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   OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07   

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https://dejure.org/2008,5491
OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07 (https://dejure.org/2008,5491)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2008 - 10 UF 97/07 (https://dejure.org/2008,5491)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 10 UF 97/07 (https://dejure.org/2008,5491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ehegatten auf Nutzungsvergütung für eine Überlassung der in seinem Alleineigentum stehenden Ehewohnung an den anderen Ehegatten bei annähernd gleichwertiger Wohnungsteilung; Anspruch auf Nutzungsvergütung bei freiwillliger Überlassung der Ehewohnung an den ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 e Abs. 1; ; BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § 1353 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1361 b; ; BGB § 1361 b Abs. 3; ; BGB § 1361 b Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1361 b Abs. 3 Satz 2; ; HausratsVO § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsvergütunganspruch des Alleineigentümers einer Ehewohnung nach der Trennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nutzungsvergütungsanspruch des Alleineigentümers einer Ehewohnung nach der Trennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 957
  • NZM 2008, 581
  • FamRZ 2008, 1931
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 23.06.1992 - 4 UF 21/92

    Nutzungsentschädigung; Ehegatten; Ehewohnung; Zuweisung; Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07
    Dies gilt umso mehr, als der Antragsteller unstreitig über ein Nettoeinkommen von 7.000 EUR verfügt (vgl. zur Bedeutung des Einkommens bei der Billigkeitsabwägung auch OLG Köln, FamRZ 1993, 562 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 U 7/00

    Begründung der Berufung mit einer erstinstanzlich nicht erklärten Aufrechnung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07
    Die vom Amtsgericht angeführte Rechtssprechung (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 1713) kann insoweit nicht herangezogen werden.
  • OLG Köln, 16.12.1996 - 14 UF 275/96

    Zuweisung der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07
    Dies gilt umso mehr, als die Antragsgegnerin in den ihr zugewiesenen Räumen der Ehewohnung auch das gemeinsame Kind der Parteien versorgt und betreut hat (vgl. zur Versorgung eines Kindes im Rahmen der Billigkeitsabwägung auch OLG Köln, FamRZ 1997, 943; Schröder/Bergschneider/Perpeet, Familienvermögensrecht, 2. Auflage, Rz. 3.271).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 16 UF 458/01

    Bemessung des Unterhalts im Mangelfall: Mindestbedarf des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07
    Daher kann von ihm eine nacheheliche Solidarität jedenfalls für den geltend gemachten Zeitraum erwartet werden (vgl. zur nachehelichen Solidarität allgemein auch OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 1111; Goebel, FamRZ 2003, 1513).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01

    Grundsatz der Zurückhaltung bei der Anordnung der Erstattung der Gerichtskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07
    Trotz des Grundsatzes der Zurückhaltung einer Kostenanordnung in Familienstreitigkeiten (vgl. Senat, FamRZ 2002, 1356; Johannsen/Henrich/Brudermüller, a.a.O., § 20 HausratsVO, Rz. 3) sind vorliegend die Kosten in vollem Umfang dem unterliegenden Antragsteller aufzuerlegen.
  • KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07
    Insoweit wird aber auf Rechtsprechung (KG FamRZ 2001, 368) Bezug genommen, die auf der Grundlage der früheren Fassung des § 1361 b BGB ergangen ist und insbesondere den Fall betrifft, dass sich die Ehewohnung im Miteigentum beider Ehegatten befunden hat, sodass grundsätzlich auch die Anwendung der Vorschrift des § 745 Abs. 2 BGB in Betracht kam (vgl. Johannsen/Henrich/ Brudermüller, a.a.O. § 1361 b, Rz. 32).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines

    Die rechtlich streitige Frage, ob die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung eine vorherige eindeutige Zahlungsaufforderung voraussetzt (vgl. OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, NJW-RR 2008, 957, 958; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5.Aufl., Kap. 4 Rn. 64; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1361b Rn. 23; Götz, a.a.O., § 1361 b BGB Rn. 35 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung, da das Anwaltsschreiben vom 23.8.2011 eine solche Aufforderung enthält.
  • SG Potsdam, 08.09.2009 - S 19 AS 2765/09

    Kosten der Unterkunft; Nutzungsvergütung

    Der Zuerkennung einer Nutzungsvergütung steht dabei nicht entgegen, dass eine gerichtliche Regelung der Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung noch nicht ergangen ist (vgl. BGB a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.Februar 2008 - 10 UF 97/07 -, NJW-RR 2008, 957-959).
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