutbar darstellen (so auch OLG Hamm FamRZ 2001, 441; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 656; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2003, 1215; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 30).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei schwierigem beruflichen

    Die Nichteinleitung eines zumutbaren Verbraucherinsolvenzverfahrens wiederum führt zur fiktiven Nichtberücksichtigung der Schulden (Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rspr zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 129; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028).
  • OLG Koblenz, 12.01.2004 - 13 UF 666/03

    Verpflichtung zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwecks

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  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei

    Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung kann es sogar zumutbar sein, den Unterhaltsschuldner auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff., 304 InsO zu verweisen (OLG Dresden FamRZ 2003, 1028).
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