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   FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10   

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https://dejure.org/2010,8096
FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10 (https://dejure.org/2010,8096)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2010 - 10 V 101/10 (https://dejure.org/2010,8096)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 10 V 101/10 (https://dejure.org/2010,8096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung: Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft dem Grunde und der Höhe nach

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89 Abs. 3 AO; § 89 Abs. 4 AO; § 89 Abs. 5 AO
    Höhe der Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 89
    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 AO; AdV; Gebühren; Verbindliche Auskunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10
    Neben der Kostendeckung ist der Ausgleich von Vorteilen ein weiterer eigenständiger verfassungsrechtlich anerkannter Gebührenzweck (vgl. m.w.N. BVerfG-Urteil vom 19 März 2003 BvL 9/98 u.a., BVerfGE 108, 1).

    Auch die Bemessung der Gebühr bedarf im Verhältnis zur Steuer einer besonderen, unterscheidungskräftigen Legitimation (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1, NVwZ 2003, 715).

    Die Gebührenbemessung wäre verfassungsrechtlich erst dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem "groben Missverhältnis" zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken stünde (BVerfG-Urteil in BVerfGE 108, 1, NVwZ 2003, 715).

    Die Argumentation des Antragstellers verkennt jedoch, dass neben der Kostendeckung weiterer legitimer Gebührenzweck auch der Ausgleich von Vorteilen sein kann (vgl. m.w.N. BVerfG-Urteil vom 19. März 2003 BvL 9/98 u.a., BVerfGE 108, 1).

  • FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 661/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 17. März 2010 1 K 661/08, BB 2010, 1310 unter 2 b der Entscheidungsgründe an, auf deren Begründung zwecks Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

    Der Gesetzgeber hat mit seiner Anlehnung an das Gerichtskostengesetz (GKG) einen vertretbaren Gebührenmaßstab gewählt und umgesetzt (FG Baden-Württemberg-Urteil vom 17. März 2010 1 K 661/08 a.a.O).

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).

    Dadurch können die mit der Norm verfolgten Ziele schon vorab vereitelt werden, ohne dass eine verwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454; BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BStBl II 1988, 134; BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721; BFH-Beschluss vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324; BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033).

  • BFH, 30.03.2011 - I R 61/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr - Zweck und Wesen der

    Die Bestimmungen des § 89 Abs. 3 bis 5 AO über die Erhebung und die Bemessung der Wertgebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte sind nicht verfassungswidrig (so auch die bisher einhellige Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. neben dem angefochtenen FG-Urteil die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008  1 K 46/07, EFG 2008, 1342, und vom 17. März 2010  1 K 661/08, EFG 2010, 1284; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Juni 2010  6 K 12181/08, EFG 2010, 1562; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 16. Juli 2010  10 V 101/10, juris; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Oktober 2010  1 K 282/07, EFG 2010, 2061).
  • BFH, 30.03.2011 - I B 136/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck

    Der gleichlautende Antrag an das Niedersächsische Finanzgericht (FG) blieb ebenfalls erfolglos; das FG hat ihn mit Beschluss vom 16. Juli 2010  10 V 101/10 abgelehnt.
  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 3139/09

    Gebührenfestsetzung nach § 89 AO trotz Ablehnung der verbindlichen Auskunft

    b) Soweit ersichtlich bestand in sämtlichen bisher entschiedenen und veröffentlichten Verfahren mit dem Gegenstand der angeblichen Verfassungsmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO die Besonderheit, dass es zuvor jeweils zur Erteilung einer positiven verbindlichen Auskunft mit dem vom Steuerpflichtigen gewünschten Inhalt gekommen war und der Steuerpflichtige dadurch die begehrte Bindungswirkung der Finanzbehörde tatsächlich erreichen konnte (vgl. FG Baden-Württemberg vom 20.05.2008 - 1 K 46/07, EFG 2008, 1342 - nachfolgend BFH vom 14.07.2009 - VIII R 22/08, n.v. Juris; FG Baden-Württemberg vom 17.03.2010 - 1 K 661/08, EFG 2010, 1284; FG Münster vom 01.07.2010 - 3 K 722/08 - nachfolgend BFH vom 30.03.2011 - I R 61/10, BFH/NV 2011, 1045; FG Hamburg vom 07.05.2010 - 6 K 46/10, n.v. Juris; FG Schleswig-Holstein vom 01.10.2010 - 1 K 282/07, EFG 2010, 2061; FG Niedersachsen vom 24.06.2010 - 6 K 12181/10, EFG 2010, 1562, FG Niedersachsen vom 16.07.2011 - 10 V 101/10, n. v. Juris - nachfolgend BFH vom 30.03.2011 - I B 136/10, BFH/NV 2011, 1042).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07

    Erhebung von Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte

    Dies gilt auch für die Ausgestaltung der Bemessungsfaktoren zur Höhe der Gebühr (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 16. Juli 2010 10 V 101/10).
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