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   OLG Brandenburg, 29.10.2009 - 10 UF 93/09   

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https://dejure.org/2009,17798
OLG Brandenburg, 29.10.2009 - 10 UF 93/09 (https://dejure.org/2009,17798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2009 - 10 UF 93/09 (https://dejure.org/2009,17798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 (https://dejure.org/2009,17798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein Kind auf ein Elternteil allein

  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; FGG § 50 a. F.; ; FGG § 50 b Abs. 1 a. F.; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein Kind auf ein Elternteil allein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21

    Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Umzug

    Vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 9 UF 226/12 - juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 - juris Rn. 24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 47 ff.).

    Denn grundsätzlich obliegt es dem umgangsberechtigten Elternteil, die Kinder zu Beginn eines Umgangs vom betreuendem Elternteil abzuholen und sie nach Beendigung des Umgangs wieder dorthin zurückzubringen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 69).

    Ein Bruch dieser Alltagskontinuität erscheint nicht kindeswohldienlich, selbst wenn man - unbeschadet der Frage, ob der Kindesvater rein tatsächlich überhaupt in der Lage wäre, die Kinderbetreuung neben seiner Berufstätigkeit sicherzustellen - berücksichtigt, dass die Kinder bei einem Wechsel zum Kindesvater in ihre alte Umgebung und in ihre alten Sozialbindungen zurückkehren würden (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 83).

  • OLG Brandenburg, 06.05.2016 - 10 UF 117/15

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die Übertragung des alleinigen

    Diese Anträge deuten auf fehlende Kooperationsbereitschaft beider Eltern hin (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2009 - 10 UF 93/09, BeckRS 2009, 86066; Beschluss vom 30.4.2003 - 10 UF 5/03, BeckRS 2003, 06697; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 22.3.2012 - 3 UF 8/12, BeckRS 2012, 08554), so dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich des Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich erscheint.
  • OLG Brandenburg, 06.05.2016 - 10 UF 7/16

    Bestehen eines allgemeinen Vorrangs des weniger oder überhaupt nicht

    Diese Anträge deuten auf fehlende Kooperationsbereitschaft beider Eltern hin (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2009 - 10 UF 93/09 , BeckRS 2009, 86066; Beschluss vom 30.4.2003 - 10 UF 5/03 , BeckRS 2003, 06697; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 22.3.2012 - 3 UF 8/12 , BeckRS 2012, 08554; s. a. Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1671 Rn. 37), so dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich des Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich erscheint.
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