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   OLG Rostock, 08.09.2016 - 10 UF 74/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53464
OLG Rostock, 08.09.2016 - 10 UF 74/16 (https://dejure.org/2016,53464)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.09.2016 - 10 UF 74/16 (https://dejure.org/2016,53464)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. September 2016 - 10 UF 74/16 (https://dejure.org/2016,53464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1626 Abs 3 S 1 BGB, § 1666 BGB, § 30 Abs 1 FamFG, §§ 30 ff FamFG, § 48 FamFG
    Elterliche Sorge: Durchführung eines selbstständigen Sorgerechtsverfahrens bei unberechtigter Weigerung der Kindesbegutachtung durch ein Elternteil; Erfordernis der Kindesanhörung

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Aufenthaltsbestimmungsrecht - und das verhinderte familienpsychologische Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 08.09.2016 - 10 UF 74/16
    Immer erlangt bei Anwendung von § 1666 BGB jedoch das Gebot der schonendsten Gefahrabwendung zentrale Bedeutung, soweit angesichts der Betroffenheit der Elterngrundrechte aus Art. 6 GG erforderlich und verhältnismäßig immer nur der geringstmögliche Eingriff ist (vgl. Staudinger-Coester, a. a. O., Neubearbeitung 2016, § 1666 Rn. 100 und 213 m. w. N.; siehe insbesondere auch BVerfG FamRZ 2014, 1772 und KG FamRZ 2016, 641).
  • OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes

    Auszug aus OLG Rostock, 08.09.2016 - 10 UF 74/16
    Eine Behandlung in dem ersteren Sinne erfolgte zwar in der Vergangenheit, ohne dass in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit dem Erfordernis der Einleitung eines gesonderten Sorgerechtsverfahrens stattfand (vgl. etwa OLG Rostock FamRZ 2006, 1623 und FamRZ 2011, 1873, im letzteren Falle m. w. N. aus der Zeit vor Geltung des FamFG), wobei auch eine solche Zwischenentscheidung wegen des gravierenden Eingriffs in das elterliche Sorgerecht entgegen dem nur auf Endentscheidungen Bezug nehmenden Wortlaut des § 58 Abs. 1 FamFG als anfechtbar angesehen wurde.
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.09.2016 - 10 UF 74/16
    Der mit der Würdigung einhergehende Eingriff in die Rechte des Beteiligten wird durch die Hinzuziehung des Sachverständigen nicht intensiviert; ein mit einer Exploration vergleichbarer Eingriff ist damit nicht verbunden, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wäre auch im Ausgangspunkt gewahrt (vgl. BGH FamRZ 2010, 720, Rn. 34 und 44 bei juris).
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